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Wer in den vergangenen Jahren viel zahlen musste für Ärzte, Brillen, Zahnprothesen oder womöglich eine Bestattung, der sollte seine Steuerbescheide prüfen. Bisher war die Hürde hoch, um diese Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen zu können. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Zahlungen früher berücksichtigt werden. Rechnen Sie also nach. Dabei hilft der kostenlose Rechner der bayerischen Finanzverwaltung.

Auf Steuerbescheiden steht oft ein Vermerk zur zumutbaren Belastung: „unter Vorbehalt der Nachprüfung“. Berufen Sie sich darauf und beantragen Sie schriftlich eine Korrektur. Obwohl die Finanzämter das Urteil beim Steuerbescheid 2016 schon anwenden sollten, ist das nicht immer passiert. Legen Sie dann innerhalb eines Monats Einspruch ein.

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Finanztip-Redaktion
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