VW
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Was ist eigentlich eine angemessene „Nacherfüllung“, wenn man seinen manipulierten VW dem Händler wieder auf den Hof gestellt und vor Gericht Ersatz verlangt hat? Viele Gerichte haben aus formalen Gründen den Kunden Schwierigkeiten gemacht. Dem setzt der Bundesgerichtshof nun ein Ende. Das geht aus dem Hinweisbeschluss zum VW-Abgasskandal hervor, über den wir vergangene Woche berichteten und der jetzt auch im Wortlaut vorliegt (Az. VIII ZR 225/17).

Die meisten Oberlandesgerichte hatten bisher entschieden, dass die Händler keine neuen, mangelfreien Autos aus der aktuellen Fahrzeugserie liefern müssen. Ihr Argument: Die neuen Modelle seien nicht mit den alten vergleichbar. Den Bundesrichtern war das Argument zu formalistisch: „Die Lieferung einer identischen Sache ist nicht erforderlich.“

Die Händler können sich nach dem Hinweisbeschluss des BGH nicht mehr damit herausreden, das beanstandete Fahrzeug werde nicht mehr gebaut. Dann muss der Verkäufer eben ein Fahrzeug aus der neuen Modellreihe liefern. Die Gerichte aller Instanzen werden in dieser Frage ihre Urteile an die Einschätzung des BGH anpassen.

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Britta Beate Schön
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Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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