Beiträge von Pumphut

    Hallo,

    Das Urteil ist mal wieder das Papier nicht wert.

    Ich würde es anders formulieren, dass Urteil behandelt einen speziellen Fall und bedeutet in diesem, da sich unter "Allgemeinstrom" ganz viel verstecken kann, z.B. auch nicht umlagefähige Stromanteile. Wenn der Vermieter die Position aufschlüsselt, z.B. in Strom Hausbeleuchtung, Fahrstuhl, zentrale Heizungsanlage usw., sind diese Positionen durchaus umlagefähig, wenn im Mietvertrag erwähnt.

    Gruß Pumphut

    Hallo Amigo,

    Lohnt sich die Investition in diesem Fall?

    Mit zwei Personen im Haus hat man üblicherweise einen Stromverbrauch, der den Zeitpunkt des Gewinns weit nach hinten schiebt. Es ist mehr als zweifelhaft, ob zu Zeiten, wo mindestens einer der heutigen Bewohner noch im Haus lebt, ein Gewinn herausspringt.

    Eine Milchmädchenrechnung: 20k Investitionskosten und bösartig 50ct/kWh gerechnet; 2.000 kWh pro Jahr Einsparung ergibt als Untergrenze 20 Jahre bis zum Erreichen der Gewinnschwelle.

    Dazu kommen noch Umbaustress und wenn es nur das Kabel vom Dach in den Keller ist. Will man sich den antun?

    Ich war in ähnlicher Situation und technisch begeistert. Meine Finanzministerin hat mir aber vorgerechnet, lohnt sich nicht.

    Etwas anders kann die Situation sein, wenn der Erbe für das Haus definitiv feststeht und der auch an einer PV- Anlage interessiert sein sollte.

    Gruß Pumphut

    Hallo Fuchs73,

    Sie berichten eine sehr merkwürdige Geschichte.

    Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie mit TR kommunizieren? Für mich ließt es sich fast so, als wollte jemand Ihre Identität stehlen.

    Falls Sie sich ganz sicher sind, die Forderungen kommen tatsächlich von TR, wechseln Sie die Bank. Spätestens das Ansinnen nach den Kontoauszügen ist unseriös.

    Gruß Pumphut

    Hallo auslandgh,

    als erstes sollten Sie die Situation analysieren:

    „eigentlich noch fit“ und die Notwendigkeit von Treppenlift und begehbarer Wanne sind für mich Widersprüche.

    Einzelne defekte Dachpfannen und alle gefragten (ich hoffe, es waren einige) Dachdecker halten das Dach für nicht reparabel sind auch nicht ganz in Deckung zu bringende Aussagen.

    Was kommt als nächstes?

    Ich weiß, es fällt schwer, aber wäre es nicht an der Zeit, sich vom Haus zu verabschieden und in eine passende barrierefreie Wohnung zu ziehen, ob nun Eigentumswohnung, Seniorenwohnanlage oder was auch sonst?

    Gruß Pumphut

    Hallo Juwel,

    ich beschwere mich nicht über die Vorschriften.

    Wenn die Wohnung ein 3/4 Jahrhundert nicht genutzt wurde - lag überhaupt eine Baugenehmigung vor und wurde das Vorhaben damals auch danach nachweislich fertiggestellt?

    Ohne die Anonymität der Bauherren zu lüften vielleicht so viel:

    Nach Fertigstellung so ca. 1830 ist wohl die Baupolizei in Gestalt des Gendarmen zu Pferde einmal vorbeigekommen und hat genickt. Und bis ca. 1950 wurde die Wohnung nachweisbar bewohnt, kann man also von Fertigstellung ausgehen. Klar, heute besteht Denkmalschutz. Ich kann es nachvollziehen, dass heute eine neue statische Berechnung verlangt wird, s.o.

    Das Dach ist übrigens bereits rechtskonform ohne Baugenehmigung saniert worden, denn Dach ist Dach – der Denkmalschutz hat mitgeredet.

    Gruß Pumphut

    Hallo marius66 und alle anderen, die sich hier aufregen

    Im deutschen Baurecht gibt es zwei Grundsätze: Was einmal genehmigt wurde, hat Bestandsschutz (wenn nicht gerade akute Gefahr für Leib und Leben droht). Wenn es aber eine Nutzungsänderung gibt, gilt das aktuelle Baurecht in voller Schönheit ohne irgendwelche Kompromissmöglichkeiten.

    Der erste Teil ist allgemein bekannt, der zweite kaum und wie das Ausgangsbeispiel zeigt, wohl nicht einmal allen Architekten.

