Ich würde gerne eine Beispielrechnung für den Fall sehen, daß z.B. der rückforderbare Teil der Quellensteuer nicht zurückgefordert worden ist im Falle Schweiz (35%, davon 20% rückforderbar) bei einer Dividende von 100 CHF. Kommt es im Falle der Underlassung der Rückfordrung zu einer Doppelbesteuerung?
Einige Handicaps sind doch bei der Rückholung zu bewältigen. So verlangen die Steuerbehörden der einzelnen Länder, daß man zuerst eine Spezialsoftware verwendet, die zum Download bereitgestellt wird, Schweiz z.B. den Snapform Viewer. Ferner sollte bei den Banken ein Mandat zur Rückholung der Quellensteuer (der rückforderbare Teil. Für die Schweiz 20% von 35%) erteilen. Bei Flatex muß sich der Anleger selbst darum kümmern, die Belege werden bereitgestellt. Diese Information sollte man einholen bei der jeweiligen Bank. Danke
Jean
Ich würde gerne eine Beispielrechnung für den Fall sehen, daß z.B. der rückforderbare Teil der Quellensteuer nicht zurückgefordert worden ist im Falle Schweiz (35%, davon 20% rückforderbar) bei einer Dividende von 100 CHF. Kommt es im Falle der Underlassung der Rückfordrung zu einer Doppelbesteuerung?
Einige Handicaps sind doch bei der Rückholung zu bewältigen. So verlangen die Steuerbehörden der einzelnen Länder, daß man zuerst eine Spezialsoftware verwendet, die zum Download bereitgestellt wird, Schweiz z.B. den Snapform Viewer.
Ferner sollte bei den Banken ein Mandat zur Rückholung der Quellensteuer (der rückforderbare Teil. Für die Schweiz 20% von 35%) erteilen. Bei Flatex muß sich der Anleger selbst darum kümmern, die Belege werden bereitgestellt. Diese Information sollte man einholen bei der jeweiligen Bank.
Danke