Ich habe die Antwort gefunden:
Die Kfz Versicherung ist gemäß §5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes vepflichtet bei Beendigung der Versicherung eine Bestätigung bez. die Schadensfreie Jahren auszustellen.
lieven
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Die Kfz Versicherung ist gemäß §5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes vepflichtet bei Beendigung der Versicherung eine Bestätigung bez. die Schadensfreie Jahren auszustellen.