Beiträge von Pumphut

    Hallo Nordnordlicht,

    Ihr Beispiel zeigt einen Speicher für den Tagesgang. Das ist gut und sicherlich auch noch ausbaufähig. Nur löst es nicht den Energiespeicherbedarf (Strom und Strom für Wärme!) für das Winterhalbjahr. Nach heute bekannten Technologien bleiben nur eine Ersatzinfrastruktur (grob Kohle- und Kernkraftwerke) oder die aufwändige Rückumwandlung von elektrischer Energie in chemische und wieder Verstromung (H2- Wirtschaft). Beides ist so teuer, dass damit das Industrieland Deutschland den Todesstoß bekommt.

    Deutschland ist das einzige Industrieland, dass plant, seinen Primärenergiebedarf allein durch Wind und Sonne zu decken und hat dafür nur mäßige geographische Voraussetzungen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nora99,

    einmal vorweg, kann Ihre KI so schlecht Deutsch?

    Kohlekraftwerke haben heute eine Laständerungsgeschwindigkeit von „5 bis 10 % der maximalen Leistung pro Minute,“, siehe https://www.energie-lexikon.info/leistungsaende…windigkeit.html. Druck- und Siedewasserreaktoren können tatsächlich ihre Leistung nur langsam ändern (Stichwort Xenonvergiftung -> Tschernobyl, anderes Thema). Kohlekraftwerke sind damit zur Kompensation planbarer Leistungsänderungen der EE gut geeignet (man weiß z.B., wann die Sonne auf- und untergeht). Zum Abfangen unplanmäßiger Ereignisse braucht man Gas- oder Pumpspeicherkraftwerke oder Großbatterien.

    Übrigens gibt es sog. Trockenkühltürme, die tatsächlich kein Wasser brauchen; kommen aber bei großen Kraftwerken kaum zum Einsatz. Bestimmungsgemäß braucht der Nasskühlturm auch Wasser, aber eben um Zehnerpotenzen weniger als eine Durchflusskühlung.

    Die Frequenzstabilisierung mit rotierenden Massen funktioniert im Sekundenbereich, nicht bei „kurzen“ Windflauten.

    Nochmal gefragt, welche KI benutzen Sie? Die ist ihr Geld nicht wert.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nora,

    willkommen im qualifizierten Diskurs.

    Die Braunkohlekraftwerke in der Lausitz sind inzwischen von 30 – 100% Leistung regelbar.

    Die französischen und ein paar mehr KKW haben im heißen Sommer ein Kühlwasserproblem, weil sie aus Kostengründen auf Durchflusskühlung mit Flusswasser ausgelegt wurden. Man kann die ganz genauso aber auch mit Kühltürmen ausstatten – wie fast alle früheren deutschen KKW – da hat mein kein grundsätzliches Sommerproblem (nur die Turbinenleistung sinkt ein kleines bisschen, aber mit so viel Thermodynamik will ich Sie jetzt nicht belästigen.)

    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,

    nicht der Wirkungsgrad ist für den Durchbruch einer Technologie entscheidend, sondern das Kosten – Nutzen Verhältnis. Die ersten Dampfmaschinen hatten einen Wirkungsgrad unter 10% und die ausgereiftesten Dampfloks sind nicht über 15% gekommen. Trotzdem waren sie der Auslöser der technischen Revolution. Gegenüber dem Binnenschiff oder der Pferdekutsche war die Eisenbahn so unendlich effektiver, dass deren Kosten keine Rolle spielten.

    Die Methanol- Brennstoffzelle wurde fast zeitgleich mit der Wasserstoff- Brennstoffzelle entwickelt und beide sind aus ihrem Nischendasein nicht herausgekommen. Die Kosten, sowohl für die Technik als auch den Energieträger sind einfach zu hoch.

    Wir haben doch jetzt schon Überkapazitäten, die wir loswerden müssen.

    Derzeit „müssen“ die Betreiber die Überkapazitäten aus Wind und Sonne eben nicht loswerden. Sie werden auch für den Stillstand bezahlt. Ob bei Änderung dieses fehlerhaften Marktdesigns die Entwicklung in die Richtung H2 bzw. H3COH geht, ist m.E. offen.

