Information der Bank im Todesfall

  • Hallo,


    im aktuellen (8/2021) Heft von Finanztest wird über das Thema Bankvollmacht berichtet. U.a. wird dort ausgeführt:


    "Todesfall. Sind Kontoinhaber gestorben, erfährt die Bank in der Regel durch das Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt davon." (S. 16)


    Ist das wirklich so? Nach meinen Erfahrungen fragt das Nachlassgericht nur summarisch das Geldvermögen ab. Woher das Einwohnermeldeamt die Kontoverbindungen des Verstorbenen kennen sollte, erschließt sich mir auch nicht.


    M.E. ist die Bank zumindest im Regelfall darauf angewiesen, dass ihr Angehörige, Erbbesitzer oder Erben den Todesfall mitteilen.


    Kennt jemand andere Verfahrensweisen?


    Danke und Gruß


    Pumphut