
Finanzierst Du eine Immobilie, bindest Du Dich für viele Jahre an einen Zins. So kannst Du Deine Kosten verlässlich kalkulieren. Doch auch die Bank plant mit den Zinsen. Willst Du den Kredit früher zurückzahlen, etwa um auf ein besseres Angebot umzuschichten, verlangt die Bank eine Entschädigung – oft zu Unrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt (Az. XI ZR 320/20), über das wir berichteten. Demnach kommen Kunden ohne Entschädigung aus dem Vertrag, wenn Banken unklare Angaben über die Berechnung machen – und zwar bei Vertragsabschluss! In diesem Fall hatte die Commerzbank nicht klar informiert. Selbst wenn die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung später richtig berechnet, muss ihr Kunde sie nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Bank die Information zur Berechnung nachträglich liefert.
Die Höhe der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich nicht festgelegt, die Berechnung kompliziert. Immer wieder müssen Gerichte sich damit beschäftigen. Denn es geht um viel Geld: Wer früher zurückzahlt, muss in der Regel rund 10 Prozent des offenen Kreditbetrags als Entschädigung zahlen. Das sind oft mehr als 10.000 Euro.
Von der BGH-Entscheidung kannst auch Du profitieren: Wenn Du nach dem 22. März 2016 einen Immobilienkredit abgeschlossen hast, solltest Du prüfen, ob alle notwendigen Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag enthalten sind. Sind sie unklar oder fehlt etwas, kommst Du mit großer Wahrscheinlichkeit kostenlos raus aus dem Vertrag oder kannst eine gezahlte Entschädigung zurückverlangen.
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Liebe Finanztip-Redaktion,
wie kommt es zu dem Datum 22. März 2016?
Vielen Dank