    Für Winterflauten jenseits von 2 Tagen wird man über seinen Schatten springen und fossile Kraftwerke vorhalten müssen.

    Strom und Wärme müssen immer zusammen gedacht werden und deshalb reden wir nicht über eine Winterflauten von 2 Tagen, sondern über – je nach Region und Wetter – mehrere Wochen oder Monate, wo man mit Wind und Sonne einfach nicht hinkommt. Da wird man die Energie chemisch speichern und durch Oxidation nutzbar machen müssen. Ob nun in Form von Kohle, Erdöl, Erdgas oder meinetwegen Methan oder H2 wird der Preis entscheiden. Sich einige Dutzend KKW hinzustellen, die nur im Winterhalbjahr laufen, ist auch nicht bezahlbar.

    Gruß Pumphut

    Hallo Frank,

    Sie machen also Im- und Exportgeschäfte mit Bargeldzahlungen? Darf ich einmal fragen, in welchen Währungen?

    Außerdem, Sie machen Geschäfte mit Staaten? Nach meinem beschränkten Überblick betreffen Sanktionen ganz überwiegend Einzelpersonen, Organisationen und Firmen aus bestimmten Staaten und selten alle Rechtssubjekte in diesen Staaten.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nordbewohner1970,

    um die Frage aufzudröseln:

    Für einen Verkauf einer Immobilie müssen Sie Ihre Eigentümerstellung nachweisen. Am einfachsten geht es, wenn Sie als (Allein-) Eigentümer im Grundbuch stehen.

    Um für eine geerbte Immobilie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden, haben meine Vorposter schon herausgearbeitet, brauchen Sie ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Ob das Grundbuchamt ausnahmsweise ihre Vollmacht plus handschriftliches Testament plus Eröffnungsprotokoll akzeptiert, sollte Sie direkt dort nachfragen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

    Beide Schritte in einem Zug zu machen, ist vielleicht möglich, sollte aber rechtlich begleitet werden.

    Wie Sie es drehen oder wenden, Erben kostet auch. Dafür bekommen Sie auch etwas.

    Gruß Pumphut

    Hallo Micha-1,

    Wen soll ich nun aus Protest wählen?

    Für jedes Problem gibt es einen, der behauptet, er hat die Lösung: https://partei-der-rentner.de/

    Ich hoffe übrigens, die Kopplung an die Lebenserwartung ist ernst gemeint. Seit 2010/12 steigt die Lebenserwartung nämlich kaum noch; siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gese…terbetafel.html

    Gruß Pumphut

    Hallo finanztip27,

    ich möchte mich dem Rat meiner Vorposter anschließen, keinesfalls weiteres Geld, z.B. in Form eines Prozesses mit fragwürdigem Ausgang, zu investieren. Es gibt leider inzwischen Anwälte, die genau solche Situationen ausnutzen, um ihr Geschäft zu machen. Realisieren Sie den Verlust und wenn es irgendwo eine kostenlose Möglichkeit gibt, das Geld zurückzuholen – z.B. Sammelklage der Verbraucherzentrale, kann man sich schon beteiligen; mehr aber nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo Mischu,

    es wundert mich, dass die BSK den Vertrag nicht schon längst gekündigt hat. Berechtigt wäre sie, wenn längere Zeit keine Einzahlung erfolgt ist. Wie ist denn die Guthabenverzinsung? Falls auch heute noch interessant, könnten Sie den ja auch noch ein paar weitere Jahre vergessen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Evaluise,

    bei einer Runde Gartenarbeit ist mir noch etwas eingefallen: Gibt es in der betreffenden Kommune einen qualifizierten Mietspiegel, in dem die Existenz einer bodengleichen Dusche einen Mietzuschlag rechtfertigt?

    Falls ja würde ich (als soll hier stehen) Ex- Mieter argumentieren: Durch die Dusche haben Sie einen materiellen Vorteil. Dass Sie den nicht nutzen und verkaufen, ist Ihre eigenwirtschaftliche Entscheidung. Sanitärobjekte haben eine Abschreibung von 10 Jahren. 8 Jahre könnten Sie theoretisch Nutzen aus meiner Investition ziehen. Das möchte ich ausgeglichen haben. Wie gesagt, hängt am Mietspiegel.

