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DrEckardt Schatzmeister:in

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FRB
20. Januar 2016 um 22:33

Hallo Frau Dr.Eckardt, auf Grund Ihres Artikels über die Deckungspflicht der Rechtschutzversicherung habe ich meine Versicherung angeschrieben, die seit 1983 besteht (ARB 75). 2007 wurde mir die ARB 2006 zugeschickt. Daraus ergab sich der Umfang des Versicherungsschutzes. Eine Aufklärung über die damit verbundenen Nachteile wurde nicht vorgenommen. In dem ablehnenden Schreiben wurde von der Rechtschutzversicherung erklärt, dass "eine darüberhinausgehende Informationsverpflichtung nicht besteht" Die Deckung durch die RV wurde abgelehnt. Muss ich das so einfach akzeptieren? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

DrEckardt
22. Januar 2016 um 23:29

Nein, das würde ich nicht akzeptieren. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.02.2007, Az. IV ZR 244/03, ist eine nachträgliche Umstellung des Versicherungsvertrages unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dabei nicht über die damit für ihn verbundenen Nachteile aufgeklärt worden ist. Vielleicht versuchen Sie es mit der Angabe dieser Entscheidung noch einmal gegenüber Ihrer Versicherung. Da benötigt man oft längeren Atem. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Viele Grüße

FRB
23. Januar 2016 um 00:00

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ich werde es noch einmal versuchen. Ihnen wünsche ich eine gute Zeit. Mit freundlichen Grüßen

FRB
3. Februar 2016 um 15:47

Hallo Frau Dr. Eckardt, leider hat mir meine Rechtsschutzversicherung heute abgesagt. Der Hinweis auf das Urteil des BGH vom 08.02.2007, Az. IV ZR 244/03 wurde mit dem Satz beantwortet: "Wir weisen darauf hin, dass Sie vor der Umstellung auf die Rechtsschutzbedingungen 2006 (ARB 2006) über einen Rechtsschutzvertrag nach den Bedingungen 1994 (ARB 1994) verfügten",der die Finanzierung eines Bauvorhabens vom Rechtsschutz nicht umfasst. Heißt das, dass das BGH-Urteil auf den Wechsel von der ARB 75 auf die ARB 1994 nicht einschließt. Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen. Gerd Warken.

DrEckardt
4. Februar 2016 um 20:34

Hallo Herr Warken,

DrEckardt
4. Februar 2016 um 20:44

das behaupten die Rechtsschutzversicherungen gerne. Natürlich hätten Sie auch bei der Umstellung der ARB 75 auf die ARB 94 über die damit für Sie verbundenen Nachteile aufgeklärt werden müssen. Die Aufklärung nachzuweisen ist für die Rechtsschutzversicherung recht schwierig. Man muss gegenüber der Rechtsschutzversicherung hartnäckig sein. Letztens habe ich nach 2,5 Monaten Hin- und Herschreiben endlich die Zusage erhalten. Wenn Sie möchten, kann ich mich gerne um die Einholung der Rechtsschutzversicherung in Ihrem Fall kümmern. Sie können mir die Unterlagen an anfrage@dek-rechtsanwaelte.de schicken oder per Post an die in meinem Profil hinterlegte Anschrift. Mit freundlichen Grüßen RAin Dr. Birte Eckardt

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