Ein Link über eine Anwaltskanzlei, das mehrere Mandanten gegen die DGFP vertritt.
Beitragsoptimierung bei PKV - seriöses Angebot?
- RWK
- Erledigt
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Wenn ich Ergebnisse durch meinen Anwalt habe, Berichte ich.
Interessant finde ich, das viele Fragen im Internet zur Auskunftspflicht, Forderungen oder Anwaltschreiben der DGFP gibt, keiner aber über den Ausgang schreibt. Das würde den Fragenden helfen.
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Was noch gegen hohe Selbstbehalte spricht – eine steuerliche Perspektive
In einem selbst in der Branche wenig beachteten Urteils des Bundesfinanzhofes vom 1.6.2016 (Aktenzeichen X R 43/14) wurde nochmals klargestellt:
„1. Der von einem Steuerpflichtigen vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden.
2. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt.
3. Ein darüber hinausgehender Abzug des Selbstbehalts ist von Verfassungs wegen nicht geboten. (Leitsätze des Urteils)“
Das Urteil ist abrufbar unter:
http://juris.bundesfinanzhof.d…richt=bfh&Art=en&nr=33850
Mein Kommentar: Selbstbehalte werden steuerlich erheblich benachteiligt. Ein guter PKV-Berater weist seine Kunden auch immer daraufhin, welche steuerlichen Auswirkungen ein hoher Selbstbehalt haben könnte. Schlechte PKV-Berater achten vor allem auf ihren eigenen „Geldbeutel“, in dem sie – gesteuert durch die erfolgsabhängige Vergütungsform, aufgesetzt auf der „Beitragsersparnis“ – durch Erhöhung von Selbstbehalten Beiträge „einsparen“. Fragen Sie solche Berater doch einfach nach den steuerlichen Auswirkungen!
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“ -
BdV mahnt Versicherungsberaterin Minerva KundenRechte GmbH ab
Versicherungsberater dürfen beim PKV-Tarifwechsel nicht gegen erfolgsabhängige Vergütung beraten
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mahnt die Minerva KundenRechte GmbH (Minerva) für ihr Tarifwechsel-Geschäftsmodell ab. Der Grund: Das Honorar ist ersparnisbezogen und beträgt mehr als das Sechsfache der monatlichen Ersparnis. Außerdem wird der Kunde für die nächsten 24 Monate an die Vereinbarung geknebelt: Das Honorar muss also auch dann gezahlt werden, wenn die Umstellung nicht durch Minerva herbeigeführt wurde. „Ein solches Geschäftsgebaren ist uns eine Abmahnung wert“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.Siehe auch:
https://www.bundderversicherte…arbeit/pressemitteilungen
Mein Kommentar: Die Rechtsprechung zum Thema "erfolgsabhängige Vergütung" von Versicherungsberatern bei der Tarifwechselberatung ist uneinheitlich. Ich persönlich bin klar gegen eine erfolgsabhängige Vergütung in der Tarifwechselberatung. Ich lehne solche Anreiz- und Vergütungssysteme rundweg ab.
Meine Argumente:
1.) Ein solches System ist nicht fair. Wenn ich Menschen eine kostenlose Leistung suggeriere, jedoch die Auftraggeber bei einem erfolgreichen Tarifwechsel für die Menschen, die nur angefragt haben oder wo der Tarifwechsel nicht erfolgreich war, bezahlen lasse, dann ist das System nicht fair. Die zahlenden Menschen zahlen für die nicht zahlenden Menschen.