    Gruß Pumphut

    Hallo Evaluise,

    mein Beitrag zum Schwarmwissen; natürlich keine Rechtsberatung:

    Ex-Mieter-Ehefrau meint jetzt, sie hätte doch vor etwa zwei Jahren so viel Geld in den Badumbau gesteckt und die Erbengemeinschaft müsse ihr was erstatten.

    Meint das nur die Ex-Mieter-Ehefrau oder auch der Ex-Mieter? Falls nur die Ehefrau Wünsche anmeldet, wäre schon einmal nach deren formalen Berechtigung zu fragen.

    Eine Erstattungsvereinbarung gibt es nicht, schriftlich überhaupt nicht und mündlich wurde diese von Anfang an abgelehnt – Zeugen für oder gegen?

    Es bliebe nur die ungerechtfertigte Bereicherung. Da aber die aktuelle Badausstattung für den potentiellen Käufer uninteressant ist, fällt die Bereicherung auch aus.

    Wie Tomarcy schon geschrieben hat, falls eine bezifferte Forderung schriftlich gestellt wird, diese höflich und kurz ohne lange Argumentationsketten (z.B. sehe ich keinen Rechtsgrund…) ablehnen und dann einfach abwarten. Wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, ist wohl der Gang zum Anwalt angezeigt. Ansonsten einfach töttern lassen. Die Mieter hätten ja nicht ausziehen müssen.

    Gruß Pumphut

    Hallo samot,

    Ihre Variante kann gut gehen und ich wünsche es Ihnen. Aber eine Garantie gibt es nicht. Die Vorposter haben schon einige Punkte aufgeführt. (Nur der Vollständigkeit halber, auch Aktien/ETF haben ihre Risiken, deshalb ist ja auch der Kardinalrat Diversifizierung.)

    Auf einen Punkt möchte ich eingehen:

    Außerdem bin ich hinsichtlich der Wertsteigerung eher skeptisch, da erwarte ich in den nächsten Jahrzehnten in diesem Marktsegment einen signifikanten Angebotsüberhang.

    Sehe ich auch so. Der Angebotsüberhang ist schon jetzt da. Merke ich selbst, Kleinstadt in guter Lage, es gibt eine ganze Reihe Gebrauchtimmobilien im Angebot mit nicht marktgängigen Preisvorstellungen. Ähnliches hat mir gerade gestern ein Verwandter vom anderen Ende der Republik berichtet.

    Sicherlich ist der Wunsch nach dem EFH ungebrochen, aber der Kreis, der sich die aktuellen Preise leisten kann, wird immer kleiner ohne Aussicht auf Besserung. Dazu kommt die Demographie und was heute eine gute Lage ist, kann morgen die letzte Ecke sein (und auch umgekehrt). Da in diesem Segment Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, rechne ich nicht mit super Verkaufserlösen, wenn ich einmal verkaufen will/muss. Ich denke, den Punkt, großen Gewinn aus dem Verkauf, sollten Sie nicht einkalkulieren.

    Gruß Pumphut

    Hallo greenfield,

    Eine PV-Anlage haben wir schon. Allerdings würde die nach Aussagen des Heizungsbauers ca. 30% des Strombedarfes für die WP beitragen.

    Die 30% als Jahresanteil würde ich bezweifeln. Sie wollen den PV- Strom ja als Strom im Haushalt verbrauchen. Da reden wir nur über das Sommerhalbjahr, wo vielleicht ein Stromüberschuss anfällt. Wenn der Überschuss für die Warmwasserbereitstellung im Sommer reicht, sind Sie gut.

    Wie würdest du das rechnen?

    Erst einmal ganz simpel heutige Betriebskosten Gasheizung versus WP mit ganz aktuellen Gas- und Strompreisen, einer realistischen Leistungszahl und wenn Sie wollen noch mit regulärer Wartung und Schornsteinfeger. Dann sehen Sie was Ihnen die kWh heute kostet. Irgendwelche Prognosen für die Zukunft sind Spekulation, weil die Gas- und Strompreise politisch bestimmt werden.

