Beiträge von Pumphut

    Hallo latinohh,

    noch zwei Aspekte:

    Was sagt denn die kommunale Wärmeplanung bzw. der bisherige Diskussionsstand dazu? M.E. ist es nicht ausgeschlossen, dass mittelfristig ein Anschlusszwang an Fernwärme kommt.

    Zu Ihrer 2. Frage: Alle diese Festlegungen sind (sollen werden) politische Entscheidungen, die genauso schnell auch wieder gekippt werden könnten. Nichts Genaues weiß man nicht.

    Solange Ihre bisherige Heizung noch reparierbar ist, würde ich nichts machen. Nur gleich eingespartes Geld ist wirklich gespart.

    Gruß Pumphut

    Hallo fhwe71,

    im Schadenfall müssen Sie sowieso Rechnungen für die bereits gezahlten Kosten vorlegen, die Sie erstattet haben möchten. Kosten, die nicht angefallen sind, werden auch nicht erstattet.

    Aber:

    Möchten Sie nur eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, oder auch eine Reiseabbruchversicherung? Da sieht die Kostenfrage etwas anders aus: Nicht in Anspruch genommene Hotelbuchungen; ggf. höhere Flugkosten für eine vorzeitige Rückreise sind die Hauptpunkte.

    Wenn Sie einen Jahresvertrag abschließen möchten, gibt es üblicherweise einen Höchstbetrag, also z.B. bis 5 oder 8 oder 10k pro Reise oder pro Person.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    in der allgemeinen Tristesse, was in Deutschland alles so nicht geht, einmal ein positives Beispiel:

    Da mein bisheriger Gasversorger etwas hohe Preisvorstellungen zur Fortsetzung des Vertrages hatte, habe ich gestern den Gasversorger gewechselt. Vom Abschicken des Antrages bis zum Eingang der Lieferbestätigung zum Wunschtermin des neuen Versorgers und Eingang der Kündigungsbestätigung des alten Versorgers vergingen vier Stunden und das am Feiertag. D.h. der Wechselprozess unter allen drei Beteiligten (inkl. Netzbetreiber) läuft inzwischen vollautomatisch. Geht doch.

    Mein bisheriger Arbeitsaufwand ca. eine Stunde und die vorrangig für die Recherche, welcher Versorger unter meinen Randbedingungen der günstigste ist; Einsparung ca. 150 Euro p.a.

    Also nur Mut, man muss nicht in teuren Vertrag bleiben.

    Gruß Pumphut

    Hallo Mari70,

    Sie wollen also eine Ausschnittdeckung gegenüber der üblichen Standard- Hausratversicherung, bei der alles in der Wohnung von der Deckung umfasst wird? Ist zwar grundsätzlich möglich, gegenüber der Police von der Stange ist es aber Handarbeit. Und Handarbeit kostet heute. Wenn Ihnen zwei oder drei Versicherer ähnliche Angebote unterbreiten, wird das wohl der Marktpreis sein.

    Ich unterstelle, Sie haben bei Ihren Anfragen den Ausschnitt, den Sie abdecken wollen, klar kommuniziert.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ist zwar OT aber irgendwo muss ich meine Verwunderung einmal abladen.

    Wobei halt der Teufel im Detail steckt. Bei 200 Plätzen in der TG kommt man ohne Neuanschluss und Lastmanagement nicht weit. 1980 konnte ja auch keiner dran denken, dass eine TG mal so viel Strom braucht.

    Da hat man auch 2018 Planungsbeginn und aktuell Bezug noch nicht daran gedacht. Ich habe gerade ein aktuelles Beispiel, TG mit ca. 50 Plätzen hat max. 6 Wallboxen. Mehr Kapazität ist der örtliche Stromnetzbetreiber nicht in der Lage oder willens bereitzustellen.

    Ansonsten ist die Diskussion hier ein schönes Beispiel, welche Kreise ein ins Wasser geworfener Stein erzeugen kann.

    Gruß Pumphut

    Hallo pmeinl,

    ein Serviceangebot wäre es, wenn vom FA käme, sie müssen eine Steuererklärung abgeben; die bei uns vorliegenden Daten haben wir schon ausgefüllt und denken sie an die gesetzliche Abgabefrist.

    Die Konstruktion, wer nicht widerspricht stimmt zu und außerdem noch mit Fristverkürzung ist m.E. übergriffig. So nach dem Motto, wir als Staat wissen schon, was für dich gut ist. Sorry, da bin ich als gelernter Ossi ziemlich dünnhäutig.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Wenn man nur Einkünfte als Arbeitnehmrr hat, ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch als Rentner nicht.

    Damit hier nichts Falsches stehen bleibt. Auch als Arbeitnehmer kann man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, z.B. wenn man Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Kurzarbeitergeld usw.) bekommen hat. Auch Rentner können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, detailliert siehe z.B. https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/

    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,

    Warum nutzt man hier nicht eine Opt-in Variante?

