ame56 Sparfuchs
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das kommt darauf an wie lange das her ist, denn wenn schon lange her dann ist der Anspruch verwirkt, das musst du aber nachfragen, bin keine Fachfrau.
nottele
Hallo ame, ich habe Deine Anfrage bei Stiftung Warentest gesehen . Kannst Du denn mit der Antwort von Redakteur Hermann etwas anfangen???
ame56
Hallo nottele, nein, nicht wirklich (zumindest was die Rückrechnung über den Effektivzins angeht)...
ame56
Welchen Prozessfinanzierer nimmst Du? Hattest Du schon Kontakt?
nottele
Ich habe wegen des Widerrufs die Kanzlei Dr. Lehnen &Sinnig kontaktiert und dabei gefragt, ob sie mit einem Institut kooperieren. RA Sinnig hat erklärt, dass sie mit der Solvantis AG in Düsseldorf zusammenarbeiten. Daher werde ich das auch so handhaben.
nottele
Übrigens: Britta (Moderatorin) empfiehlt die Bankkontakt AG (sh. http://www.finanztip.de/baufin…hafte-widerrufsbelehrung/)