Der Fiskus ist als eher steife, extrem bürokratische und verkrustete Institution bekannt. Wenn es allerdings um Steuereinnahmen geht, kommen die Damen und Herren der Finanzverwaltung auf ungeahnt kreative Ideen. Steuer auf das Einkommen? Langweilig! 19 Prozent auf die Waren, die wir kaufen? Lächerlich! Gewerbesteuer auf den Umsatz, den die Kauffrau mit ihrem Seifenladen macht? Kann doch jeder! Warum nicht einfach mal das besteuern, was Spaß macht? Und so kommt es, dass Vergnügungssüchtige in deutschen Landen für ihr Pläsier löhnen müssen.

Spaß beiseite: Absurdistan liegt manchmal eben auch in Deutschland. Damit ist es in der Welt sicherlich nicht alleine. Aber im Land mit dem ausführlichsten verschriftlichten Gesetzeskatalog lassen sich Vorschriften nun wirklich auf die Spitze treiben. Hier eine kleine Auswahl von „Vergnügungssteuern“:

Vergnügungssteuer – Pech in der „Liebe“, Pech im Spiel

Die Mutter aller Vergnügungssteuern dreht sich – wer hätte es gedacht? – um Sex und Glücksspiel. Aber nicht ausschließlich! Auch Eintrittskarten zu Veranstaltungen werden mit dem Obolus belegt. Richtig: Für das simple Vergnügen, am Wochenende Party im Lieblingsclub zu machen, zahlen wir alle drauf.

Laut der Stadt Frankfurt unterliegen der Steuer:

a) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,

b) Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen,

c) Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art einschließlich des Vorführens von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos, Filmkabinen, Sexläden sowie in ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen.

Die entsprechende Bebilderung ist bei dieser Erläuterung auf der Website selbstverständlich mitgeliefert (ohne Fotos hätten wir uns das jetzt auch überhaupt nicht vorstellen können).

Damit alles seine Ordnung hat, sind sogar die Flächen, die zu einer Steuer führen, genau definiert:

Für Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen werden je angefangenen Quadratmeter und Kalendermonat 50 EUR erhoben.

Für Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art werden 25 v. H. des Entgeltes erhoben. Soweit kein Entgelt zu entrichten ist, beträgt die Steuer 5 EUR je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag.

Es stellt sich die Frage, wie der Finanzinspektor das überprüft… Ob er mit dem Metermaß ins Casino kommt?

Profiteure der Vergnügungssteuer sind übrigens die Gemeinden. Hat ja auch mit Gewerbe und so zu tun.

Bettensteuer

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die Bettensteuer ist  – anders als die Vergnügungssteuer – nicht mit dem Rotlichtgewerbe verflochten. Der Spaßfaktor, der hier besteuert wird, ist das Verreisen. Denn an der ungebrochenen Reiselust der Deutschen wollen so einige Städte mitverdienen. Ob Berlin, Hamburg oder ostfriesische Seebäder: Touristische Orte erheben pro Gast und Nacht Zuschläge von 1 bis 5 Euro. Das trifft mitunter auch Wohnwagen-Nutzer und Ferienhaus-Bewohner.

Ob „Ortstaxe“, „Gästetaxe“ oder „Kurabgabe“, das Geld fließt in die Kassen der Kommune. Damit werden größtenteils Infrastruktur-Projekte und touristische Marketing-Initiativen finanziert. Oder besser gesagt die Dinge, die wieder mehr zahlende Gäste anlocken…

Bier-, Sekt- & Branntweinsteuer

Was dem Kölner sein Kölsch, ist dem Münchner seine Maß. Freude haben sie beide daran, blechen müssen sie auch beide. Für Vollbier – zum Beispiel das besagte Kölsch – fällt etwa 9,4 Cent Biersteuer an. Die Berechnung erfolgt anhand der Einheit „Grad Plato“. Was altgriechische Philosophen mit dem Bierbrauen zu tun haben, ist mir allerdings schleierhaft…

Biertrinker kommen noch ganz gut davon. Wegen des geringen Alkoholanteils zahlen sie prozentuell weniger Steuer als Genießer von Branntweinerzeugnissen. Für einen Viertel Liter Likör zum Beispiel summiert sich die Steuerlast auf 1,63 Euro. Bei manchen Spirituosen machen Steuern so mehr als die Hälfte des Kaufpreises aus.

