Wie soll ich meinen Bruder Auszahlen?

  • Hallo,


    wir wollen mein Elterhaus übernehmen und müssen dafür meinen Bruder auszahlen und haben dafür mehrere Möglichkeiten und sind uns unschlüssig was die beste Option ist.


    Das Haus wird momentan von meiner Mutter bewohnt und es soll so umgebaut werden, dass 2 getrennte Wohneinheiten entstehen. Grundstück sind 1200qm in einer für uns akzeptablen Lage. Kosten des Umbaus tragen wir. Mutter bekommt lebenslanges Wohnrecht. Wir haben aktuell ca 6k netto im Monat zur verfügung und rechnen mit einem Umbau im Bereich von 350k an Kosten (warten auf Architekten- ist also nich ein Schätzwert). Eigenkapital ca 60k + dann noch das Grundstück vom Haus und ja in gewissen Grenzen das schon stehende Haus.


    Durch meinen verstorbenen Vater gehört mir vom Haus bereits 12,5%, ebenso meinem Bruder, und 75% gehören meiner Mutter.


    Zusätzlich haben wir noch Ackerland und Grünland geerbt. Dort ist die Aufteilung : 25% ich, 25% mein Bruder und 50% meine Mutter. Wir reden hier von etwa 17ha- alles verpachtet mit einem Pachtertrag von ca. 3200€/Jahr


    unter der Annahme, das der Wert von 25% landwirtschaftsfläche etwa dem Haus/Grundstückswert (mit Wohnrecht) entspricht, welchen ich meinem Bruder auszahlen müsste- Was wäre dann die sinnvollste Option?


    Varianten:

    1. „Landtausch“ Bruder bekommt die 25% Acker und ich Haus und Grundstück (ich hätte dann 100% Haus und meine Schwester 50% Land)

    2. Auszahlen im Sinne von Geld überweisen- demzufolge Keditsumme erhöhen.


    Ich bin mir sehr unschlüssig beides hat gewisse Vorzüge. Ich gebe zu ich hänge etwas an dem Acker, da es nunmal das Erbe meines Vaters bzw. vorheriger Generationen ist. Land steigt ja auch deutlich im Wert und wenn ich jetzt abgebe, dann werde ich nie wieder solches Besitzen, da einfach mit vergleichsweise hohen Schwellen verbunden ist wieder vergleichbares zu bekommen. Ich habe jedoch weder Ahnung von Landwirtschaft noch interresse es selbst zu Bewirtschaften.


    Andererseits ist ein höherer Kredit auch mit mehr Risiko behaftet. Und meim Mann ist Chronisch Krank er hat zwar zum Glück einen reinen Bürojob trotzdem ist sein Ausfallrisiko höher als für jeden „Gesunden“ und ich durch das Wohnrecht meiner Mutter schon an eine im Kopf eine höhere Sicherheit benötige als bei einem eigenem Einfamilienhaus. Könnte ggf. durch den Verkauf vom Land im Notfall wett gemacht werden, jedoch bin ich dann ja trotzdem auf Wohlwollen der anderen beiden angewiesen, da es nur 2 Felder sind ( die Genaue Aufteilung habe ich gerade nicht im Kopf aber von den 17ha ist der pberwiegende Teil Acker und nur 2ha Grünland oder so)


    (Theoretisch gäbe es noch eine 3. Option- das meine Mutter ihre 50 % Acker wert technisch aufteilt, das haben wir aber bisher nicht besprochen und stelle ich mal hinten an)


    Wir würdet ihr in der Situation entscheiden? und gibt es ggf. etwas zu beachten was ich bisher nicht auf dem Schirm hatte?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo boorpsi


    seid Ihr drei Geschwister oder zwei? Du sprichst davon, dass das Haus deiner Mutter, deinem Bruder und dir gehört, aber dass Variante 1 = 50% Land an deine Schwester gehen könnte.


    Hier siehst du, wie du den Wert von Immobilien berechnen kannst.

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    Ich denke, es ist ein Trugschluss, dass "jedes" Grundstück an Wert gewinnt. Die 17ha könnten auch gar nichts wert sein und weiterhin nicht im Wert steigen. Was definitiv im Wert gestiegen ist, sind Baugrundstücke in A und B Lagen. Ob das so anhält wird man sehen. Aber ob sich dein Bruder auf den Deal Acker gegen Haus einlässt, müsstest du mit ihm besprechen. Ich würde das als Bruder eher nicht machen, sondern ausgezahlt werden wollen. Aber es gibt sicher Fallkonstellationen wo das auch möglich ist.

  • Danke für die antwort.


