Beiträge von Marius

    Hallo, ich habe eine Frage zur Hausratversicherung.

    Ausgangssituation:
    Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, in dem sich eine große Wohnung (ca. 100 qm) sowie zwei kleinere Wohnungen (ca. 60 qm und ca. 40 qm) befinden. Im EG befindet sich der Keller. Die große Wohnung ist im 1. OG und die zwei kleinen Wohnungen liegen im 2. OG (rechte bzw. linke Seite). Jede Wohnung verfügt über eine eigene Wohnungstür und ist über ein zentrales Treppenhaus zu erreichen (wie in einem herkömmlichen Mehrfamilienhaus üblich). Es besteht nur ein Grundbuch, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt (es liegen keine Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung und damit auch keine separaten Wohnungsgrundbücher vor).

    Die große Wohnung im 1. OG wird genutzt, während die beiden anderen Wohnungen quasi leer stehen.

    Fragen:
    Kann ich für die Wohnung im 1. OG eine Hausratversicherung abschließen (Versicherungssumme: EUR 650,00 x 100 qm = EUR 65.000,00)?
    Oder besteht die Gefahr der Unterversicherung, da die Gesamtwohnfläche des Hauses insgesamt 200 qm beträgt?

    Wäre als Alternative eine Versicherungssumme von EUR 100.000,00 sinnvoll (EUR 500,00 x 200 qm)? Ab einem qm-Preis von EUR 500,00 wird keine Liste der Vermögensgegenstände benötigt. Somit wäre zumindest die Gesamtwohnfläche durch die Hausratversicherung abgedeckt?

    Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

    Guten Tag,

    ich möchte einer anderen Person ein Privatdarlehen geben, welches durch eine Grundschuld abgesichert werden soll. Kreditgeber und Darlehensnehmer sind jeweils Privatpersonen.

    Aufgrund der grundpfandrechtlichen Besicherung bin ich mir unschlüssig, welche Rechtsvorschrift zur Regelung der Verzugszinsen zutreffend ist:

    a) 5% über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)

    oder

    b) 2,5% über dem Basiszinssatz (§ 497 Abs. 4 Satz 1 BGB)


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.