Orestos Neuling

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Guten Abend!

Ich habe folgende Frage zur ETF-Besteuerung:

Kann ein seit mehreren Jahren vom Finanzamt per Bescheid einen nach § 10 d Abs. 4 EStG festgestellten und fortgeführten "verbleibenden Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften" irgendwie mit den Erträgen aus ETF (Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) verrechnet werden?

M.f.G.

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