VW-Skandal: Schadensersatz, Motortypen EA 189, 288, 897 Diese Rechte haben Diesel-Besitzer noch
Finanztip-Expertin für Recht
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Der Abgas-Skandal erschütterte das über Jahrzehnte aufgebaute Vertrauen in den Volkswagen-Konzern. Der Autobauer hatte Diesel-Fahrzeuge mit einer Abgas-Software manipuliert, damit sie die gesetzlichen Abgasnormen erfüllen. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 wollte der Autobauer den Abgasskandal zügig zu den Akten legen, doch es wird weiter gestritten wegen anderer Motoren und des sogenannten Thermofensters.
Auslöser des Diesel-Skandals war der manipulierte Diesel-Motor vom Typ EA 189. Das ist der Diesel-Motor, den der VW-Konzern zwischen 2008 und 2015 verbaut hat. Alle Autos mit diesem Motor benötigten ein Software-Update. Es gab einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) von insgesamt 2,4 Millionen Autos.
Außerdem wurde im Dezember 2017 der VW Touareg 3.0 Liter Euro-6-Diesel zurückgerufen. In diesem Modell ist ein Motor mit der Bezeichnung EA 897 verbaut. Dieser Motortyp findet sich in zahlreichen Premium-Modellen des VW-Konzerns.
Bei Audi waren ebenfalls viele Euro-6-Diesel von der Abgasmanipulation betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt rief im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 151.000 Audis zurück. Dabei handelt es sich um die Baureihen A6, A7 Sportback, A8, Q5 und AQ5 aus den Jahren 2014 bis 2018. Auch Fahrzeuge der Baureihen A4, A5 und Q7 mit 3.0-Liter-Dieselmotoren wurden beanstandet.
Auch Fahrzeuge mit dem Vorgängermotor Typ EA 896 sind vom Abgasskandal betroffen. Die Liste von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen, die nicht den Motortyp EA 189 betreffen, aktualisiert das KBA laufend. Betroffen sind hier Audis wie etwa der SQ5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6.
Fast vier Jahre nach Dieselgate bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Volkswagen Schadensersatz zahlen muss, weil der Autobauer aus Gewinninteresse mit seinen illegalen Abschalteinrichtungen im Motortyp EA 189 das Kraftfahrtbundesamt und die Verbraucher bewusst getäuscht hat (Az. VI ZR 252/19).
Allen Betroffenen standen Schadensersatzansprüche wegen vosätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Volkswagen zu, weil der Hersteller eine Steuerungssoftware eingebaut hatte, die die Abgasreinigung auf dem Prüfstand anstellte und im normalen Verkehr abstellte (§ 826 BGB). Volkswagen hatte den Betroffenen den Kaufpreis als Schaden zu ersetzen. Im Gegenzug mussten sie das Fahrzeug zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer wurden auf den Schadensersatz angerechnet (25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).
Erstattung der Finanzierungskosten - Wer seinen Diesel mit einem Kredit finanziert hatte, konnte sich vom Autobauer auch die Finanzierungskosten in voller Höhe erstatten lassen. Dazu zählen die Zinsen und auch die Kosten für eine Restschuldversicherung (BGH, 13.04.2021, Az. VI ZR 274/20).
Kauf nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals - Keinen Schadensersatz bekam derjenige, der erst nach Aufdeckung des Skandals im September 2015 seinen Wagen gekauft hat (BGH, 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20).
Verjährung - Die dreijährige Verjährungsfrist begann spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene das Rückrufschreiben von VW bekommen hat. Viele bekamen erst 2016 Post, ihre Ansprüche verjährten somit Ende 2019 (BGH, 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20).
Gegen Audi war es für Autokäufer deutlich schwerer, mit einer Dieselklage erfolgreich zu sein, auch wenn der Autobauer den gleichen Motor vom Typ EA 189 mit Betrugssoftware eingebaut hat. Kläger mussten nachweisen, dass Audi selbst betrügerisch vorgegangen ist (BGH, 08.03.2021, Az.VI ZR 505/19). Entscheidend ist, was der Vorstand von Audi von den Betrugsmotoren wusste. Das ist nach dem Strafverfahren vor dem Landgericht München gegen ehemalige Vorstandsmitglieder nunmehr klar. Der von 2017 bis 2018 amtierende Vorstandsvorsitzende hat ein Geständnis abgelegt und wurde wegen Betrugs verurteilt.