2.) Falsche Anreize. Es gibt verschiedene Handlungsoptionen, die zu kurz- und mittelfristigen Beitragsreduzierungen und/oder einer langfristigen Beitragsstabilisierung führen. Wer beratungsmäßig darauf angewiesen ist, kurzfristige Einsparungen auf „Biegen und Brechen“ zu erzeugen, ist nicht frei und unabhängig in seiner Analyse, Recherche und seinem Denken. Warum soll ich mich beratungsmäßig so einengen lassen? Dem Kunden ist damit in keiner Weise gedient
3.) Anreizsysteme sollen transparent, einfach, kommunikationsfähig sein. Zwischen der Handlung (Tarifwechselberatung) und der Gewährung der daraus resultierenden Belohnung (Vergütung) sollte zudem keine zu große zeitliche Differenz bestehen. Bei allen vorgenannten Kriterien fällt das Anreizsystem „erfolgsabhängige Vergütung“ durch. Es ist intransparent (was ist überhaupt die Einsparung wert; wurde sie etwa mit Minderleistungen erkauft?), es ist nicht einfach (wird die Veränderung des Selbstbehalts berücksichtigt?) und es kann schlecht kommuniziert werden. Meistens wird die erfolgsabhängige Vergütung auf eine „Einsparung“ im ersten Jahr oder über einen Zeitraum von 24 Monaten aufgesetzt. Der Versicherungsberater erhält demnach sofort seine Vergütung. Der Kunde trägt im Gegenzug das Risiko, dass ihn die Einsparungen im Laufe der Zeit durch Beitragsanpassungen „in der Sonne dahinschmelzen“. -
Der Bund der Versicherten e.V. („BdV“) hat die MLP Finanzdienstleistungen AG („MLP“) verklagt.
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bundderversicherte…arbeit/pressemitteilungen
Der BdV begründet die Klage gegen den Makler MLP damit, dass die Tarifwechselberatung aus ihrer Sicht eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellt und MLP die Tarifwechselberatung nicht als sogenannte Annexleistung anbietet.
Mein Kommentar: Nach meiner Auffassung wird der BdV mit der Klage erfolgreich sein. Dr. Peter Bleutge (http://svm-ev.de/wp-content/uploads/2014/10/8987598.pdf) hat die Voraussetzungen für die Erbringung von (erlaubten) Rechtsdienstleistungen (Annexleistungen) klar auf den Punkt gebracht. Drei Voraussetzungen müssen vorliegen: 1.) Erste Voraussetzung für eine erlaubte Rechtsdienstleistung ist, dass der Leistungserbringer eine fachliche Hauptleistung erbracht hat, 2.) Zweite Voraussetzung ist, dass die erbrachte oder zu erbringendeRechtsdienstleistung eine Nebenleistung ist. Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die allgemein rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit die Tätigkeit insgesamt nicht prägt, und 3.) Dritte Voraussetzung ist schließlich, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenleistung besteht. Die Nebenleistung muss zum Berufs- und Tätigkeitsbild des Leistungserbringers gehören. Schon eine kursorische Prüfung des Geschäftsmodells der MLP zeigt, dass es sich bei der Tarifwechselberatung nicht um eine erlaubte Annexleistung gemäß § 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes handeln kann.
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“ -
Das Online-Magazin Versicherungswirtschaftheute hat bei Minerva um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bund der Versicherten e.V. gebeten und erhalten: “Wir können bestätigen, ein Schreiben vom BdV erhalten zu haben, welches wir als inhaltlich unrichtig zurückgewiesen haben. Die vom BdV darin vertretene Rechtsmeinung erscheint falsch und wird von uns nicht geteilt, worauf wir den BdV im Rahmen eines ausführlichen Schreibens hingewiesen und um Stellungnahme gebeten haben. Eine Antwort haben wir bislang nicht erhalten.”
