Energy Neuling

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  • Hallo,


    nachdem ich meine Hausbank bezüglich "Gebührenerhöhungen" angeschrieben habe, erhielt ich folgende Mitteilung von dort:



    "Der BGH hat mit Urteil vom die Klauseln in Nr. 1 (2) und Nr. 12 (5) der AGB-Banken für unwirksam erklärt!

    Wir werden uns daher bei der Durchführung von Verträgen nicht auf diese Bestimmungen berufen!


    Muss ich das so akzeptieren?


    Danke wieder im voraus für jede hilfreiche und verständliche Antwort!