Werbungskosten Was Arbeitnehmer alles absetzen können

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die Dir durch Deine Arbeit entstehen. Sie mindern Deine Steuerlast bei Deinen Einkünften als Arbeitnehmer.
  • Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeit­nehmern 2023 pauschal 1.230 Euro. 2022 waren es 1.200 Euro, davor nur 1.000 Euro.

So gehst Du vor

  • Dieser Ratgeber zu Werbungskosten listet zahlreiche Steuerspar-Möglichkeiten auf. Prüfe, welche Posten davon bei Dir angefallen sind. Zusätzlich hilft Dir unsere Checkliste.
  • Hast Du im Jahr 2022 mehr als 1.200 Euro (2023: 1.230 Euro) an Werbungskosten ausgegeben, kannst Du zu viel gezahlte Steuern nur durch detaillierte Angaben in der Anlage N Deiner Steu­er­er­klä­rung zurückholen.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Zu den Werbungskosten gehören alle Beträge, die Du ausgibst, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Wenn Du schon einen Job hast, musst Du vielleicht in eine Fortbildung investieren, um ihn auch zu behalten. Absetzen kannst Du alle beruflich veranlassten Ausgaben, soweit Dein Arbeitgeber sie Dir nicht steuerfrei ersetzt hat. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt die Arbeitgeberin im Jahr 2023 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2022: 1.200 Euro, bis 2021: 1.000 Euro). 

Wenn Du im Jahr diesen Betrag mit Deinen Werbungskosten nicht übersteigst, kannst Du in der Anlage N Deiner Steu­er­er­klä­rung darauf verzichten, einzelne Ausgaben einzutragen. Denn 1.230 Euro/1.200 Euro/1.000 Euro (2023/2022/2021) berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer automatisch. 

Checkliste Werbungskosten

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Werbungskosten bei Dir angefallen sind.

Zum Download

Was sind Werbungskosten unterwegs?

In diesem Abschnitt geht es um die Werbungskosten, wenn Du unterwegs bist. Das reicht von den Fahrten zur Arbeit über eine doppelte Haus­halts­füh­rung bis zu Reisekosten

Fahrten zur Arbeit - Hier kannst Du gut Steuern sparen, wenn Du etwas weiter weg von Deiner Arbeitsstätte wohnst. Denn Deine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fördert der Gesetzgeber in Form einer Pauschale. Für diesen Weg kannst Du eine Ent­fer­nungs­pau­scha­le in Höhe von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, wie Du zur Arbeit und wieder nach Hause gelangst. Seit 2021 gilt für Fernpendlerinnen und Fernpendler ein höherer Kilometersatz: ab dem 21. Kilometer darfst Du 35 Cent ansetzen, seit 2022 sogar 38 Cent.

Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Du aber mit Deinem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fährst, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.

Fährst Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst Du statt der Ent­fer­nungs­pau­scha­le auch Deine höheren tatsächlichen Kosten abrechnen.

Unfall - Wenn Dir auf einer beruflich veranlassten Fahrt beziehungsweise auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Unfall passiert, kannst Du die Kosten der Beseitigung des Schadens an Deinem eigenen und am fremden Fahrzeug sowie etwaige Mietwagenkosten absetzen. Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten (siehe Seiten 14 und 15 im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31. Oktober 2013). Ansonsten dürfen neben der Ent­fer­nungs­pau­scha­le keine weiteren Fahrzeugkosten abgesetzt werden, nicht einmal Parkquittungen für das Abstellen des Autos während der Arbeitszeit.

Bahncard - Hast Du Dir eine Bahncard gekauft, um Deine beruflich veranlassten Reisekosten zu senken? Dann kannst Du den beruflichen Anteil des Preises als Werbungskosten absetzen.

Doppelte Haus­halts­füh­rung - Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann seine Ausgaben als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haus­halts­füh­rung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt Kosten der Zweitwohnung, Fahrtkosten, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dung­en (innerhalb der ersten drei Monate) und Umzugskosten.

Führerschein - Die Aufwendungen für einen Lkw- oder Busführerschein sind grundsätzlich Werbungskosten, wenn Du ihn beruflich brauchst. Dagegen zählen die Kosten eines Pkw-Führerscheins zur privaten Lebensführung, auch wenn Du nur mit dem Auto zur Arbeit kommen kannst. 

