Oemi101010 Finanztip Fan

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  • Hallo Oemi101010,


    ich schreibe Dir jetzt eineinhalb Jahre nach Deiner Anfrage nicht so sehr wegen der richtigen Steuerklassenwahl sondern wegen Deiner Umschulungs-Situation. Bitte denke daran, Deine Umschulungskosten NACH der Umschulung (genauer für das Jahr, in dem Du die Umschulung beendet hast) als Werbungskosten geltend zu machen!

    Teilnehmer unserer Umschulungseinrichtung (ein BFW) haben zum Teil fünfstellige Beträge an Werbungskosten angesammelt und beim Finanzamt durchbekommen!

    Abhängig von Deiner Situation kannst Du geltend machen:

    • vom Kostenträger (der Finanzier Deiner Umschulung) nicht übernommene Fahrtkosten
    • bei auswärtiger Unterbringung - evtl. Kosten der doppelten Haushaltsführung (u.a. f. Verpflegung), usw.
    • Verpflegungsmehraufwand, wenn Du täglich gependelt bist
    • zusätzliches Ausbildungsmaterial
    • ...

    Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist allerdings, dass Du bereits eine Berufsausbildung in Deinem früheren Leben gemacht hast!
    LG