steff1968 Schatzmeister:in

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  • Also unsere Widerrufsbelehrung wird mit einem Vergleich beendet.die BSQ hat zugestimmt.unsere Restschuld wird von 469000 auf 438000 reduziert.Wir können ein Jahr früher als geplant umschulden was eine weitere Ersparnis einbringt.es hat sich gelohnt.

  • Zum Thema widerrufsbelehrung bei der BSQ.Das LG Frankenthal hat die Wiederrufsbelehrung der BSQ als fehlerhaft bezeichnet und unseren Widerruf für rechtens erklärt.Unser Anwalt hat jetzt einen Vergleich vorgeschlagen,allerdings haben wir noch keine Antwort erhalten.

  • Hallo Steff1968 kannst du mir mal das Urteil vom LG senden?

  • LG Heilbronn hat für7 die Bausparkassen und für die DG entschieden

  • Wenn du in Berufung gehst,dann brauchst du eh einen Anwalt vor dem LG herrscht Anwaltspflicht,du hättest gleich einen nehmen sollen aber egal.Die Darlehnensgebühr ist ebenso unrecht.Also Augen zu und durch.

    • Wenn meine RSV mitspielt werde ich in dieBerufung gehen. Diesmal mit Anwalt!!

    • So, mein Anwalt hat Berufung eingelegt

  • Lieber Nikolaus,

  • So bei uns ist es vollbracht.Die BSQ Bausparkasse hat heute 8207,50Euro plus 2800 Euro Zinsen überwiesen.Damit ist der Fall erledigt.Danke an das LG nürnberg.Schönes Urlaubsgeld.

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  • Mir reichts jetzt endgültig...alles verloren und die Kosten muss ich auch noch tragen.

    • Ich würde nicht den Mut verlieren.Wenn du vor dem Amtsgericht warst dann lege Berufung ein und geh vors Landgericht.Ich habe nämlich gewonnen.

    • Ach ja, was soll dass denn kosten? Ich hab kein Anwalt und habe dass alles alleine durchgeboxt. jetzt muss ich auch noch die Kosten der Gegenseite bezahlen. Bei mir geht es um die Darlehensgebür nicht die Bearbeitungsgebühr

    • Dass du keinen Anwalt hast, kannst du ändern. Ich habe die Argumentation des Ludwigsburger Urteils gelesen, das hört sich recht bündig an. Die Erstberatung würde wohl über 200 Euro kosten, wenn du die Anwälte,die das Urteil erstritten haben,nimmst. Aber ich denke, mit denen hättest du eine Chance. Aber das Risiko ist da, das musst du wissen.

    • es geht um 750€ + Zinsen soll ich dass Risiko eingehen?

  • Da muß dein Anwalt sofort die Zinsen anmahnen

  • Die rechstanwaltskosten wird man dir auch nicht überweisen,da gibt es eine kostenaufstellung,das machen die Anwälte untersich aus und das wird auch noch eine Weile dauern.Allerdings ist es wieder eine Frechheit das die Zinsen fehlen.

  • Hi gerade geguckt eine Teilzahlung, also die Hauptforderung ohne Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren sind gerade bei mir auf das Konto eingegangen, ich drücke dir die Daumen bei deiner Verhandlung!!!!!

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  • Euer Anwalt hat bei Finanztest .de (Verbraucherzentrale) am 11.06.2015 bekanntgegeben,daß die BSQ ein Urteil hat rechtskräftig werden lassen.Das bedeutet die BSQ hat keine Berufung eingelegt.Eigentlich müßte eure Kohle längst da sein.

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    • na dann werde ich mal nachfragen, danke für die Info

  • Das AG Ludwigsburg hat ja gegen die Darlehnsgebühr entschieden und das LG Heilbron wiederum für die Bausparkassen. Wieso gibt es eigentlich kein einheitliches Urteil? Meine Verhandlung ist am 26.06.

