Sehr geehrter Herr Janders,
vielen Dank für die rasche Antwort, die mich leider nicht ganz befriedigt.
Dem Finanzamt muss ich keine Unterlagen vorlegen. Ich habe dem Finanzamt mitgeteilt, dass die Firma
ab 1.1.2017 beendet ist. Aus. Erst bei der Einkommensteuererklärung 2017 ,ca. im Frühjahr 2018, werde
ich die Einkünfte mit 0 bezeichnen.
Welche Unterlagen meinen Sie denn, die ich der Krankenkasse vorlegen soll.
Eine Gewerbeabmeldung benötige ich nicht, das Schreiben an das Finanzamt - klar, aber was sonst noch?
Für die Zukunft kann ich doch nichts vorlegen bzw. beweisen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hans Poxleitner