    Wenn die Betriebskosten der WP niedriger sind, rechnen Sie sich den theoretischen Wert aus, in wieviel Jahren Sie eine Einsparung erzielen würden. Bitte immer im Hinterkopf behalten, dass ist ein theoretischer Wert. Ich würde bei einer Amortisationszeit von 10 Jahren und mehr garantiert bei der Gasheizung bleiben und bei mehr als 5 Jahren sehr stark nachdenken.

    Alte betriebswirtschaftliche Regel: nur gleich eingespartes Geld ist gespartes Geld.

    Gruß Pumphut

    Hallo mboetchen,

    Der Notar sagt: Ja keinen Vertrag beim Notar unterschreiben, solang die Finanzierung nicht gesichert ist.

    Hat der Notar das wirklich gesagt? Wäre ziemlich untypisch.

    Aber die wichtigere Frage: Wie schätzen Sie Ihre Bonität ein? Wie soll das Verhältnis Eigen- zu Fremdkapital sein? Bekommen Sie garantiert eine Finanzierung zum vereinbarten Kaufpreis? Sie haben doch sicherlich nicht nur mit einer Bank verhandelt?

    Gruß Pumphut

    Hallo Mussa,

    Erfahrungen habe ich nicht, aber ein paar Fragen sind mir eingefallen:

    Beim Zuwendungsnießbrauch für eine vermietete Immobilie muss sich im Regelfall der Nießbraucher auch um die Instandhaltung kümmern. Keine Ahnung, ob diese Pflicht abbedungen werden kann. Wenn nicht, wird es kompliziert. Sie müssten dann z.B. im Namen des Kindes die Handwerker beauftragen, das Kind muss sie aber bezahlen usw.

    Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers in Vermögensangelegenheiten kenne ich den Grundsatz, immer, wenn eine Schenkung auch negative Auswirkungen haben kann, dann besteht die Pflicht zur Bestellung: Beispiel Geldschenkung keine negativen Auswirkungen; im schlimmsten Fall ist das Geld weg und der Zustand vor der Schenkung wieder hergestellt. Schenkung einer Immobilie kann zu großen Schulden führen. Auf Ihren Fall angewendet, wenn nur und nur die Mieteinnahmen übertragen werden sollen, dann dürfte nach meiner Laienmeinung kein Ergänzungspfleger notwendig sein. Wenn auch Pflichten übertragen werden sollen, dann ja.

    Um eine qualifizierte Rechtsberatung werden Sie in dem Fall wohl nicht herumkommen. Passen Sie auf, dass das Salz nicht teurer wird als die Suppe.

    Gruß Pumphut

    Hallo greenfield,

    rechnet sich der WP- Einbau mit der Grundförderung von 35% und den heutigen Preisen für Gas und Strom sowie den Einbaukosten? Falls ja, würde ich umbauen, falls nein abwarten. Irgendwelche Spekulationen auf die Gas- und Strompreise in 2,5 Jahren, Einbaukosten und Förderung sind müßig.

    Gruß Pumphut

    Hallo Kapitalfuchs,

    so als Schmäckerchen am Rande:

    Die kann ja auch nur der Eigentümer abschließen. Oder wie denkst du, dass ein Mieter diese Versicherung abschließen soll?

    Das geht und kann vereinbart werden, z.B. für ein vermietetes Einfamilienhaus. Stichwort Versicherung auf fremde Rechnung §§43ff Versicherungsvertragsgesetz.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    mir hat einmal ein Anwalt erklärt, ich kann als Vermieter viel in den Mietvertrag hineinschreiben. Worauf ich einen Rechtsanspruch habe, steht in den Gesetzen bzw. ist durch Obergerichte ausgeurteilt. Eine Haftpflichtversicherung gehört nicht dazu, eine Hausratversicherung sowieso nicht, da für den Vermieter kaum relevant.

    Gleichwohl ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Erwachsenen und erst recht Mieter sehr sinnvoll. Bei der Hausratversicherung muss man immer überlegen, wie geht es mir, wenn mein gesamter Hausrat vernichtet bzw. gestohlen ist. Habe ich nur eine spärliche Einrichtung aus einem schwedischen Möbelhaus oder Designermöbel usw.?

    Gruß Pumphut