Kann ein seit mehreren Jahren vom Finanzamt per Bescheid einen nach § 10 d Abs. 4 EStG festgestellten und fortgeführten "verbleibenden Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften" irgendwie mit den Erträgen aus ETF (Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) verrechnet werden?