Strafrechtsschutz Finanztip Fan

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Wann Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst | Fehler in eurem Ratgeber (wichtig) vom 13.10.2023

Strafrecht - Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Vergehen. Wird Dir vorgeworfen, Du hättest die Tat vorsätzlich begangen, zahlt die Ver­si­che­rung zunächst nicht. Wirst Du freigesprochen, erhältst Du die Kosten aber in jedem Fall von der Ver­si­che­rung zurück.

Mit dem Zusatzbaustein „erweiterter Strafrechtsschutz“ kannst Du Dich auch für Fälle absichern, bei denen Du einer vorsätzlich begangenen Tat beschuldigt wirst. Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen.

So habt ihr das in eurem Ratgeber geschrieben; m.E. ist diese Aussage falsch ! Mitnichten gilt diese Aussage:"Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen." Richtig ist aber dass das nur sehr spezielle Versicherungslösungen absichern; über eine Rückmeldung würde ich mich freuen; je nach Verurteilung ist eine Versicherungslösung dennoch möglich