Zum Hintergrund: Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Minerva KundenRechte GmbH (Minerva) für ihr Tarifwechsel-Geschäftsmodell abgemahnt. Der Grund: Das Honorar ist ersparnisbezogen und beträgt mehr als das Sechsfache der monatlichen Ersparnis. Außerdem wird der Kunde für die nächsten 24 Monate an die Vereinbarung geknebelt: Das Honorar muss also auch dann gezahlt werden, wenn die Umstellung nicht durch Minerva herbeigeführt wurde. „Ein solches Geschäftsgebaren ist uns eine Abmahnung wert“, erläutert BdV Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“ -
Hallo liebe "DGFP"-Geschädigte, ich bin ganz neu in der Community und stehe noch ganz schön unter dem Eindruck eines heute morgen stattgefundenen Telefonats mit einem äußerst gesprächsgeschulten Mitarbeiters der DGFP- alleine der Name ist schon eine Täuschung und verspricht eher Allgemeinnützigkeit als Abzocke! Wie so viele, fiel auch ich auf die Propaganda der DGFP rein, dass ein herkömmlicher Versicherungsagent lange nicht über die Mittel und Möglichkeiten verfügen würde, den wirklich günstigsten Tarif für die PKV herauszufinden und dass die Versicherungen selbst überhaupt kein Interesse daran hätten, einen Überblick auf ihre Tarife zu gewährleisten. Also ließ ich mich durch die DGFP auf das vermeintlich unentgeltliche Angebot ein, mir einen womöglich besseren Tarif anzubieten. Meine damalige Intention zur Einsparung war auch, dass ich nicht mehr im Angestelltenverhältnis war und damit der Arbeitgeberbeitrag wegfiel. Die DGFP schlug mir dann im Vorfeld einen Tarif vor mit einem Eigenanteil von 1300 € jährlich. Dieser Tarif kam mir jedoch so bekannt vor, dass ich meinen Versicherungsmakler informierte und dieser mir bestätigte, dass ich 2 Jahre vorher diesen Tarif bereits hatte, zu dieser Zeit war ich ebenfalls ohne Arbeitgeberbeitrag! Er war auch total entsetzt darüber, warum ich denn womöglich für etwas bezahlen wolle, was ich von ihm völlig umsonst bekommen könnte. Zum Jahreswechsel änderten wir dann meinen Tarif auch um und ich benachrichtigte die DGFP darüber, dass sie mir mit einem bereits bekannten Tarif nichts neues anbieten würden und ich keine weiteren Beratungen mehr wollte. Und dann kam vor 4 Tagen der Brief: ich solle meinen aktuellen Versicherungstarif offen legen! Und dass man einen schriftlichen Antrag habe! Ich verwies schriftlich auf meine Nachricht und merkte an, dass sich für mich damit alles erledigt habe und ich keine Unterschrift geleistet habe. Und heute morgen kam der Anruf!!!!!! Da hieß es, eine Unterschrift wäre nicht nötig, eine mündliche Absprache wäre dasselbe. Und dass ich diesen Tarif bereits kannte und hatte, spiele keine Rolle. Als ich mir mit einem sarkastischen Lachen die Anmerkung nicht verkneifen konnte, dass das äußerst unseriös sei, wurde ich darauf hingewiesen, besser nicht zu lachen, man meine es ernst! Ich legte dann auf, weil ich mich nicht auch noch bedrohen lassen wollte. Danach klingelte das Telefon noch zigmal bis zum bitteren Ende. Hier meine Frage: ist denn jemals jemand aus diesen Fängen der DGFP überhaupt wieder rausgekommen? Macht es Sinn, Anrufe und Schreiben zu ignorieren? Wie weit geht diese vermeintlich seriöse Gesellschaft????
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Hallo tinabl,
Die DGFP ist ein sogenannter Tarifwechselmakler (Versicherungsmakler). Bei der dort angebotenen Beratung handelt es sich m.E. nicht um eine unabhängige, von Provisionsinteressen (hier: erfolgsabhängige Vergütung) des Vermittlers losgelöste und damit weitgehend interessenkonfliktfreie Beratung.
Zu unentgeltlichen Angeboten von Maklern: Sie als Selbstständiger oder Freiberufler sollten wissen, dass es in der Wirtschaft keine kostenlosen Leistungen gibt. DGFP und auch andere Makler suggerieren zwar kostenlose Leistungen bzw. Leistungen, bei denen Menschen nur im Erfolgsfalle eine Vergütung / Courtage zahlen müssen. Im Erfolgsfalle zahlen Sie dann für die Menschen mit, die bereits vorher „abgesprungen“ sind oder wo kein Erfolg hergestellt werden konnte. Ferner setzen Sie sich zahlreichen Interessenskonflikten auf Seiten des Maklers aus (z.B. Verkaufsdruck, Interesse den Erfolg herbeizuführen u.a.).