  • ich höre weiterhin nichts außer das das Urteil da ist, und das die zahlen müssen, aber immer noch keine Kohle

  • Hallo steff, ich mache mir so meine Gedanken wegen der Verfahrenskosten...Bedeutet das etwa, dass Du auch ein Drittel der Anwaltskosten der BSQ zu tragen hast? das würde mich dann doch fuchsen. Aber ich denke, selbst dann hat sich der Aufwand gelohnt. Grüß, nottele

    • Nein.Die bsq muß von den gesamten Verfahrenskosten 2/3 bezahlen.Ich bin ja bereits in Vorkasse gegangen und das wird mit verrechnet sodaß ich Geld zurückbekomme.

    • Das heißt also, dass mit Verfahrenskosten nur die Mahngebühren und die Gerichtskosten gemeint sind, oder auch die Anwaltskosten von Dir - und die der BSQ?

    • Genau.Die kompletten Verfahrenskosten.Da gehören die Anwaltskosten dazu.

  • Der letzte Vergleich des Landgerichts sah folgendermaßen aus.Die BSQ zahl an uns 8205euro plus 4,1% Zinsen seit dem 26.08.2006.Einziger wermutstropfen war,das wir 1Drittel der Verfahrenskosten selber tragen müssen.Meine Anwältin hat mir aber gesagt,daß ich sogar da noch Geld zurückbekomme,da ich ja in Vorkasse getreten bin.Heute war eine Antwort der BSQ in der Post.Sie akzeptieren den Vegleichsvorschlag!Das bedeutet für uns ca 11300 Euronen Urlaubsgeld plus ein paar hundert Euro Rückzahlung der Verfahrenskosten.Letztendlich jubeln kann ich natürlich erst wenn die Kohle auf dem Konto ist.Aber Kopf hoch und Mut für alle anderen.Die Bsq muß genauso bezahlen,wie alle anderen auch.

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  • An alle BSQ Geschädigten.

  • Hallo steff hast du ein AZ von dem Urteil? Wäre Dir sehr Dankbar für eine Info.

    • es gibt im moment nur einen vergleichsvorschlag vom Lg Nuernberg,den ich akzeptiert habe.Erst wenn die Bsq diesen Vergleich ablehnt,wird es ein Urteil geben

    • Hallo hat sich die Bsq gemeldet bzw. gibt es ein Urteil?

  • Hi Steff dann bist du ja schon weiter, herzlichen Glückwunsch, ich weiß garnicht warum das bei uns so lange dauert?

    • vielleicht mal dem Anwalt etwas Beine machen

  • An alle BSQ geschädigten.Ich habe ja den ersten Vergleich indem die Zinsen unberücksichtigt blieben abgelehnt und eine Zustimmung signalisiert wenn die Zinsen berücksichtigt werden.Nun hat das Gericht einen zweiten Vergleich vorgeschlagen und uns zusätzlich zur BG 4,1 % zugesprochen.Somit bekämen wir insgesamt 11300 Euro zurück.Diesem Vergleich stimme ich zu und warte nun ab was die BSQ macht.

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    • Hallo, gefällt mir gut, was da herausgkommen ist oder? Beinhaltet der Vergleich auch, wem die Prozesskosten gelastet werden? Ich hoffe, die werden nicht geteilt!!!!

    • Nein die Prozesskosten muß die BSQ bezahlen.Ich kann mir meine Genugtuung nicht verkneifen.

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    • super

    • Super, gibt es ein Urteil oder Aktenzeichen hierzu? Brauche dringend für meine Klage Beweismaterial

  • Hallo gibt es jetzt ein Urteil?

  • Danke für die Info. Ich hoffe nur, dass das Gericht Dir im Urteil die Zinsen zuspricht, das ist ja doch eine Menge mehr als bei uns!

