Axa-Versicherung
Credit: Olivier-Hoslet / EPA / dpa

Dieser Richterspruch kann Ihnen eine Menge Geld sparen: Das Landgericht Potsdam bestätigte am Mittwoch ein Urteil (Az. 29 C 122/16) gegen die Versicherung Axa. Demnach sind zwei Preiserhöhungen in Tarifen der Kranken- und der Krankentagegeldversicherung ungültig. Der Kläger soll gut 1.100 Euro zurückbekommen.

Der Grund: Jede Preiserhöhung muss von einem Treuhänder abgesegnet werden. In diesem Fall prüfte der so viele Tarife der Axa, dass er rund 150.000 Euro im Jahr verdiente – offenbar der Großteil seiner Einnahmen. Damit sei nicht mehr gewährleistet, so die Richter, dass er im Sinne des Kunden prüft. Schon „der böse Schein“ einer Interessenkollision müsse vermieden werden.

Die Axa erklärte, gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Es geht um viel: Der Anwalt des Klägers, Knut Pilz, vermutet, dass viele Privatversicherte ihre Rechnungen anfechten können. Das gelte vor allem für Kunden der Axa und der DKV, von denen Pilz bereits über 100 Mandanten betreut. Je nach Tarif können bis zu 10.000 Euro Rückzahlung zusammenkommen. Auch bei anderen Anbietern gibt es laut Pilz angreifbare Punkte. Beim Branchenprimus Debeka dagegen rät die Kanzlei derzeit von Klagen ab.

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Matthias Urbach
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Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

2 Kommentare

    1. Nicht die Debeka rät ab, sondern bei der Debeka rät die Kanzlei von einer Klage ab. Die Kanzler hat das Vorgehen dort nach eigenen Aussagen geprüft und sieht bei der Debeka wenig Chancen auf Erfolg.

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