Mieteinnahmen steuerfrei
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Ob Oktoberfest in München oder Funkausstellung in Berlin – immer mehr Großstädter verdienen sich ein paar Euro dazu, indem sie ein Zimmer in ihrer Wohnung privat vermieten. Die gute Nachricht: Bis 520 Euro im Jahr sind die Einnahmen steuerfrei! Sie können das Geld bar einstecken, ohne Steuerhinterziehung zu begehen.

Wer mehr einnimmt, muss das Geld allerdings bei der Steuererklärung in der Anlage V eintragen. Von den Einnahmen abziehen können Sie die Kosten, die Ihr Gast verursacht hat: Gebühren für Airbnb, die anteilige Miete für das Zimmer inklusive der Nebenkosten sowie die Reinigungskosten. Eigentümer können Abschreibung und Schuldzinsen anteilig abziehen.

Bei sehr hohen Einnahmen können neben der Einkommensteuer weitere Steuern fällig werden: Umsatzsteuer ab 17.500 Euro, Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr.

 

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Udo Reuß
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Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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