Vielen Dank für die Antworten.
Es scheint außerdem so zu sein, dass eine Einmalzahlung, die erst im Dezember erfolgt, hinsichtlich der resultierenden betragsfreien Summe identisch ist mit einer gleichmäßigen Auszahlung über das ganze Jahr hinweg (indem das Monatsgehalt um ein zwölftel der Einmalzahlung angehoben wird).
Das würde zumindest bedeuten, dass man in keinem Fall mehr Abgaben bezahlt, als nach der trivialen Rechnung Prozentsatz * 52.200 €, und in vielen Fällen sogar etwas weniger, obwohl das Gesamtbrutto die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Das wiederum würde heißen, eine ungleichmäßige Verteilung eines bestimmen Bruttojahresgehalts auf z.B. 13,5 Gehälter wäre hinsichtlich der zu leistenden Sozialabgaben günstiger, als eine gleichmäßige Verteilung auf 12 Gehälter.