Eine neue Dimension bekommt der VW-Diesel-Skandal dadurch, dass mit dem Software-Update zwar die ursprüngliche Abschalteinrichtung entfernt wurde, aber damit das sogenannte Thermofenster installiert wurde. Die Abgasreinigung wird entsprechend der Außentemperatur gesteuert: Je kälter es ist, desto weniger wird gereinigt. Das Thermofenster wird mittlerweile ziemlich einhellig ebenfalls als illegale Abschalteinrichtung gewertet. Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals dauert an.
Der Bundesgerichtshof lehnte bisher Schadensersatz bei Thermofenstern ab (09.03.2021, Az. VI ZR 889/20). Denn er verlangte für die Haftung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, an der es fehle, da eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts vorliege (§ 826 BGB). Doch der Europäische Gerichtshof bewertete das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtrichtung (14.07.2022, Az. C-128/20). Zudem müsse auch bei Verletzung von europäischen Abgasbestimmungen Schadensersatz möglich sein. Wer ein Fahrzeug mit EG-Typengenehmigung kauft, soll sich darauf verlassen können, dass es die Abgasvorgaben erfüllt, wie es in der Übereinstimmungserklärung auch bestätigt ist (21.03.2023, Az. C-100/21).
Neu: Im Juni 2023 urteilte der Bundesgerichtshof erneut im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Wer ein illegales Thermofenster in seinem Diesel hat, dem steht laut Bundesgerichtshof nunmehr doch Schadensersatz zu, wenn dem Hersteller Fahrlässigkeit nachzuweisen ist (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs 1, 27 EG-FGV). Er soll dann zwischen 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises als sogenannten Differenzschaden zahlen. Die Höhe des Schadens kann das Gericht schätzen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen. Die gefahrenen Kilometer werden grundsätzlich nicht gegengerechnet (BGH, 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21).
Der Volkswagen-Konzern bewertet das Thermofenster nach wie vor als zulässige Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors, das vom Kraftfahrtbundesamt so genehmigt war. Von Fahrlässigkeit könne keine Rede sein.
Das Verwaltungsgericht Schleswig verurteilte Ende Februar 2023 das Kraftfahrtbundesamt aber nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe dazu, den Freigabebescheid für ein Softwareupdate für bestimmte ältere Modelle des Golf Plus aufzuheben, soweit der Freigabebescheid sich auf das Thermofenster bezieht (20.02.2023, Az. 3 A 113/18).
Für viele Diesel-Klagen wird entscheidend sein, ob Volkswagen der Nachweis gelingt, dass sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Laut Bundesgerichtshof wird ein Verschulden des Herstellers vermutet. Schadensersatzansprüche wegen des Thermofensters sind noch nicht verjährt. Das Software-Update ist für die Verjährung zwar relevant, aber zu diesem Zeitpunkt wussten die Betroffenen noch nicht, dass ihr Fahrzeug damit eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung bekam. Eine Klage war Betroffenen erst zumutbar, nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 2022 das Thermofenster klar als illegal bewertet hatte. Die Verjährung begann dementsprechend frühestens 2022. Ein Ende der Diesel-Verfahren ist noch lange nicht in Sicht.
Lass Dich am besten anwaltlich beraten. Wer eine Rechtsschutzversicherung vor dem Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen hat, hat kein Kostenrisiko.
Zu dem neueren von Volkswagen entwickelten Motortyp EA 288 liegen derzeit etwa 10.000 Klagen bei den Gerichten. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte Volkswagen zu Schadensersatz von über 20.000 Euro wegen einer illegalen Abschalteinrichtung in einem VW Golf VII 2, obwohl es keinen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gab (09.04.2021, Az. 8 U 68/20). Eine Auswahl von Urteilen findet sich bei Professor Heese, Universität Regensburg im Rahmen des Projekts Dieselskandal. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Nachfolgemotor EA 288 steht noch aus.
Mehr als 10.000 Klagen gibt es auch zu den 3-Liter-Dieselmotoren der Typen EA 897 und 896 (federführend von Audi entwickelt), bei denen das Kraftfahrtbundesamt illegale Abschalteinrichtungen entdeckt hat. Für mehr als 200.000 Fahrzeuge von Audi, Volkswagen und Porsche hat das Amt einen amtlichen Rückruf angeordnet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte zum Beispiel, dass die von der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung ist. Die Kläger konnten das Auto zurückgeben und erhielten Schadensersatz (24.02.2021, Az. 4 U 257/19 und 4 U 274/19). Eine Auswahl von Urteilen zu den von Audi gebauten Dieselmotoren EA 897 und EA 896 findet sich auch bei Professor Heese, Universität Regensburg im Rahmen des Projekts Dieselskandal.
