Sehr geehrte Damen und Herren,
Finanztip stellt ein Musterschreiben zur Verfügung zur Rückforderung von Bankgebühren gemäß dem BGH-Urteil.
Gilt dies auch für WEG-Konten? Also Wohnungseigentümerkonten?
Bis 2019 haben wir nämlich bei der Sparkasse Bochum überhaupt keine Kontoführungsgebühren bezahlt sondern nur die Buchungsgebühren. Jährlich haben wir im Schnitt 25€ bezahlt. Jetzt sind es ca. 120€. Eine drastische Erhöhung.
Die Bank sträubt sich gegen eine Rückerstattung und verweist u. a. darauf, dass es sich um ein WEG-Konto handelt.
Daher meine Frage: Kann ich Ihr Musterschreiben auch für WEG-Konten anwenden und muss die Bank die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstatten?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Freundliche Grüße
Astrid Barner
Stiepeler Str. 100
44801 Bochum
Tel.: 0234 /3384707
BGH-Urteil Bankgebühren
- barner
- Erledigt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Finanztip stellt ein Musterschreiben zur Verfügung zur Rückforderung von Bankgebühren gemäß dem BGH-Urteil.
Gilt dies auch für WEG-Konten? Also Wohnungseigentümerkonten?
Bis 2019 haben wir nämlich bei der Sparkasse Bochum überhaupt keine Kontoführungsgebühren bezahlt sondern nur die Buchungsgebühren. Jährlich haben wir im Schnitt 25€ bezahlt. Jetzt sind es ca. 120€. Eine drastische Erhöhung.
Die Bank sträubt sich gegen eine Rückerstattung und verweist u. a. darauf, dass es sich um ein WEG-Konto handelt.
Daher meine Frage: Kann ich Ihr Musterschreiben auch für WEG-Konten anwenden und muss die Bank die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstatten?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Freundliche Grüße
Astrid Barner
Stiepeler Str. 100
44801 Bochum
Tel.: 0234 /3384707Nein! Eine WEG führt ein Geschäftskonto und das Urteil gilt nur für Privatpersonen und somit für Privatkonten.