Die Schaumweinsteuer ist dem Mittelfeld zuzuordnen. Laut Gesetz beträgt sie:

  1. bei weniger als 6 Volumenprozent Alkohol 51 €/hl (= 0,38 €/0,75 l),
  2. ab 6 Volumenprozent Alkohol 136 €/hl (= 1,02 €/0,75 l).

Aber Achtung! Nur „Getränke, die bei +20 °C einen Kohlendioxid-bedingten Überdruck von 3 bar besitzen und den Positionen 2204, 2205 oder 2206 des Zolltarifs zuzuordnen sind“, unterliegen dieser Steuer. Aha, alles verstanden.

Bei Sekt, Prosecco, Rum und Whisky freut sich der Bund über die Einnahmen. Bei der Biersteuer hat Bayern durchgesetzt, dass die Länder sich die Hände reiben dürfen. Das ist nicht verwunderlich, bedenkt man, dass Bayern das Oktoberfest und fleißige Oberfranken hat.

Hobbybrauer haben übrigens eine Freigrenze. Es lohnt sich eben doch, Omas Birnenschnapsrezept von Generation zu Generation weiterzugeben!

Currywurst-Steuer & Hochkultur im Club

19 Prozent Umsatzsteuer? Oder doch 7 Prozent? Ob Produkte und Dienstleistungen den begehrten reduzierten Steuersatz berechnen dürfen und damit Käufer weniger belasten müssen, entscheiden eigentlich die Macher der Steuergesetze. So klar scheint das aber nicht immer zu sein. Die besten Beispiele dafür sind zwei Berliner Ikonen, die Touristen wie Einheimischen viel Vergnügen bereiten.

Da hätten wir zum einen die Currywurst. Wird sie im Sitzen verzehrt, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Isst der Berliner Feinschmecker sie im Stehen, müssen Budenbesitzer nur 7 Prozent berappen. Da fällt die Entscheidung für die richtige Konsumierungsart nicht schwer…

Zum anderen gibt es das Berghain. Der angesagte Club mit strenger Türpolitik müsste eigentlich 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Veranstaltungen löhnen (nicht zu vergessen plus der oben erwähnten Kartensteuer!). In einem Verfahren erstritten sich die Betreiber aber das Etikett „Hochkultur“. Ihre Zuschauermagnete, die Auftritte der DJs, sind daher nur noch mit dem reduzierten Satz besteuert.

Zucker- und/oder Fettsteuer?

Dass Steuern auf ungesunde Lebensmittel positive Auswirkungen haben, zeigt Dänemark. Dort sank nach der Einführung der Fettsteuer 2011 die Anzahl der Todesfälle signifikant. Der Gegenwind ließ jedoch nicht lange auf sich warten: 2013 wurde die Steuer wieder abgeschafft.

Eine Zuckersteuer gab es bis 1993 auch schon einmal in Deutschland. Ob sie wieder Sinn hätte? Die Stimmen dafür werden immer lauter. Für die Mahner wäre das eine wundervolle Vorstellung, für Leckermäulchen ein Alptraum. So oder so, noch ist es nicht soweit, und wir können unsere Süßigkeiten ohne Steuerreue genießen.

Es geht auch anders: Subvention für die Bürofete

Nicht immer greift der Fiskus beim Vergnügen in die Tasche. Wer zum Jobwechsel, Dienstjubiläum oder Geburtstag eine große Sause mit den Kollegen feiert, kann das als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Also: Hoch die Tassen!

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1 Kommentar

  1. Kann der Unternehmer die Vergnügungssteuer als Betriebsausgabe bei der Ermittlung der Einkünfte abziehen?

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