Die Auszahlung des Guthabens kann und darf nicht an den mangelnden technischen Möglichkeiten der Vermittlungsplattform scheitern. Wenn nach angemessener Frist und Mahnung nicht gezahlt wurde, dann bleiben nur gerichtliches Mahnverfahren und danach folgend die Zivilklage gegen das Unternehmen.
Das ist der erste Weg.
Ein zweiter Weg bestünde darin, dass sich ein Bekannter/Kollege, der eine Kreditkarte besitzt, das Guthaben auf dessen Kreditkarte auszahlen läßt und es einem hinterher in bar übergibt. Doch Vorsicht: In diesem Falle begeht der Bekannte/Kollege eine unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen, da er nicht im Besitz einer Erlaubnis von der BaFin ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen. Das Entdeckungsrisiko dürfte jedoch sehr gering sein und bei einem Betrag von EUR 100,- dürfte dies der schnellste Weg sein.
Sehe ich genau so