Reisekosten - Wenn Du aus beruflichen Gründen unterwegs warst, kannst Du die Kosten, die Dir dadurch entstanden sind, als Reisekosten von der Steuer absetzen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dung­en und Reisenebenkosten. Typische Beispiele für beruflich veranlasste Reisen sind Seminar-, Kunden- oder Messebesuche.

Umzug - Deine Umzugskosten sind immer als Werbungskosten abziehbar, wenn Du dem Finanzamt nachweisen kannst, dass der Wohnortwechsel beruflich veranlasst war. Hast Du den Umzug im überwiegenden betrieblichen Interesse Deiner Firma durchgeführt (zum Beispiel in eine Dienstwohnung), dürftest Du keine Nachweisprobleme haben. Das Gleiche gilt, wenn Du eine berufliche Tätigkeit an einem anderen Ort neu aufgenommen hast. Für eine berufliche Veranlassung spricht auch eine Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich.

Vorhalten einer Wohnung - Ein Arbeitnehmer, der eine Wohnung aus ausschließlich beruflichen Gründen während der Elternzeit vorhält, weil er plant, danach wieder zur Vollzeitstelle zurückzukehren, kann die Mietkosten in dieser Zeit nicht als „Werbungskosten anderer Art“ absetzen.

Dies entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2019 (Az. VI R 1/18). Zuvor hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg noch zugunsten einer angestellten Augenärztin entschieden, die mit ihrem Lebensgefährten in einer anderen Stadt zusammengezogen ist. Die zweite Wohnung hatte sie während der Elternzeit kaum noch beruflich genutzt, weshalb ein Abzug wegen doppelter Haus­halts­füh­rung ausschied. Dennoch hatten die Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg einen Werbungskostenabzug  gestattet. Die Ärztin behielt ihre relativ günstige Wohnung am Beschäftigungsort vorsorglich aus beruflichen Gründen und wegen des angespannten Mietmarkts. 

Was sind Werbungskosten zu Hause?

Auch in Deinen eigenen vier Wänden kannst Du in vielen Fällen Werbungskosten geltend machen. 

Arbeitszimmer - Für die meisten Steuerzahler ist es schwierig, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen. Für diese Kosten gilt nämlich grundsätzlich ein Abzugsverbot. Der Gesetzgeber lässt aber zwei Ausnahmen zu:
Wenn Dir bis Ende 2022 für Deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen.  Ab 2023 ändert sich das, dann kannst Du für jeden Tag, den Du zu Hause arbeitest 6 Euro und maximal 1.260 Euro als Homeoffice-Pauschale im Jahr geltend machen.
Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Deine Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Allerdings gibt es strenge Voraussetzungen: Es muss sich um einen abschließbaren, büromäßig ausgestatteten Raum handeln, den Du höchstens zu 10 Prozent privat nutzt. Ab 2023 ändert sich das, 

Homeoffice-Pauschale - Falls Du in den Jahren 2020 bis 2022 von zuhause gearbeitest hast und die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllst, kannst Du von der neu eingeführten Homeoffice-Pauschale profitieren. Demnach kannst Du für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, 5 Euro abziehen. Dieser Abzug ist auf 120 Tage begrenzt, so dass Du pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen kann. 
Ab 2023 steigt die Homeoffice-Pauschale auf 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr

Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale mit der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le verrechnet. Daher können nur Arbeitnehmer, die mit ihren gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro/1.200 Euro/1.000 Euro (2023, 2022, 2021) kommen, von ihr profitieren.

Hast Du ein Arbeitszimmer, kannst Du weiterhin Deine Arbeitszimmerkosten absetzen. Deine mitwohnende Partnerin, die nur eine Arbeitsecke hat, kann aber zusätzlich die neue Homeoffice-Pauschale geltend machen. Das könnt Ihr also in der gemeinsamen Steu­er­er­klä­rung kombinieren.

Mit der Tagespauschale werden die Mehraufwendungen für die Nutzung der Wohnung abgegolten, insbesondere auch für Strom, Heizung und weitere Raumkosten.

Telefon- und Internetkosten: Diese kannst Du zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen. Wahrscheinlich nutzt Du Deinen Festnetzanschluss oder Dein Smartphone nicht ausschließlich beruflich. Du darfst Deine Kosten aber in einen – geschätzten – beruflichen und einen privaten Anteil aufteilen. Ohne Einzelnachweise erkennen die meisten Finanzämter 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens aber 20 Euro pro Monat an. Folglich kannst Du bis zu 240 Euro im Jahr pauschal angeben. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.