    Ich habe auch gerade ein Beispiel in der Verwandtschaft: eine seit ca. 75 Jahren nicht mehr genutzte Wohnung soll modernisiert und auf den heutigen Standard gebracht werden. Genehmigungsrechtlich ist es ein Neubau mit allen notwendigen Fachprüfungen. Vormaljuristisch vollkommen korrekt und ich kann es keinem Beamten verdenken, wenn er strikt nach seinen Vorschriften handelt. Diese sind das Problem, nicht die ausführenden Sachbearbeiter.

    Gruß Pumphut

    Hallo CatBln,

    es tut mir leid, aber ich muss Sie weiter verwirren.

    Ich könnte selber ins hübsche kleine Dachgeschoss einziehen und unten teurer vermieten, wären vielleicht 2000 € Miete, wenn ichs aufhübsche +300 € würde das reichen?

    Finanziell vielleicht ja, aber halten Sie die Situation auch im täglichen Leben aus? Wer sich ein EFH mietet, möchte einen gewissen Freiraum genießen und sein Leben in Haus und Garten nach eigenen Vorstellungen gestalten. Die können durchaus mit Ihren Vorstellungen kollidieren. Dann ist der tägliche Streit vorprogrammiert. Ganz zu schweigen von Mietnomaden oder Mietern, die bei jeder Kleinigkeit nach dem Vermieter schreien, sie bezahlen ja viel. Die Kaltmiete ist keine Nettoeinnahme.

    Gruß Pumphut

    Hallo Sergio,

    fast tut es mir leid, hier den Buhmann zu spielen.

    Bevor man Zeit und Geld in die Entwicklung eines Produktes steckt, fängt man mit einer Marktanalyse an. Die Reaktionen hier zeigen, die meisten Anleger, die sich hier tummeln – und das sind schon die Interessierten – brauchen keine App. Die Masse der Bevölkerung sowieso nicht. Damit wird die Zielgruppe ziemlich klein und für die gibt es schon Lösungen. Sie konkurrieren in einem gesättigten Markt.

    Lohnt der Aufwand oder sollten Sie doch besser bei einem Hobby für Ihre persönlichen Bedürfnisse bleiben?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Ehrlicherweise haben wir die CA gar nicht über den Tod meiner Mutter informiert.

    An dem Punkt möchte ich einhaken. Wenn der Erbe (ein Erbe) eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hat, sollte man es tunlichst unterlassen, die Bank über den Todesfall zu informieren. (Die andere Variante, nur die Onlinezugangsdaten des Erblassers zu haben, diskutieren wir in einem öffentlichen Forum nicht.) Dann werden die Guthaben schrittweise aufgelöst. Beide Seiten haben keinen Stress.

    Ich sehe in dieser Vorgehensweise keinen greifbaren Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen. Falls eine Verpflichtung in den AGB stehen sollte, die Bank über den Todesfall zu informieren, kann die Bank maximal die Kundenbeziehung beenden – aber das war ja gewollt.

    Gibt es Widerspruch??

    Gruß Pumphut

    Hallo ThomasChristian,

    Da ich in Berlin wohne und „nur“ einen klassischen Holzverschlagkeller habe, der nicht unbedingt so einbruchsicher ist, will ich das Rad versichern.

    Rad kaufen und mit in die Wohnung nehmen (habe ich erlebt). Die Versicherung bezahlt Ihnen genau einmal den Diebstahl, wenn Sie überhaupt für Berlin ein bezahlbares Angebot bekommen.

    Für den Alltag sich mit dem billigsten Rad, das gerade so fährt, zufriedengeben.

    Gruß Pumphut

    Hallo Sandy_89,

    nach Ihren Zahlen können Sie grundsätzlich die Wohnung finanzieren aber eben nicht so nebenbei. Die Frage ist, wo liegen die Prioritäten in Ihrem Leben? Ist diese Wohnung Ihr ein und alles und dafür verzichten Sie auf Urlaub, das schicke Auto, teure Klamotten etc? Falls ja, kaufen. Falls andere mit Geld zu erreichende Dinge wichtiger sind, sollten Sie sich diesen Wohnluxus dreimal überlegen.

    Gruß Pumphut

    Hallo mirsan,

    Ich mache das mit meinem gesamten Einkommen. Ich schenke alles an einen Bekannten in Dubai, wo es keine Steuern gibt.

    Dann zahle ich nix?

    Beschäftigen Sie sich bitte einmal mit §2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG):

    „(1) Die Steuerpflicht tritt ein

    1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht)…“

    So schlau war der Gesetzgeber schon lange.

    Gruß Pumphut

    Hallo FrankRetterath,

    „Zum Ende jedes von team festgelegten Abrechnungsjahres (Fettung von mir) und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von team eine Rechnung erstellt,…“ AGB Gas Ziff. 10.3 https://teamgas.de/fileadmin/user…_AGB_Erdgas.pdf

    Welches „Abrechnungsjahr“ hat denn team in Ihrem Vertrag festgelegt? Gibt es dazu eine Festlegung im Liefervertrag? Falls ja, ist die Abrechnung wohl erst einmal erwartbar. Ob Sie rechtlich wirklich Bestand hat, ist m.E. unklar. Da hilft im Bedarfsfall die Schlichtungsstelle Energie weiter.