    Ich glaube andiii_98 hat die Frage schon beantwortet:

    Anfangs fand ich diese vorgefertigte Steuererklärung noch einigermaßen gut. Inzwischen sehe ich es sehr kritisch, weil eben die Gefahr besteht, dass Steuerzahler zu viel zahlen.

    Wenn nur 10% der angeschriebenen Steuerzahler zu bequem sind, Widerspruch einzulegen oder die Frist verpassen, bekommt der Staat bei 20.000 Steuerzahlern zu viel Steuern, gegenüber den nun einmal so geregelten gesetzlichen Bestimmungen. Für mich ein Beispiel für den „übergriffigen“ Staat.

    Gruß Pumphut

    Hallo haeuslebauer27,

    ich würde bei Vertrag 1 auf die Zuteilung verzichten und Vertrag 2 kündigen und die 400k über ein (oder zwei) Annuitätendarlehn abdecken. Die 25k sind meine Liquiditätsreserve für ungeplante Kostensteigerungen während des Baus; die kommen fast immer. Und wenn ich nicht alles benötige, geht das Geld in Sondertilgungen der Annuitätendarlehn – beim Abschluss auf die Möglichkeit achten.

    Egal welche BS- Variante Sie wählen, lassen Sie sich nicht von den etwas niedrigeren Zinsen gegenüber dem Bankdarlehen blenden. Sie müssen wesentlich mehr p.M. tilgen. Bis zur Bereitstellung müssen Sie noch ansparen, d.h. der Cashflow ist in der angespannten Bauphase höher. Verkraften Sie das?

    Starke Nerven für den Bau.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nabo,

    mit der Empfehlung von Anwälten über ein öffentliches Forum ist es so eine Sache, sowohl sachlich als auch rechtlich. Wenn Sie keine direkten persönlichen Empfehlungen bekommen können, hilft nur die Anwaltssuche: https://www.brak.de/service/verbra…ltssuche/#c8079

    Eher bekommen Sie hier eine inhaltliche Laienauskunft zu Ihrer Fragestellung. Wenn ich einmal vermute, Ihre Stiefmutter will Sie in Abänderung des ursprünglichen Berliner Testaments enterben, haben Sie zwei Varianten: Sie fechten die Gültigkeit des Berliner Testaments an, um auf die gesetzliche Erbfolge zurückzufallen oder Sie machen ihren Pflichtteil nach dem Tod des Vaters gelten. Die Grundfrage ist, geht es um den Unterschied 1 Mio. zu 0,5 Mio. oder 10 k zu 5 k. Bitte immer daran denken, der Anwalt hat als erste Priorität seine Gebühren.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    noch ein anderer Aspekt aus Laiensicht: Das Mietrecht ist in Deutschland durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung in vielen Details abschließend geklärt. Da kann der Vermieter in den Mietvertrag reinschreiben, was er will.

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist der Keller Bestandteil der Mietsache und damit auch des Mietpreises. Unverständliche oder verschwurbelte Formulierungen im Mietvertrag gehen zulasten des Vermieters. Außerdem sprechen 20 Jahre gelebte Mietpraxis dafür.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Die Mitversicherung entfällt ja nicht mal. Das Mitglied (Hauptversicherter, also der eigentliche Beitragszahler) zahlt lediglich einen Beitragszuschlag - nicht der familienversicherte Ehegatte.

    Der Beitrag wird direkt eingezogen, nicht zusammen mit dem eigenen Beitrag, den der Arbeitgeber abführt?

    Die 3,5 % dürften in der Regel nicht kostendeckend sein und der Arbeitgeber des berufstätigen Partners ist nicht involviert.

    Wirklich nicht? Wenn der AG ganz einfach einen höheren Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführen muss, dann muss er auch den AG- Anteil oben drauf zahlen.

    Wie sollte das überhaupt gehändelt werden? Der AG des Hauptversicherers erfährt wie, dass sein Mitarbeiter einen bisher familienversicherten Ehegatten hat, der auch noch unter keine Ausnahme fällt? Wie erfährt er Änderungen?

    Egal welche Variante kommt, mir ahnt schlimmes.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich möchte noch einmal auf den Ausgangspunkt Entfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten zurückkommen.