  • Es gibt noch kein Urteil.Wir wollten ja die Wertermittlungsgebühr zurück und eine Neuberechnung des Darlehnens.Das hat das Landgericht verneint,aber die Rückzahlung der BG aufgrund des BGH Urteils für Rechtmäßig erklärt.Das Gericht hat nun als Vergleich vorgeschlagen,daß die BSQ an uns 8205 Euro bezahlt,allerdings ohne Zinsen.Da die Zinsen sich bei uns im Bereich von 4000 Euro bewegen,habe ich den Verglaich abgelehnt.Ich will die BG mit den mir zustehenden Zinsen zurück.Sobald das Urteil gefältt ist werde ich mich melden.

  • Hast Du inzwischen ein Urtel vorliegen? Und wenn ja, kannst Du's mir an meine Email-Adresse zusenden? nottele@freenet.de - danke

    • Ja bitte auch für mich. Danke

    • Hallo, bitte auch an mich: alex0506 (at) web.de Danke!!

  • Die BSQ muß die bearbeitungsgebühr zurückzahlen,aber ein Gericht ist immer bemüht eine Einigung ohne Urteil herbeizuführen.Deshalb warten wir jetzt ab,was das Gericht vorschlägt

    • Über was solle denn eine Einigung erzielt werden? Ich kann mir da eigentlich nichts vorstellen.

    • Hallo Steff, ich mir auch nicht, das Gericht wird die BSQ bestimmt nicht unterstützen, dann würden die Gerichte ja niemals fertig mit den Bearbeitungsgebühren. Fakt ist Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig, wenn man sie nicht individuell ausgehandelt hat. Es handelte sich doch bei dir um das Landgericht Nürnberg oder? Bei uns wurde vor der Verhandlung gefragt ob eine Einigung möglich wäre, und die BSQ wäre bereit gewesen, aber ich habe von Euch ja schon die Vergleichsvorschläge gehört, und das war für mich inakzeptabel. Außerdem warum soll man sich einigen, wenn es keine Zweifel gibt? Man sollte auch wissen, das dann beim Vergleich auch anteilige Gerichts/Anwaltskosten fällig werden, die bei klarem Sieg nicht zustande kommen würden. Im Gegenteil, man bekommt alles zurück.

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  • Hi steff, warum Vergleich, wenn die BSQ verklagt worden ist, dann bekommst du doch alles, ich denke mal mit deinem Urteil ist doch wohl klar, dass wir alle BSQ geschädigten gewonnen haben. Ich habe das schriftliche Urteil nun auch zugeschickt bekommen, auch wir sind die Sieger und die BSQ muss zahlen, sie können nur noch in Berufung gehen...aber ich denke nach deinem Urteil wird das abgeschmettert, lg

    • Das hat ja recht lange gedauert, aber dafür hört sich das gut an! Mal sehen, ob die sich trauen, in die Berufung zu gehen, die müssten doch wissen, dass es immer teurer wird!

  • Hallo und alles Gute morgen!

  • Geht mal auf die Internetseite der verbraucherzentrale.Dort gibt es überraschende Kommentare zum Thema Bausparkassen.Auch was eine sogenannte Vermittlungsgebühr betrifft.

  • Danke, dass du dich gemeldet hast, unser Anwalt hat uns gestern auch Mut gemacht. Wir sind vor Gericht auch nicht alleine, vor Ort ist ein Anwalt, der sich unsere Sache annimmt, die beiden Anwälte unserer und der aus Nürnberg teilen sich dann das Honorar. Das ihr direkt vor das Lg müsst hängt mit der Höhe des Rückforderungsbetrages zusammen, bei uns ist Grundforderung unter 5000, die Zinsen sind erstmal nicht veranschlagt worden, die werden aber vor Gericht selbst gefordert. Das hat unser Anwalt mit Absicht so gemacht, damit die Kosten in Grenzen gehalten werden. Denn mit Zinsen können wir auch ca 6000 Euro zurückbekommen.