Markler
Bild: SDI-Productions / Getty Images

Beim Immobilienkauf teilen sich Verkäufer und Käufer demnächst die Maklerprovision. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die neue Regelung tritt zum Jahresende 2020 in Kraft.

Freuen dürften sich vor allem Immobilienkäufer in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Sie mussten bisher die gesamte Maklerprovision allein tragen. Bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises wurden fällig. In allen anderen Bundesländern lassen sich die Immobilienmakler ihre Leistung zwar ähnlich teuer vergüten, beteiligen aber traditionell den Verkäufer mit der Hälfte.

Bei den Provisionen rund um Immobilienverkäufe geht es also deutschlandweit demnächst etwas einheitlicher zu. Ob es auch gerechter zugeht, bleibt umstritten. Denn in den meisten Fällen beauftragt immer noch der Verkäufer den Makler – und der Käufer hat keine Wahl als zu zahlen. Bei Mietwohnungen gilt hingegen: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch zahlen (meistens der Vermieter). Dazu oder zu einer Deckelung der Provision konnte sich der Gesetzgeber aber nicht durchringen.

Stattdessen soll der Wettbewerb unter den Maklern für Bewegung sorgen. Die Hoffnung: In Zeiten knapper Verkaufsimmobilien dürften Makler verstärkt mit niedrigeren Provisionen um Kunden werben, wovon dann auch der Käufer profitieren würde. Wir werden sehen, ob das aufgeht.

Dirk Eilinghoff
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Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.

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