Schönen guten Morgen,
die BSH hat mir gestern einen Brief geschrieben und verlangt die Nachzahlung des Regelsparbetrages für die letzten 1 1/2 Jahre, andernfalls will man mir den BSV kündigen. Einen vorherigen Hinweis den Regelsparbetrag voll zu zahlen habe ich nie erhalten.
Aufgrund dessen habe ich mich nun zwangsläufig etwas mehr mit dem Thema beschäftigt, die Regelsparbeträge sofort nachbezahlt und die monatliche Zahlung für die Zukunft angepasst. Damit hat sich das mit der versuchten Kündigung erst mal.
Da die BSH mich nun hellhörig machte, habe ich dank dem Forum hier erfahren, dass es ggf. Anrecht auf eine Treueprämie gibt (12 Monate Haltepflicht)
Das ist in meinem Vertrag tatsächlich der Fall. Tarif ist "A-Standard" von 2003 (AM vermute ich, da 1,5% Zinsen). Ich habe hier gelesen, das manchen ein Wechsel in AR geglückt ist. Klappt das heute noch?
Für mich stellen sich nun zwangsläufig einige Fragen, wo ich mich über jegliche Hilfe sehr freuen würde.
Mein BSV war am 31.10.2016 zuteilungsreif, also wird mich die BSH wohl zum 31.10.2026 rauswerfen.
Kündigungsfrist kenne ich leider nicht genau, gehe aber von 6 Monaten aus.
Kündigt die BSH dann zum 31.10 oder bereits am 31.04. zum 31.10?
Ich werde nun noch die Treueprämie beantragen und bin nun verunsichert, wann ich dann die Zuteilung später beantragen muss.
- Was passiert, wenn man die Treueprämie rechtzeitig beantragt, die 12 Monate Haltefrist vorbei sind und man:
- a) die Bausparsumme vollständig erreicht
oder
- b) die BSH kündigt, weil die 10 Jahre nach Zuteilung erreicht sind?
Soweit ich es hier verstanden habe, darf bei Nutzung der Treueprämie der BSV nie volllaufen, da die Option sonst verfällt. Ist dies korrekt?
Wie viel vorher muss man dann die Zuteilung beantragen?
Über jegliche Hilfe würde mich mich freuen.
LG
Unkreativer