Das Modell von DGFP, WIDGE & Co. steht derzeit beim OLG Saarbrücken auf den Prüfstand. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bald vom Gesetzgeber ganz abgeschafft werden (Der "neue" Honorar-Versicherungsberater wird kommen ... - Seite 2 - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community). Es gibt Urteile, die an diesem Modell nichts auszusetzen hatten (z.B. LG Hamburg, Az. 312 O 224/12 und 315 O 64/12, LG München, Az. 4 HK O 5253/12) und Urteile von Gerichten, die solche Modelle nicht legitimieren wollen (LG Saarbrücken, Az. 14 O 152/15 – nicht rechtskräftig, LG Fulda, Az. 1 S 70/16).
Zurück zu Ihrem konkreten Fall: Ich würde Ihnen drei Dinge empfehlen. 1.) Weisen Sie DGFP auf die ausstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken hin, 2.) Schreiben Sie an die DGFP und fordern Sie die DGFP auf, telefonische Kontaktversuche zu unterlassen 3.) Schalten Sie den Versicherungsombudsmann ein und initiieren Sie dort eine Beschwerde gegen DGFP.
Und noch ein Tipp: Reflektieren Sie bitte, ob Sie zukünftig weiterhin auf Versicherungsmakler als Berater in Versicherungsangelegenheiten setzen wollen. Zu Maklern gibt es nämlich eine gute Alternative mit weitgehend interessenskonfliktfreier Beratung: Den unabhängigen Versicherungsberater.
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“ -
Der letzte Satz ist ganz billige Werbung. Sorry. Es suggeriert auch immer, dass nur ein Honorarberater vernünftige Arbeit leisten würde. Den Makler von tinabl können Sie doch gar nicht bewerten, ohne ihn zu kennen. Und er hat auch genau über diesen Makler einen Tarifwechsel durchgeführt.
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Vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Problem Schilderung mit der DGFP. Ich werde mich auf alle Fälle an die 3 Empfehlungen halten und weiter berichten. Allerdings muss ich einwenden, dass ich sicher keine unentgeltliche Leistung erwartet habe, wenn die Behauptungen der DGFP denn auch alle stimmen würden- denn hier wird mit Behauptungen gelockt, die einfach nicht den Tatsachen entsprechen, auf die ein Laie sich aber verlässt, nämlich dass NUR die DGFP Zugang zu Tarifen habe, die ein Versicherungsmakler/Berater nicht vorliegen hätte und dass die Versicherungen selbst, Anfragen der Verbraucher blockieren würden, um keine günstigeren Tarife vergeben zu müssen. Dies wurde mir seitens dieser Gesellschaft immer wieder genauso mitgeteilt. Da ich zu dieser Zeit einen wirklich ätzenden Sachberater bei der Central hatte und zu meinem übrigens nicht Versicherungsmakler, sondern Versicherungsberater ( sorry, mir war ein Unterschied bisher nicht wirklich klar) eine Art "Funkloch" bestand, ließ ich mich naiver weise auf die Märchen der DGFP ein. Tja, und diese üble Suppe gilt es nun auszulöffeln.........
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Hallo tinabl,
danke für das offene Feedback und die teilweise selbstkritischen Worte. Ich denke, die Beschwerde muss beim OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht werden (https://www.pkv-ombudsmann.de/). Dieser ist sachlich zuständig.
Wenn Sie bei dem Verfahren gegen die Tarifwechselmakler "am Ball" bleiben wollen, so schauen Sie bitte ab und zu auf die Internetseite von Jöhnke & Reichow (http://joehnke-reichow.de/tari…-instanz-lg-saarbruecken/).
Zu den Behauptungen der DGFP: 1.) jeder auf dieses Thema spazialisierte Tarifwechselberater hat über eine entsprechende Vergleichssoftware Zugang zu allen Tarifen der Gesellschaften. Die Ausage ist, soweit sie so getroffen wurde, unwahr. 2.) die meisten Versicherer versuchen nach meiner Erfahrung sehr wohl das Tarifwechselbegehren zu verzögern und zu verschleppen. Hier gibt es leider allerlei legale Tricks und Taktiken. Es geht nun einmal um wirtschaftliche Interessen auf Seiten der Versicherer. Darum empfehlen verbrauchernahe Organisationen auch unisono die Einschaltung eines Versicherungsberaters beim Tarifwechsel.