Neben dem VW-Konzern sind auch andere Autobauer wie Mercedes oder BMW in den Diesel-Abgasskandal verstrickt. Auch deren Motoren hat das Kraftfahrtbundesamt wegen illegaler Abschalteinrichtungen bemängelt. Es gibt bereits einige Urteile, die zugunsten der Verbraucher ausgegangen sind. Für all diese Verfahren ist das BGH-Urteil zum VW-Abgasskandal wichtig, da sich viele Grundsätze auf andere Dieselfälle übertragen lassen. Dabei geht es auch um die Frage, wer was beweisen muss.
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Mit der Musterfeststellungsklage ließ der VZBV die Grundlagen für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen klären (Az. 4 MK 1/18). Es ging dabei um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor vom Typ EA 189 mit einer sogenannten Abschalteinrichtung. Geklärt wurden die Fragen nicht, aber viele Verbraucher bekamen eine Entschädigung.
Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich. Der VZBV nahm die Klage am 30. April 2020 zurück. Rund 260.000 Verbraucher, die sich zum Klageregister angemeldet haben, bekamen zwischen 1.350 und 6.257 Euro als Einmalzahlung. Die wichtigsten zehn Fragen zum Vergleich haben wir im Finanztip-Blog beantwortet: Was das Vergleichsangebot von VW taugt.
Eine weitere Möglichkeit, den unliebsamen VW-Diesel loszuwerden, haben eventuell jene Volkswagen-Fahrer, die ihr Auto mit einem Autokredit finanziert haben. Spezialisierte Anwälte halten die Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen für fehlerhaft. Deshalb könnten betroffene Kunden ihre Finanzierungen bei der VW-Bank und ihren Zweigstellen für Audi, Seat und Skoda widerrufen und ihr Auto zurückgeben.
Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu zwei Verträgen der Ford Bank und BMW Bank im November 2019 sind die Chancen für den Widerrufsjoker bei Autokrediten allerdings deutlich gesunken (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).
Unsere Anwaltsempfehlungen: Hahn (Hamburg u.a.), akh-h.de (Esslingen), Gansel (Berlin), Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte (Berlin), Dr. Stoll & Sauer (Lahr)
Viele Gerichte haben sich über Jahre hinweg mit Klagen rund um den Diesel-Abgasskandal beschäftigt. Wir haben aus der Vielzahl einige interessante Entscheidungen ausgewählt.
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2020 bestätigt, dass der Autobauer Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen muss (Az. VI ZR 252/19), nachdem die überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte zugunsten der Betroffenen geurteilt hatte.
Ein VW-Händler musste den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten abzüglich Nutzungsersatz, da der Halter bereits knapp 30.000 Kilometer mit dem Auto gefahren war. Er hatte den Kaufvertrag wegen Täuschung wirksam angefochten (LG München I, 14.04.2016, Az. 23 O 23033/15).
Das Landgericht Krefeld hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Händler jeweils die Autos zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten mussten (14.09.2016, Az. 2 O 72/16, 2 O 83/16). Auch die Landgerichte Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig, Hagen, München II, Heilbronn und Bremen urteilten zugunsten der Verbraucher, die vom Kaufvertrag zurücktreten konnten und den Kaufpreis zurückbekamen (LG Oldenburg, 01.09.2016, Az. 16 O 790/16; LG Lüneburg, 02.06.2016, Az. 4 O 3/16; LG Braunschweig, 12.10.2016, Az. 4 O 202/16; LG Hagen, 18.10.2016, Az. 3 O 66/16; LG München II, 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16; LG Heilbronn, 15.08.2017, Az. 9 O 111/16; LG Bremen, 12.12.2018, Az. 1 O 1632/17).
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, dass ein manipuliertes Auto einen Sachmangel hat, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (20.12.2017, Az. 18 U 112/17).
Sehr viele Oberlandesgerichte hatten zu Fahrzeugen mit Betrugs-Software bisher entschieden, dass die Händler keine neuen, mangelfreien Autos aus der aktuellen Fahrzeugserie liefern müssen. Grund: Die neuen Modelle seien mit den alten nicht vergleichbar, eine Nacherfüllung deshalb im rechtlichen Sinne unmöglich. Im Ergebnis bekamen viele Käufer deshalb keine neuen mangelfreien Fahrzeuge – trotz unzulässiger Abschalteinrichtung.
