Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Diesel-Fahrverbot in Stuttgart. Bild: Christoph Schmidt / dpa

Am Donnerstag hat die Große Koalition im Bundestag ein Umweltschutzgesetz angepasst, das Bundes-Immisionsschutzgesetz. Damit will sie Dieselfahrer vor Fahrverboten schützen. Die sollen nur noch möglich sein, wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid um mehr als ein Viertel überschritten wird (über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft). Ansonsten seien Fahrverbote „in der Regel nicht erforderlich“.

Doch das macht Diesel-Fahrverbote nicht unwahrscheinlicher. Denn es sind die Gemeinden, die entscheiden müssen, was erforderlich ist. Das hängt auch davon ab, was schon versucht wurde, um die Luft sauber zu bekommen. Am Ende gilt EU-Recht, das durch Bundesrecht nicht ausgehebelt werden kann. Und in insgesamt 23 Städten wurden in den vergangenen drei Jahren ohnehin mehr als 50 Mikrogramm Stickoxid gemessen.

Immerhin bringt eine weitere Anpassung des Gesetzes mehr Sicherheit für die Besitzer nachgerüsteter Autos: Euro-4- und Euro-5-Diesel, die mit nachgerüsteter Hardware weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen, sollen von Fahrverboten ausgenommen sein. Das setzt den Anbietern von Nachrüstsätzen einen klaren Rahmen.

Der ADAC hat gerade einen Dauertest von nachgerüsteten Euro-5-Dieseln ausgewertet. Das Ergebnis: Im Sommer sind die Ergebnisse schon sehr gut, im Winter noch nicht. Die Einbauten seien haltbar, verbrauchten aber mehr Sprit. Dies lasse sich durch weitere Entwicklung noch verbessern, wozu aber die Autohersteller „endlich ihre Blockadehaltung aufgeben“ müssten.

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Matthias Urbach
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Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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