Freiwillige Krankenversicherung für Rentner - Berechnung der Beiträge. Wird das Einkommen des Ehegatten auch herangezogen? Folgende Fallgestaltung: Ehefrau, bis zum 48. Lebensjahr als ehemalige Beamtin privat versichert und wegen Kinderbetreuung und Pflege des Schwiegervaters bis 2001 nicht beschäftigt. Dann als Arbeitnehmerin tätig bis Dez.2016, ab 1.1.17 Rente. Kann nicht in die KV der Rentner eintreten, weil sie nicht 90% der 2. Arbeitslebenshälfte pflichtversichert war. Bei der freiwilligen KV wird der Beitrag nach der Rente sowie zusätzlich nach den Einkünften aus Zinsen, Mieten... errechnet. Ehemann ist als ehemaliger Beamter privat versichert, also nicht pflichtversichert, Familienmitgliedschaft der Frau ist nicht möglich. Wichtige Frage: Werden Einkünfte des Mannes wie Pension, Zinserträge... zur Bemessung des Beitrages zur freiwilligen KV der Ehefrau herangezogen???