Strafrecht - Der Versicherungsschutz gilt für Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Vergehen. Wird Dir vorgeworfen, Du hättest die Tat vorsätzlich begangen, zahlt die Versicherung zunächst nicht. Wirst Du freigesprochen, erhältst Du die Kosten aber in jedem Fall von der Versicherung zurück.
Mit dem Zusatzbaustein „erweiterter Strafrechtsschutz“ kannst Du Dich auch für Fälle absichern, bei denen Du einer vorsätzlich begangenen Tat beschuldigt wirst. Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen.
So habt ihr das in eurem Ratgeber geschrieben; m.E. ist diese Aussage falsch ! Mitnichten gilt diese Aussage:"Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen."
Richtig ist aber dass das nur sehr spezielle Versicherungslösungen absichern; über eine Rückmeldung würde ich mich freuen; je nach Verurteilung ist eine Versicherungslösung dennoch möglich