Desmond Finanztip Fan

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  • Hallo Desmond,


    vom Prinzip ist das ganz einfach. Sie nehmen den Steuerbescheid von 2018 und 2019 und addieren das "zu versteuernde Einkommen" zusammen und teilen dies durch 2. Das Ergebnis darf dann bei 2 Kindern nicht über 105.000 Euro liegen.


    Das Bruttoeinkommen ist die Grundlage der Versteuerung. Hiervon gehen Freibeträge, Sonderausgaben/Sonderaufwendungen, Verluste aus Vermietung und Verpachtung, usw. ab, das Ergebnis ergibt dann das zu versteuernde Einkommen und eben dieses ist maßgeblich.

    • Danke für die Antwort (sorry, habe es erst jetzt gesehen). Und ja, ich denke auch dass bei der KFW eben genau der Wert "zu versteuerndes Einkommen" vom Lohnsteuerbescheid genommen wird und daran dann entschied wird.


      Aber, dass die Freibeträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und sich daran dann das "zu versteuernde Einkommen" ergibt scheint nicht richtig zu sein und das ist genau der Punkt an dem ich unsicher war. Wenn ich es anhand meines Steuerbescheides nachrechne und mein Brutto Gehalt minus alle Freibeträge rechne ist das Ergebnis _deutlich_ geringer als der Wert, der auf dem Steuerbescheid als "zu versteuerndes Einkommen" steht.


      Wenn ich das richtig verstanden habe geht der persönliche Steuerfreibetrag irgendwie in die Berechnung der tatsächlich zu erbringenden Steuern mit ein.