Arbeitsmittel - Alles, was Du für Deine berufliche Tätigkeit einsetzt, gilt als Arbeitsmittel. Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Du ihn mindestens zu 10 Prozent für berufliche Zwecke nutzt. Dazu gehören zum Beispiel Aktentasche, PC, Schreibtisch, selbst bezahlter Bürostuhl, Bücherregal, Fachliteratur, Werkzeuge und typische Berufskleidung. Wichtig: Die büromäßige Einrichtung kannst Du auch dann geltend machen, wenn Du kein absetzbares Arbeitszimmer hast. Richtest Du Dir zum Beispiel eine kleine Arbeitsecke neu ein, darfst Du die Möbel dafür absetzen.  

Du kannst bei einem gemischt genutzten Arbeitsmittel den beruflichen Anteil geltend machen. Bei einem Computer akzeptiert das Finanzamt einen 50-prozentigen Anteil ohne weitere Nachweise. Belegst Du beispielsweise ein Bücherregal zu drei Viertel mit Fachliteratur, dann darfst Du 75 Prozent als Werbungskosten ansetzen; bei mindestens 90 Prozent sogar die kompletten An­schaf­fungs­kos­ten. Gibt es jedoch keinen richtigen Aufteilungsmaßstab, dann lässt das Finanzamt den steuerlichen Abzug vermutlich nicht zu. Das gilt beispielsweise für Corona-Masken, die Du auch am Arbeitsplatz tragen musst und selbst bezahlt hast. Dennoch kannst Du es versuchen.

Gilt das Arbeitsmittel als geringwertiges Wirtschaftsgut, darfst Du die Kosten sofort absetzen. Bei Anschaffungen ab 2018 gilt dies für ein Arbeitsmittel, das netto höchstens 800 Euro beziehungsweise 952 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer gekostet hat. Bei Anschaffungen bis Ende 2017 liegt der Wert bei 410 Euro netto beziehungsweise 487,90 Euro brutto. 

War das Arbeitsmittel teurer, musst Du es über die Nutzungsdauer abschreiben. Für Möbel gilt beispielsweise 13 Jahre, für einen Computer drei Jahre. Beachte, dass Du im Anschaffungsjahr monatsgenau abschreiben musst. Ab 2021 angeschaffte Computer, Peripheriegeräte (Drucker, Kamera, Tastatur, Maus, externe Festplatte etc.) und Software kannst Du innerhalb eines Jahres komplett abschreiben.

Unser Podcast zum Thema

Was sind Werbungskosten für die Bildung?

Du willst beruflich weiterkommen? Dann kannst Du Dich auf eine neue Stelle bewerben, Dich weiterbilden oder Literatur zu Deinem Beruf lesen. All das lässt sich genauso absetzen wie verschiedene Arbeitsmittel, etwa Berufskleidung. 

Berufsausbildung und Fortbildung - Kosten Deiner eigenen erstmaligen Berufsausbildung oder Deines Erststudiums kannst Du nur begrenzt bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Sie zählen als Ausbildungskosten.

Dagegen kannst Du Ausgaben als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe berücksichtigen, wenn sie

  • für eine weitere Berufsausbildung,
  • für ein weiteres Studium (Zweitstudium),
  • für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder
  • im Rahmen eines Aus­bil­dungs­dienst­ver­hält­nis­ses entstanden sind.

Denn sie zählen als Fortbildungskosten. Machst Du zuerst eine Lehre, dann zählen Deine beruflichen Ausgaben als normale Werbungskosten.

Bewerbungen - Wenn Du eine Arbeitsstelle suchst, kannst Du beispielsweise Ausgaben für Inserate, Telefonkosten, Porto, Kosten für Fotokopien von Zeugnissen und nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Deine Bewerbung Erfolg hatte.

Doktortitel - Promotionskosten erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an, wenn sie beruflich veranlasst sind. Auch Kosten einer Habilitation zählen grundsätzlich zu den Werbungskosten.

Meisterprüfung - Wer sich für die Aufstiegsfortbildung zum Meister oder zur Meisterin entscheidet, kann seine Ausgaben als Werbungskosten abziehen.

Fachliteratur - Die beruflich benötigten Fachzeitschriften und -bücher kannst Du steuerlich absetzen. Lass Dir auf der Quittung den Titel vermerken, damit Du bei Nachfragen des Finanzamts mögliche Zweifel ausräumen kannst. Tageszeitungen kannst Du in der Regel nicht absetzen.

