Hallo Franziska,
zuerst komme ich nochmal zurück auf "… Da kriegt man nur einen Kopf dran, wenn man konkrete Fall-Beispiele mal genau durchrechnet bis zum bitteren Ende (meint bis zum 85. Lebensjahr des Sparers)". Wenn man das hart an der Realität durchrechnet, macht das wie gesagt richtig viel Arbeit.
-> Daher habe ich mich aufgerafft, ein Computer-Programm für die Simulation von Riester- / Wohn-Riester-Szenarien
zu schreiben damit man auch mal an Parameter-Schräubchen drehen kann um dann rasch zu sehen, was in der
Folge passiert.
Nächste Woche werde ich wohl mit Version-01 fertig sein und dann melde ich mich nochmal. Wenn andere Community-Miglieder gerne mal Szenarien aus ihrem eigenen Lebensbereich gerechnet haben möchten, dann kann
ich das gerne machen. Jeder Beitrag ist willkommen, mit dem das Programm verbessert und komplettiert werden kann.
Und jetzt kommt der Teil für Saidi, kannst Du den bitte weiterleiten, danke
Hallo Saidi,
danke für die Auskunft, eines verstehe ich jedoch noch nicht: "… und für die spätere Besteuerung mit 2% p.a. verzinst"
Wie das ? Geschrieben hatte ich "Unmittelbar mit Beginn der Auszahlungsphase eines Riester-Investmentfonds-sparplans soll das ganze dort angesparte geförderte Altersvorsorgekapital 'geplündert' werden um ein Wohn-Riester-konformes Darlehen abzulösen, um also unmittelbar zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet zu werden".
http://www.riester-rente-infoportal.de/wohn-riester.php schreibt: "Um die Förderung nach Wohnriester mit den Altersvorsorgeprodukten gleichzustellen, werden die erfassten Beträge addiert und während der Ansparphase jährlich mit 2% erhöht"
Wir sind aber NICHT in der Ansparphase, denn wir haben ja den Riester-Investmentfonds-Sparplan komplett geplündert um das Wohn-Riester-konforme Darlehen damit abzulösen. Wo könnte es denn da noch was zu verzinsen geben ?
-> Wer hat denn recht ?
Ansonsten verstehe ich Deine Auskunft so:
In das WFK wird ALLES eingebucht, nämlich die in der Ansparphase bzw. mit deren Ende
a) Geleisteten Eigenbeiträge.
b) Erhaltenen Zulagen.
c) Über die Zulagen hinaus erhaltenen Steuervergünstigungen aus Sonderausgaben-Abzügen. Bei Online-Vertrags-
auskünften auf der Seite meines Anbieters (UniProfiRente 4/P) kann ich dazu nichts sehen.
Annahme: Diese Daten liegen in einer Nebenbuchhaltung des Finanzamts / der ZfA.
d) Erzielten Kursgewinnen & Ausschüttungen abzüglich Kosten u.ä.
Annahme: Mit der Abgeltungssteuer hat man nichts mehr zu schaffen, es gilt der individuelle Steuersatz im Rentenalter
Viele Grüße von Wangang