Nach Auffassung des BGH hat aber der Käufer, der ein Neufahrzeug gekauft hatte, auch nach einem Modellwechsel Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und typengleichen Ersatzfahrzeugs, auch wenn das stärker motorisiert und nicht sehr viel teurer ist (08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17).
Wir haben die beiden Anbieter VW-Verhandlung und Myright bis Mai 2018 empfohlen. Sie waren die beiden einzigen, die VW-Kunden auch ohne Rechtsschutzversicherung für überschaubare Kosten halfen, ihre Rechte durchzusetzen. Wir hatten sie uns genauer angesehen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft. In einem umfangreichen Fragebogen haben uns die Anbieter Auskunft zu ihren Geschäftsmodellen und zu den Kosten gegeben. Wir konnten beide empfehlen.
Das Angebot unserer beiden Empfehlungen steht Betroffenen nicht mehr beziehungsweise nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung.
Die beiden Anwaltskanzleien Gansel Rechtsanwälte (Berlin) und Baum Reiter & Collegen (Düsseldorf) bündelten ihre Kompetenz unter dem Dach von VW-Verhandlung. Sie kooperierten mit einem Prozessfinanzierer. International arbeiteten die Kanzleien mit der Stiftung Stichting Volkswagen Car Claim zusammen, einer gemeinnützigen Stiftung, die ihren Sitz in den Niederlanden hat. Ihre Zusammenarbeit haben die Kanzleien Ende 2018 beendet.
Die beiden Kanzleien betreuten gemeinsam etwa 12.000 Mandanten. Sie reichten Einzelklagen bei verschiedenen Gerichten ein. Bei den Klagen nutzten sie die gesamte Palette des Rechts und machten alle Ansprüche geltend, die in Betracht kommen: kaufrechtliche Ansprüche gegen die Verkäufer, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller sowie Ansprüche gegen Banken wegen fehlerhafter Widerrufsinformation.
Der Prozessfinanzierer hatte die Übernahme der gesamten Kosten angeboten. Bei Erfolg sollte er 29 Prozent erhalten, allerdings nicht mehr als 2.900 Euro. Wir hatten das Angebot für gut und fair befunden. Später übernahm der Finanzierer nur noch die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten für die Registrierung im Rahmen der Musterfeststellungsklage.
Das Unternehmen Financialright GmbH ist ein Rechtsdienstleister, der unter der Marke Myright betroffenen Kunden des VW-Konzerns die Möglichkeit geboten hat, sich einer Art Sammelklage anzuschließen. Dazu konnten VW-Geschädigte auch ohne Rechtsschutzversicherung ihre Schadensersatzansprüche an den Rechtsdienstleister abtreten. Myright forderte dann für die Kunden als Schadensersatz die Rückzahlung des jeweiligen Kaufpreises.
Myright ging ausdrücklich nicht gegen die Händler vor, sondern nur gegen den VW-Konzern. Der Rechtsdienstleister arbeitete mit der Anwaltskanzlei Hausfeld zusammen.
Die erste „Sammelklage“ von mehr als 15.000 Betroffenen haben die Rechtsanwälte am 6. November 2017 beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Gerichte in Deutschland tun sich mit solchen Klagen bislang eher schwer, so dass wir mit einem länger dauernden Verfahren rechnen. Für eine zweite Sammelklage gegen Volkswagen konnten sich Betroffene bis zum 16. September 2018 anmelden. Eine weitere Sammelklage hat Myright gegen Audi in Ingolstadt eingereicht.
Im Erfolgsfall verlangt Myright 35 Prozent Provision von der erstrittenen Summe (Zahlung durch VW abzüglich des Werts nach der DAT-Schwacke-Liste). Wir hielten das für eine bequeme und gute Alternative für VW-Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung.
Die VW-Anwälte hatten argumentiert, Myright sei überhaupt nicht berechtigt, Ansprüche für die VW-Käufer geltend zu machen. In einem Beschluss hat das Landgericht Braunschweig das Geschäftsmodell von Myright nunmehr vorläufig eingeschätzt. Demnach konnten die VW-Autokäufer ihre Ansprüche wirksam an Myright abtreten. Es liege kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor (23.12.2019, Az. 3 O 5657/18).
Die Myright-Sammelklagen ziehen sich hin, da der Anbieter auf ein Urteil des BGH warten muss. VW ist nicht zu Vergleichsgesprächen bereit, hält das Geschäftsmodell für unzulässig. Die Landgerichte Ingolstadt und Augsburg haben Sammelklagen von Myright abgewiesen, jetzt muss das OLG München entscheiden.
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
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