Wenn Du ein Abonnement nahezu ausschließlich beruflich nutzt, dann gelten die Aufwendungen als Werbungskosten. Dieses Ergebnis erreichte ein Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins, der die Kosten seines Sky-Bundesliga-Abos absetzen durfte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. November 2019, Az. 15 K 1338/19 E). Er argumentierte, dass er sein Sky Fußball-Bundesliga-Paket benötige, um sich durch das Sehen von Bundesligaduellen beruflich auf dem Laufenden zu halten. Zunächst hat das Finanzgericht (FG) den Werbungskostenabzug abgelehnt, der Bundesfinanzhof sah dies anders (Urteil vom 16. Januar 2019, Az. VI R 24/16) und wies die Finanzrichter an, den konkreten Fall erneut zu prüfen. Und über vier Jahre später gaben sie dem Kläger recht.

Fort- und Weiterbildung Berufliche Fort- oder Weiterbildungskosten kannst Du in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Bildungsmaßnahmen in einem schon ausgeübten Beruf als auch für eine Berufstätigkeit in Zukunft (wie die Vorbereitung eines Handwerksgesellen auf die Meisterprüfung). Typische Beispiele sind Lehrgänge, Tagungen und Seminare.

Umschulung - Nimmst Du an einer beruflichen Umschulungsmaßnahme teil, sind die Kosten, die Dir dadurch entstehen, Werbungskosten.

Sprachkurs - Belegst Du einen Sprachkurs, der konkret mit Deiner Berufstätigkeit zusammenhängt, sind Deine Kosten als Werbungskosten abziehbar. Nur weil der Veranstaltungsort eines Sprachkurses im Ausland liegt, muss das nicht für eine überwiegend private Veranlassung des Kurses sprechen. Das gilt jedenfalls für die Mitgliedstaaten der EU, die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Werbungskosten zu Ver­si­che­rungen und Recht

Ausgewählte Ver­si­che­rungen, Rechtsberatung und die Kosten für einen Steuerberater lassen sich steuerlich geltend machen.

Ver­si­che­rungen - Nicht alle Beiträge für Ver­si­che­rungen fallen unter Werbungskosten, sondern nur beruflich bedingte. Dazu zählen unter anderem berufsbedingte Unfall-, Haftpflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­rungen

Beiträge - Absetzbar sind auch Deine Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, beispielsweise die Ärzte- oder die Anwaltskammer, aber auch Gewerkschaften.

Rechtsberatung Deine Beratungskosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten (zum Beispiel Prozesskosten) kannst Du von der Steuer absetzen, wenn sie berufsbedingt entstanden sind. Das ist zum Beispiel bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht der Fall. Beruflich bedingt ist auch ein Streit vor dem Finanzgericht um Lohnsteuer oder Werbungskosten. 

Steuerberatungskosten - Wenn Du Dir eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater leistest, kannst Du den Teil der Kosten absetzen, der durch Lohn oder Gehalt veranlasst ist. Der private Bereich der Steu­er­er­klä­rung (zum Beispiel Hauptvordruck, Anlage Kind etc.) ist seit 2006 Privatvergnügen und wirkt sich nicht mehr steuermindernd aus.

Was sind sonstige Werbungskosten?

Hier kommen weitere Beispiele für Werbungskosten. Du erfährst zum Beispiel, welche Kleidung und welche Feier Du absetzen kannst. 

Berufskleidung - Die Finanzämter erkennen Ausgaben für typische Berufskleidung und deren Reinigung als Werbungskosten an. Darunter fallen beispielsweise Arbeitskittel, Uniform, Blaumann, Sicherheitsschuhe, Arztmantel, Operationshose, Robe und Barett einer Richterin sowie die Amtstracht eines Geistlichen. Alle Kleidungsstücke, die Du als herkömmliche „bürgerliche“ Bekleidung nutzen kannst, sind dagegen keine typische Berufskleidung.

Feierkosten - Die Kosten für eine Feier mit Kolleginnen, Vorgesetzen und Geschäftsfreunden sind steuerlich absetzbar, falls das Fest zumindest in Teilen beruflich veranlasst war. Im Juli 2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Steuerberater die Ausgaben für eine Feier im Kollegen- und Freundeskreis absetzen darf (Urteil vom 8. Juli 2015, Az. VI R 46/14). Er hatte in einer gemieteten Halle 46 Kolleginnen und Kollegen zu seiner bestandenen Steuerberaterprüfung eingeladen und zugleich 55 Leute aus seinem privaten Umfeld anlässlich seines 30. Geburtstags. Er reichte die Gästeliste beim Finanzamt ein und wollte anteilig die Kosten für Miete und Bewirtung als Werbungskosten abziehen. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnten das ab; der BFH gestattete dies.

Diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung ist mittlerweile gefestigt, wie das BFH-Urteil vom 20. Januar 2016, Az. VI R 24/15 zeigt. Hier klagte ein Finanzbeamter, der sein 40-jähriges Dienstjubiläum mit seinen Kollegen im Finanzamt feierte. Er lud alle Kollegen per E-Mail dazu ein und durfte die von ihm bestellten und bezahlten Getränke und Häppchen als Werbungskosten absetzen. Denn ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis, hat der BFH festgestellt. Die Aufwendungen hierfür können nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein, wenn der Arbeitnehmer folgende Bedingungen einhält:

  • Du tristt als Gastgeberin oder Gastgeber auf und bestimmt die Gästeliste.
  • Nachdem die Grenze zwischen Kollegen und privaten Freunden fließend sein kann, sollten die beruflichen Gäste nicht individuell, sondern nach einem abstrakten Kriterium eingeladen werden: zum Beispiel alle Kollegen, die gesamte Abteilung, alle Außendienstlerinnen, die Senioren oder Azubis der Firma etc.
  • Die Feier sollte in Räumlichkeiten der Firma stattfinden und idealerweise zumindest in Teilen oder am Rande der regulären Arbeitszeiten, zum Beispiel am Freitagnachmittag.
  • Bezüglich des Aufwands sollte sie im üblichen Rahmen gehalten werden. Ein Sekt- und Weinumtrunk mit Häppchen ist auf jeden Fall drin.
  • Abgrenzung zu Re­prä­sen­ta­tions­auf­wen­dung­en: Wer Verwandte, persönliche Freunde, Angehörige des öffentlichen Lebens wie Bürgermeisterinnen, Stadträte und Journalistinnen einlädt, muss wissen, dass diese zum privaten Bereich gehören und ihre Einladung einer beruflichen Veranlassung zumindest zum Teil widersprechen kann. Zumindest aber der Teil der Kosten, der auf die beruflichen Gäste entfällt, ist absetzbar.

Der Anlass der Feier ist nur eines von mehreren Kriterien. Das Gesamtbild entscheidet, ob und in welcher Höhe Werbungskosten absetzbar sind. Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten haben.

Übernimmt die Firma die Kosten, dann darf sie bis zu 110 Euro je Teilnehmer steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei sponsern. Geschenke bis 60 Euro fließen in diese Betragsgrenze ein. Gibt die Firma mehr als 110 Euro pro Person aus, muss sie hierfür Lohnsteuer und auch So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abführen.

Kontoführung - Auf normalen Girokonten finden regelmäßig auch beruflich veranlasste Transaktionen (zum Beispiel die Überweisung des Arbeitslohns) statt. Deshalb sind Kon­to­füh­rungs­ge­bühren anteilig als Werbungskosten abziehbar. Hier hat sich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro jährlich durchgesetzt. Die meisten Finanzämter berücksichtigen diesen Betrag auch bei kostenfreien Girokonten. Das Finanzamt verlangt bis dahin keine Belege.

Kredit­karte - Bestimmt verwendest Du Deine Kredit­karte auch für berufliche Ausgaben. Dann solltest Du einen beruflichen Nutzungsanteil in Prozent ermitteln. Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, kannst Du als Werbungskosten abziehen.

Vermietung und Verpachtung - Auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielen Werbungskosten eine wichtige Rolle. Zu den abziehbaren Kosten zählen zum Beispiel die Abschreibung, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Tipp: Wer Wohnungen vermietet, sollte seine Immobilie hin und wieder renovieren. Die gesetzliche Definition der Werbungskosten kannst Du in Paragraf 9 EStG nachlesen.

Zinsen - Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (auch Dividenden) hat der Gesetzgeber ab 2009 ein Werbungskostenabzugsverbot eingeführt. Seitdem gibt es die Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent für Kapitalerträge. Werbungskosten fallen unter den Tisch, abziehen kannst Du nur einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 1.602 Euro). Ab 2023 steigt der Pauschbetrag auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro.

Autoren
Udo Reuß

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