Wir als Ehepaar sind ab 1.7.2001 (beide Jahrgang 1944 ) in der AXA PKV versichert.
Beim Wechsel in den gemeinsamen Standardtarif zahlen wir maximal 150% des Höchstbeitrages der
GKV zusammen, sofern beim Einkommen die Jahresentgeltgrenze für 2021 nicht überschritten wird.
Für 2021 gilt wohl die Einkommensgrenze von € 58.050 für das Ehepaar gemeinsam. Das sind € 4.839,50
pro Monat. Ist damit das gesamte Bruttoeinkommen gem. Steuererklärung oder das zu versteuernde
Einkommen gemeint.?
Und welcher Zeitraum wird für die Festsetzung veranschlagt. Theoretisch müsste die Grenze ja jedes Jahr erneut festgelegt
werden mit Rentenerhöhungen etc.
Mit ca. € 4.680,- Bruttoeinkommen in 2021 könnte es für uns eng werden.
Wo kann ich die genauen Bestimmungen nachlesen ?
Besten Dank im Voraus.
Michael Linder
Mobil: 0172 34 76 466