    Wir sind 2 Geschwister. Zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters, war er einziger Eigentümer des Ackers und Grünland und Teileigentümer unseres Elternhauses ( meine Eltern je 50%). Daher Ergeben sich die unterschiedlichen Anteile an der Erbmasse Acker/ Haus ( normale Gesetzl. Erbfolge) - Ich hoffe so ist es verständlicher?


    Mein Bruder würde beide varianten akzeptieren. Landtausch war eigentlich sogar die beliebtere Lösung. Meine Mutter würde ihre 50% am Acker behalten - die andere Hälfte hätte dann mein Bruder. Die Frage ist eher ob es ggf sinnvoll wäre den Anteil am Acker zu behalten, da gerade auch dieser ordentliche Wertsteigerung erfährt und dafür mehr Schulden in Kauf zu nehmen.


    Lage schwer zu beurteilen:

    Haus: Einzugsgebiet (ca. 30km) einer größeren Stadt im Osten. Baujahr vor 1900 aber in sehr gepflegten Zustand, da immer viel/ regelmäßig Rennoviert/ saniert wurde, jedoch ist es ein altes Haus mit Fachwerk. Im Nachbarort geht der qm Bauland gerade für 170€ weg. Von den Werten beim Landtausch könnte das schon passen/ zumal ja auch das Wohnrecht bedacht werden muss…


    Acker: Niedersachsen ( Wendland)

  • Nur mal so am Rande: Verzichtet Deine Mutter in dem Zuge auf ihr Eigentum zugunsten des Wohnrechts zu Deinen Gunsten womit Dein Bruder die 37,5% verliert? Dann passt die Rechnung mMn nicht. Wenn nicht würde er dann auch Teil-Erbe des renovierten Hauses. Irgendwie passt für mich die 25% landwirtschaftliche Fläche = 100% Haus nicht, da Dir schon 12,5% jetzt und perspektivisch weitere 37,5% gehören.

  • Ich glaube, hier wird es schwer für uns, Rat zu geben. Wir kennen deine Angaben, aber das ist etwa 5% vom gesamten Konstrukt. Vielleicht versuchst du dir Rat von einem Anwalt zu holen.

  • Welcher Anwalt ist da der Richtige ansprechpartner? Immobilien oder Erb/schenkungsrecht? Was sind des schätzungsweise die Kosten dafür ?


    Danke für den Link zu dem Video:

    Über den Bodenrichtwert und den rausgesuchten Flächengrößen würden für Acker und Grünland einen Wert von ca 275k ergeben.


    Der Bodenrichtwert für das Haus liegt bei 65€/qm demnach wäre das Grundstück ohne Haus ca 78k Wert. Was ich nicht weiß: ca 400qm von dem Gründstück können aufgrund von nähe zu Gewässern nicht bebaut werden - das müsste sich ja eigentlich mindernd auswirken oder ist das im Bodenrichtwert schon eingepreist? Ich würde beim vergleich von Werten davon Ausgehen, das das Haus bei 250-300k liegt. Davon müssten man aber ja noch das Wohnrecht abziehen, oder?

  • ist das im Bodenrichtwert schon eingepreist?

    Ich bin ziemlich sicher, dass solche Details nicht in den Bodenrichtwerten berücksichtigt werden.

    Immobilien oder Erb/schenkungsrecht

    idealerweise beides, auf jeden Fall aber Erbrecht, ein Erstgespräch kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer, dafür und bei den Werten um die es euch geht, kann man auch zu zwei verschiedenen Anwälten gehen, die wissen auch was es kostet.

    Ja, das Wohnrecht ist abzuziehen. Details zum Abzugsbetrag gibt's beim Anwalt.

  • Blöde Frage noch : kann ich mich beim Anwalt nur Beraten lassen? ich möchte ungern das ein Anwalt mit den anderen Parteien kommuniziert. Das ist Familie und ich will unnötigen Zwist vermeiden.


    (ist soetwas ggf über ne Rechtsschutz abgedeckt?)


    Was würde ggf. ein Wertgutachten kosten- gibt es da grobe Erfahrungswerte?

  • Natürlich kannst du dich ohne Beteiligung der anderen beraten lassen. Vermutlich kostet es mit Rechtsschutz nichts, das solltest du die Versicherung per Telefon fragen.


    Was ein Gutachten kostet, weiß ich nicht, vermutlich weiß es der Anwalt.

  • Was würde ggf. ein Wertgutachten kosten- gibt es da grobe Erfahrungswerte?

    Ich hatte mal den Gutachterausschuss gebraucht. Kann man in der Suchmaschine "Kosten Gutachterausschuss" finden. Rechne mal mit einem halben Prozent des Wertes.