Hallo Lothar,
vielen Dank für diese Info.
Bei mir ist das noch komplizierter. Juristisch ist meine VR-Bank die Abgebende und die Raiffeisenbank die Aufnehmende.
Technisch angeblich genau umgekehrt Raiffeisenbank abgebend, VR-Bank aufnehmend.
Was muß ich jetzt genau tun um meine Geschäftsanteile nach § 90 nicht umzuwandeln sondern jetzt auszuzahlen? und nicht erst Mitte 2026?
Es wird sogar noch eine Aufstockung um €60,--/Anteil verlangt.
Oder brauch ich einen Anwalt??
Vielen Dank schon mal im voraus.
mfg