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Finanztip-Redaktion
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12 Kommentare

  1. Die Anzwortmöglichkeiten sind unvollständig. Ich möchte so einen Mist überhaupt nicht haben. Es nimmt Platz weg und sieht blöd und kostet erst mal Geld. Genausogut könnte man eine Umfrage machen „Halten Sie Hühner auf dem Balkon?“. Ich bin doch kein Stromerzeuger.

  2. so einfach ist das aber nicht,Dose und Zähler mit Rücklaufsperre es braucht schon etwas mehr. E Zähler und die sind teuer.

    1. Das stimmt nicht, Sie benötigen lediglich einen Zähler mit einer RÜcklaufsperre (die leider nicht schon in normalen Zählern mit drin ist). Unter Umständen benötigen Sie nichtmal eine Rücklaufsperre, wenn technisch sichergestellt ist, dass es zu keiner Rückspeisung kommen kann. Aus dem sehr ausführlichen FAQ von pvplug.de:

      „Wenn das Steckbare Solar-Geräte weniger als 800 Watt leistet und die Netzrückspeisung des Solar-Gerätes geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist jeder Zähler geeignet. (Dies wird vom größten deutschen Netzbetreiber Westnetz genau so gehandhabt: erst bei Solar-Geräten über 300 Wp wird der Zähler getauscht)

      Wenn das Steckbare Solar-Gerät weniger als 800 Watt leistet und die Netzrückspeisung des Solar-Gerätes höher als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, ist ein Zähler mit Rücklaufsperre für den rechtssicheren Betrieb nötig. (Die Umrüstung auf einen Zähler mit Rücklaufsperre zieht keine laufenden Kosten nach sich)

      ACHTUNG: Für Leistungen über 600 Watt muss ein Elektriker ihre Elektroinstallation überprüfen!

      Wenn das Steckbare Solar-Geräte mehr als 1000 Watt leistet, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler für den rechtssicheren Betrieb nötig. (Ein Zwei-Richtungs-Zähler kann laufende Kosten verursachen)“

  3. Interessant wäre auch die Frage wie sich das mit Miet-Terrassen verhält.
    Ich wohne in einer Mietwohnung, habe aber eine Terrasse mit ausreichend Fläche.
    Wie wäre hier die rechtliche Lage?

  4. Die rechtliche Frage bei einer Mietwohnung wäre wirklich interessant, mal grundlegend erörtert zu werden. Es macht wohl einen Unterschied, ob man die Solarpanele ans Balkongeländwr hängt oder wie z.B. einen Tisch einfach auf die Balkonfläche aufstellt (so wie auf dem Bild Ihres Artikels).

    1. Wenn Sie die Anlage fest an das Geländer des Balkons befestigen, benötigen Sie auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters. Ob das mit der Variante mit dem Tisch umgangen werden kann, würde mich auch interessieren.

  5. Wo kann man sich so eine installierte u. funktionierende Solaranlage vor dem Kauf
    ansehen ? Steckdosen, Kabel, eventl. Geräusche anhören etc.

  6. zu: Solaranlage, 1. Sie leben in einer Mietwohnung mit Balkon
    Leider benötigt man für die Installation der Solaranlage auf dem Balkon den einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Ich habe bereits 2-mal (2018 und 2019) versucht, die Solaranlage auf dem Balkon genehmigt zu bekommen – ohne Erfolg. Einige Eigentümer haben sich daran gestört, dass die Kollektoren „nicht schön aussehen“ würden!!! Ich habe aufgegeben, mich weiter darum zu bemühen. Und ich habe wegen der Verweigerung auch mein Amt als Verwaltungsbeirat niedergelegt. Ich bin nicht bereit, für diese Umweltignoranten ehrenamtlich auch noch einen Finger zu krümmen. Solange der Gesetzgeber die Anbringung nicht einfacher regelt, solange haben die Solaranalgen auf dem Balkon keine Chance. Und ich finde das schlimm. Jeder könnte endlich aktiv zum Umweltschutz was beitragen. Wenn auf den deutschen Balkonen 1.000.000 Solaranlagen installiert würden, könnte man viel schneller den Irrsinn mit dem Braunkohlestrom beenden!

    1. Guten Tag, Herr Cieslik,
      Ich kann Sie sehr gut verstehen, denn die (Mit-)Eigentümer werden behaupten, es handele sich um eine „bauliche Veränderung“ und das Gesamtbild der Fassade sei dadurch beeinträchtigt. Die Teilungserklärung und die entsprechenden Beschlüsse der Eigentümerversammlungen könnten überprüft werden, ob diese auch das Anbringen einer Solaranlage regeln….

      Fakt ist: Die Teilungserklärung und die Beschlüsse der Eigentümer gelten für die Eigentümer. Für die Mieter gilt das Mietvertragsverhältnis zwischen ihnen und ihrem Vermieter.
      So, wie ich das verstanden habe, sind Sie der Vermieter und wollen die Solaranlage für Ihren Mieter einrichten.
      Da Ihr Mieter in einer Mietwohnung wohnt und je nachdem, wo und wie die Anlage angebracht werden könnte, könnte dieser Ihnen gegenüber erklären, dass es sich bei der Anbringung einer Solaranlage um eine mietgemäße Nutzung handelt (Sichtschutz möglich?) Ihr Mieter könnte die Anlage auf seine Kosten erwerben und Sie beteiligen sich daran oder übernehmen die Kosten. Dazu müßte geklärt werden, was alles unter eine mietgemäße Nutzung fallen könnte. Wenn Sie sich mit Ihrem Mieter gut verstehen, könnte dieser den Mieterschutzbund einbinden und sich von diesem beraten lassen. Wenn nicht, sind Sie eventuell im Haus- und Grundbesitzerverein und holen sich dort Rat. Wenn alles nicht hilft: Dann halt doch der Gang zum Advokaten, um abzuklären… Ich wünsche Ihne gute Nerven und viel Glück! Ich finde, Ihr Solaranlagenengagement sollte belohnt werden!

      1. Hallo Herr Fischer,

        ich habe jetzt endlich eine gute Nachricht zu verkünden. Bei der 4. Abstimmung in der Eigentümerversammlung habe ich eine hauchdünne Mehrheit bekommen. Gemäß der Hausverwaltung wäre keine Einstimmigkeit mehr erforderlich.
        Die Anlage habe ich sofort nach Rechtskraft der Abstimmung auf dem Balkon montiert und sie liefert seit Ende August 2021! brav Strom. Danke für Ihre Unterstützung.

  7. Als kleiner Vermieter werde ich nur noch die unumgänglichen Investitionen vornehmen. Der Ärger mit den Mietern und die Mieterschutzgesetze haben dazu erheblich beigetragen.

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