    Gruß Pumphut

    Hallo didi54

    Es gibt so die allgemeine Marktauffassung, dass man bei Enpal über die Laufzeit des Vertrages ca. das Doppelte bezahlt gegenüber einer Investition aus dem Vermögen. Die kreditfinanzierte Variante liegt irgendwo dazwischen.

    Um die Frage etwas systematischer anzugehen:

    Brauchen Sie eine PV- Anlage und WP dringend?

    Brauchen Sie zwingend einen Kredit für die Investition, den Sie aber nicht bekommen?

    Falls Sie beide Fragen bejahen, sollten Sie über so ein Mietmodell nachdenken, sonst eher nicht.

    (Transparenzhinweis: Ich bin bezüglich Enpal bekantschaftlich vorbelastet.)

    Gruß Pumphut

    Hallo powerschwabe,

    hier https://www.finanztip.de/photovoltaik/p…ikversicherung/ finden Sie eine kompakte Zusammenfassung aller Fragen rund um die Versicherung.

    Einige Randbemerkungen:

    Bei einer Neuanlage ist eine Ertragsausfallversicherung überwiegend nicht mehr sinnvoll, deshalb besteht m.E. kein Anreiz, eine separate PV- Versicherung abzuschließen.

    Den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte keine moderne Wohngebäudeversicherung mehr haben. Die Begrenzung auf Schäden von nur 2.500 Euro (Punkt 1, letzter Gliederungspunkt) wäre mir zu wenig.

    Bei der Gelegenheit sollten Sie gleich mit prüfen, ob die bestehenden Wohngebäude- und Privathaftpflicht- Versicherungen noch zeitgemäß sind.

    Gruß Pumphut

    Hallo Master1003,

    noch ein Fakt für die Entscheidung: Die aktuellen Darlehnszinsen liegen bei 4-5%, historisch betrachtet nicht sonderlich hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass 2037 die Zinsen wieder niedriger sind als heute, ist gering.

    Ein m.E. wichtiger psychologischer Aspekt. In 11 Jahren kann viel passieren, wo man die Versuchung hat, das angesparte Geld für andere Zwecke zu verwenden. Beim Bausparvertrag ist es zumindest aufwändig, das angesparte Geld wieder zu heben, bei der Sondertilgung fast unmöglich.

    Den Argumenten gegen einen BSV schließe ich mich an mit zwei Einschränkungen: Bekommen Sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber? Falls ja, ist der Einsatz in dieser Höhe in einem ganz kleinen BSV überlegenswert. Ihre Variante zum grundbuchlosen Darlehn hat einen Vorteil. Wenn Sie eine Bankhypothek als Anschlussfinanzierung abschließen wollen, müssen Sie bei einer anderen Bank wieder Grundbuchkosten bezahlen. Sonst sind Sie an die R+V gefesselt.

    Da Sie zumindest aktuell im Grenzbereich liegen, wo sich eine Sondertilgung lohnt, rechnen Sie sich doch einmal die Restsumme bei Sondertilgungen bzw. Erhöhung der Rate in mehreren Varianten bis zu den 450 Euro p.M. aus. Weiterer Vorteil, wenn die Tages- und Festgeldzinsen noch weiter steigen, können Sie jederzeit auf Ansparen wechseln.

    Viel Erfolg und Gruß Pumphut

    Hallo Schinki,

    unter https://www.rak-berlin.de/anwaltssuche/ finden Sie die Anwaltssuche für Berlin, wo Sie auch nach dem Schlagwort Mietrecht suchen können. Selbst wenn Ihnen hier ein User von seinen positiven Erfahrungen mit einem Anwalt berichtet kann, ist der Nutzen für Sie nur gering. Bei Ihrem Fall kann der Anwalt durch Sie ganz anders bewertet werden.

    Das Mietrecht hat die Besonderheit, dass oft nur (aus Anwaltssicht) geringe Streitwerte hoch emotionalen Prozessgegnern gegenüberstehen. D.h. der Anwalt hat viel Arbeit für wenig Geld.

    Das bessere Herangehen ist deshalb über einen Mieterverein – keine Ahnung ob die einen bei einem schon laufenden Streit noch aufnehmen. Dort agieren dann Anwälte, die zum einen in die Thematik eingearbeitet sind und außerdem das Vergütungsniveau akzeptiert haben.

    Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht hat den Vorteil, dass die Versicherer ihren Anwaltspool haben. Allerdings sind Fälle vor Versicherungsbeginn ausgeschlossen; nützt Ihnen also nichts mehr.

    Gruß Pumphut