Hallo zusammen,
hat ein Arbeitnehmer eine gesetzliche/ gesetzlich gestärkte Möglichkeit bei seinem Arbeitgeber einen Homeoffice oder mobilen Arbeitsplatz zu beantragen, wenn er der Meinung ist, dass die Erbringung seiner Arbeitsleistung (Bürotätigkeit ohne Kundenkontakt) auch unter diesen Prämissen problemlos möglich ist?
Eine Betriebsvereinbarung hierzu besteht nicht, wenn gleich ein BR vorhanden ist. Mitarbeiterzahl ca. 140+. Bisher dürfen nur einige wenige (oft hart erkämpft) einen mobilen Arbeitsplatz nutzen.
Wenn ich das richtig sehe ist der neue Gesetzentwurf vom 08.11.2021 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch nicht wirklich geeignet?
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf)
Hierhingehend heißt es demnächst wohl:
- „Zur weiteren Orientierung über geeignete Maßnahmen können insbesondere Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger herangezogen werden.“ (§ 1 Absatz 3 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) und
- "Kontaktreduktion im Betrieb:
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, welche geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren, sofern nicht durch andere Maßnahmen ein gleichwertiger Schutz sichergestellt werden kann." (§ 3 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung)
Hat jemand eine Idee, einen Tipp oder Erfahrungen mit schwierigen Verhandlungspartnern?
DANKE