    Die Expertenkommission nimmt auf Basis von Zahlen aus 2018 (!) an, dass es in 2027 ca. 1,77 Mio. Ehegatten ohne Kinder geben sollte, die beitragspflichtig werden könnten. Mit dieser Zahl habe ich erhebliche Probleme. Neben Eltern von Kindern (Altersbegrenzung?) und Pflegenden sollen auch Rentner von der eigenen Versicherung befreit werden. Man stellt ganz offensichtlich auf den Lifestyle- Ehegatten ab, der es nicht nötig hat, zu arbeiten. Nun kenne ich den in meinem Umfeld nicht – kann an meinem Umfeld liegen. Wenn überhaupt gibt es potenziell und bereits etwas ältere erwerbsunfähige Ehegatten, die es bisher nicht für notwendig erachteten, diese Erwerbsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Man hatte davon keine Vorteile. Auf die andere Ausweichmöglichkeit, statt Mini- dann Midi- Job, hat die Kommission selbst hingewiesen. Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, wird die Zahl der Bürgergeldempfänger erhöht.

    Kurzum, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Entfall der Mitversicherung der Ehegatten zu größeren Mehreinnahmen der GKV führt; zu mehr Bürokratie aber garantiert.

    Gruß Pumphut

    Hallo aggi,

    es ist wie verhext, immer, wenn solche Fragen kommen, ist meine Glaskugel gerade zur Reparatur. Im Ernst, hätten Sie vor einem Jahr die heutige Weltwirtschaftssituation erwartet? Diese schreit nach höheren Zinsen; Trump will sie politisch herunterprügeln. So, und nun?

    Ich würde mir jetzt den Zins sichern und mich nicht ärgern, wenn er in einem Jahr niedriger ist.

    Gruß Pumphut

    Hallo NRWLion178,

    wie die Vorschreiber schon bemerkten, sind Aktien oder Aktien- ETF bei Ihrer Planung zu risikoreich.

    Aber zwei andere Fragen, in den 2-5 Jahren wollen Sie sicherlich noch viel Eigenkapital ansparen? Wenn es wirklich ein „Haus“ sein soll, sollten Sie schon mindestens 100k Eigenkapital haben.

    Wie wollen Sie bauen? Die klassische Tippeltappeltour, d.h. Grundstück kaufen, Planung durch Architekten, Firmen beauftragen? Oder eine gebrauchte Immobilie kaufen? Oder etwas dazwischen?

    Im ersten Fall vergehen vom der ersten bis zur letzten Rechnung mindestens ein Jahr, meist länger. Da können Sie teilweise mit gestaffeltem Festgeld arbeiten, bringt mehr Zinsen. Im zweiten Fall müssen Sie ggf. innerhalb von 4 Wochen das gesamte Geld auf den Tisch legen. Da bleiben außer Tagesgeld und ggf. Geldmarktfonds kaum Alternativen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Da gibt es durchaus schon was, und bis Ende Juni soll und muss der KWP auch fertig sein.

    Ihr Link ist nur eine Ebene höher als meiner. Und der Inhalt ist ernüchternd. Kurzfassung: Neben den bereits bestehenden Versorgungsgebieten mit Fernwärme werden ein oder zwei Querstraßen weiter sicher ausgebaut. Die in Berlin reichlich vorhandenen EFH- bis Dorf- Gebiete müssen sich selber kümmern. Der ganz große Rest der städtischen Bebauung ist Prüfgebiet, wo bis 2035 oder 2042 entschieden wird, ob Fernwärme kommt oder nicht. Wenn die Wärmeplanung so wie jetzt veröffentlicht verabschiedet wird, nutzt sie der großen Mehrzahl der Eigentümer im innerstädtischen Bereich gar nichts. Über die Realisierung irgendwelcher Planungen reden wir erst recht nicht. Im innerstädtischen Bereich Fernwärme zu verlegen, ist eine Jahrhundertaufgabe.

    Mit einiger Wahrscheinlichkeit hat die Wohnung unseres TE auch in weiteren 35 Jahren keinen Fernwärmeanschluss.

    Feldhamster Ihr Wort zum Sonntag kollidiert leider mit der Realität, auch und gerade in Berlin.

    Gruß Pumphut

    Hallo Sealwolf,

    Und die Stadt anschreiben wegen Wärmeplan.

    Entschuldigung, bei dem Satz musste ich grinsen. Sie wohnen vermutlich in einer etwas kleineren Stadt. Wen wollen Sie denn in Berlin anschreiben, den Regierenden Bürgermeister? Damit fangen Ihre Fragen schon an. Mehr, als ich Ihnen im Link schon mitgeteilt habe, erfahren Sie aktuell nicht – wenn Ihnen überhaupt jemand antwortet.

    So weit entfernt Sie mit Ihrem aktuellen Kenntnisstand von der gesamten Problematik sind, haben Sie m.E. nur zwei einigermaßen erträgliche Optionen, neue Gastherme einbauen oder einen Verwalter mit der kompletten Sondereigentumsverwaltung (was dann auch Reparaturen beinhaltet) zu beauftragen. Alternativ müssten Sie sehr viel Zeit investieren und z.B. damit anfangen, sich mit der Berliner Verwaltungsstruktur zu beschäftigen, wer ist wofür zuständig; s.o.

    Gruß Pumphut