Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2016 - 13 K 1934/15 -Übermittlung erforderlicher Besteuerungsgrundlagen an gesetzliche Krankenkasse zulässig
Wie erfolgt nun die Berechnung nach Daten des Steuerbescheides ? also wenn kein monatlicher Geldeingang ist , sondern z.B. nur vom Guthaben/ Zinsen u.a. gelebt wird ??
hopsie
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2016
- 13 K 1934/15 -Übermittlung erforderlicher Besteuerungsgrundlagen an gesetzliche Krankenkasse zulässig
Wie erfolgt nun die Berechnung nach Daten des Steuerbescheides ? also wenn kein monatlicher Geldeingang ist , sondern z.B. nur vom Guthaben/ Zinsen u.a. gelebt wird ??