
Einen Gebrauchtwagen zu kaufen, ist eine heikle Sache. Wer kennt sich schon so gut aus, dass er erkennen kann, wie gut der Zustand wirklich ist. Aktuell aber haben Neuwagen so lange Lieferzeiten (wir berichteten), dass viele Kunden auf Gebrauchte ausweichen. Da passt es gut, dass Du als Käufer seit Jahresbeginn besser gegen Mängel geschützt bist.
Eine Gebrauchtwagenhändlerin muss zwar mindestens für ein Jahr die Gewährleistung für das Auto übernehmen. Doch der Teufel steckt im Detail. Wenn etwas kaputtgeht, ist stets die Frage: Lag das an einem Mangel, der beim Verkauf schon vorlag?
Bisher galt: In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach mussten Käuferinnen beweisen, dass der Händler verantwortlich ist – etwa mit einem teuren Gutachten. Doch bei allen Gebrauchten, die seit Jahresbeginn gekauft wurden, gilt die Umkehr der Beweislast jetzt volle zwölf Monate. So lange muss der Händler jetzt beweisen, dass das Auto in Ordnung war.
Auch neu: Händlerinnen müssen bei Übergabe jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten. Stellst Du später ein Problem am Wagen fest, kann sich die Händlerin nicht mehr darauf berufen, dass der Wagen „wie besehen“ verkauft wurde – dass Du den Mangel also kennen musstest. Alles, was nicht im Kaufvertrag erwähnt wird, gilt als Mangel.
Entdeckst Du einen echten Mangel, dann solltest Du den Händler auffordern, zu reparieren. Seit Januar hat er dafür nur einen Versuch – vorher waren es zwei. Ansonsten muss er das Auto zurücknehmen oder den Preis mindern.
Barbara Weber berichtet bei Finanztip über Versicherungen und Rechtsthemen. Die auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Juristin kam über Umwege zum Schreiben: Nach Studium und anschließendem Referendariat arbeitete sie zunächst in einer Wirtschaftsberatung und half Unternehmen bei der Gründung. 2020 machte sie eine zusätzliche Journalismus-Ausbildung. Damit bringt sie ideale Voraussetzungen für die Arbeit in der Finanztip-Redaktion mit.
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12 Kommentare
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Wir sind sehr dankbar für diesen Beitrag, da wir unserer Tochter ein Auto kaufen möchten. Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten werden müssen. Dadurch haben wir eine genaue Übersicht über eventuelle Defekte und können diese gegebenenfalls vor dem Kauf reparieren lassen.
Wir sind sehr dankbar für diesen Beitrag, da wir unserer Tochter ein Auto kaufen möchten. Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten werden müssen. Dadurch haben wir eine genaue Übersicht über eventuelle Defekte und können diese gegebenenfalls vor dem Kauf reparieren lassen.
Dann sollte ich beim Kauf also unbedingt Bilder von dem Auto machen. Sonst kann ich nicht mehr nachweisen welche Mängel es schon gab und welche nicht. Ich finde es gut, dass es diese Tipps zum Autokauf gibt. Ich möchte mir nämlich bald einen Gebrauchtwagen kaufen.
Ich bin momentan tatsächlich auf der Suche nach einem neuen Auto. Und ich bin froh, dass ich den Beitrag gefunden habe, das hat mich vermutlich vor einigen Fehlern bewahrt.
Gut zu wissen, dass der Händler mindestens ein Jahr die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss. Ich möchte mir das erste Mal einen Gebrauchtwagen kaufen. Am besten lasse ich mich dafür bei einem erfahrenen Gebrauchtwagenhändler beraten.
Danke für den wichtigen Hinweis, dass jeder Händler bei der Übergabe jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten muss. Ich will meinen alten Mazda verkaufen und mir einen schöneren Wagen zulegen. Hoffentlich finde ich für ein gutes Angebot auch den richtigen Ansprechpartner im Autohandel.
Vielen Dank für den Artikel! Ich möchte bald einen Gebrauchtwagen kaufen. Daher ist es gut zu wissen, dass Händlerinnen neuerdings jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten müssen. Dementsprechend scheint ein professioneller Autohandel statt eines Privatverkäufers meine sicherste Lösung zu sein.
Es stimmt, dass der Gebrauchtwagenkauf heikel werden kann, weshalb ich bei solchen Dingen immer meinem Vater dabei habe. Ich habe neulich meinen Führerschein gemacht und möchte mir jetzt einen kleinen Gebrauchtwagen besorgen. Am besten suche ich mir einen Autohandel, um mir die aktuellsten Angebote anzusehen.
Vielen Dank für das Update bezüglich der Beweislast. Wir haben vor ein paar Jahren einen Gebrauchtwagen in Emstek erworben und hatten zum Glück keine Problem. Damals hätten wir noch die Beweislast gehabt, falls es einen Mangel gegeben hätte.
Die Gelegenheit, sich sein Traumauto zu kaufen, bietet sich einem nicht oft, vor allem, wenn man auf ältere Autos steht. Es freut mich zu lesen, dass HändlerInnen jetzt bei Übergabe jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten müssen. Vielleicht vertrauen nun mehr Leute auch auf Autohändler für Gebrauchtwagen.
Ich danke Ihnen für die Informationen über Gebrauchtwagen und Kaufverträge. Ich glaube, es ist wichtig, das Auto vorher inspizieren zu lassen und den Vertrag sorgfältig zu lesen. Auf diese Weise wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.
Ich überlege schon seit einiger Zeit mir ein Auto zu kaufen, am besten einen Gebrauchtwagen. Ich bin froh, dass es so viele Seiten gibt auf denen über den Kauf eines Gebrauchtwagens berichtet wird. Was ich mir jetzt gemerkt habe ist, dass der Wagen vor dem Kauf geprüft werden sollte.