Dazu werde ich weiteres als Antwort auf den Beitrag von Ltotheen ausführen.
Das Sie bereits einen vernünftigen Versicherungsberater gefunden haben, freut mich.
Mit besten Grüßen
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Hallo Ltotheeon,
herzlichen Dank für die Gelegenheit meine Gedanken zu diesem Thema weiter auszuführen. Zu der von Ihnen geäußerten Kritik möchte ich folgendes antworten:
1.) Anwurf/Beschuldigung: „Der letzte Satz ist ganz billige Werbung“.
Sie kritisieren, dass ich für meinen Berufsstand der unabhängigen Versicherungsberater eintrete und angeblich billige Werbung mache. Wer meine Beiträge liest, erkennt schnell, dass ich mich für meinen Berufsstand einsetze und die Stärkung der Honorarberatung durch den Gesetzgeber begrüße. Hier mache ich auch keine Eigenwerbung für mein Büro, sondern für meinen Berufsstand. Selbst beim schnellen Lesen sollte Ihnen das aufgefallen sein. Das machen übrigens Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten usw. auch. Was ist daran zu kritisieren? Ich habe im letzten Absatz auf eine Alternative zur Beratung durch Versicherungsmakler im Versicherungsangelegenheit hingewiesen (zumal tinabl an einen Tarifwechselmakler geraten ist) und sogar einschränkend gesagt, dass man bei Versicherungsberatern eine weitgehend interessenskonfliktfreie Beratung erwarten kann.
2.) Anwurf/Beschuldigung: „Den Makler von tinabl können Sie doch gar nicht bewerten, ohne ihn zu kennen. Und er hat auch genau über diesen Makler einen Tarifwechsel durchgeführt.“
Hier waren Sie ebenfalls etwas vorschnell mit Ihrem Urteil. tinabl hat ja zwischenzeitlich klargestellt, dass er von einem Versicherungsberater hinsichtlich des tatsächlich durchgeführten Tarifwechsels beraten worden ist und nicht von einem Versicherungsmakler. Ferner habe ich mit keinem Wort den vermeintlichen Makler von tinabl adressiert, sondern die DGFP. Hier verdrehen Sie Tatsachen und arbeiten mit dem Konzept des Postfaktischen.
3.) Grundsätzliches zu Tarifwechselmaklern und Tarifwechselberatern (Versicherungsberater)
Scheinbar haben Sie ein Problem mit Versicherungsberatern, die als Tarifwechselberater auftreten. Damit befinden Sie sich in einer Minderheitenposition bzw. vertreten eine Mindermeinung. Alle mir bekannten verbrauchernahen Organisationen empfehlen mehr oder weniger die Einschaltung von Versicherungsberatern in der Tarifwechselberatung. Vertrauen Sie darauf, dass die verbrauchernahen Organisationen wissen, wovon sie reden.
Einige Beispiele:
http://www.finanztip.de/pkv-tarif-wechsel/ (Finanztip)
Finanztest 3/2017, S. 84 ff. (Stiftung Warentest)
https://www.pfefferminzia.de/t…der-pkv-bdv-verklagt-mlp/ (Bund der Versicherten e.V.)
Ich selber führe pro Jahr 10 bis 15 Tarifwechselberatungen als Versicherungsberater durch. Damit bin ich ein „kleiner Fisch“ in der Branche, glaube aber, dass ich das Geschäft ganz gut verstehe. Ich habe vor einigen Monaten eine ehemalige Mitarbeiterin eines deutschen Tarifwechselmaklers kennengelernt und sie hat mir Insiderwissen verschafft, wie das Geschäftsmodell bei einem großen Tarifwechselmakler funktioniert.
Dieser Tarifwechselmakler macht rund 2,5 Mio. Umsatz p.a. und weist einen Bilanzgewinn von rund 250 T€ auf. Seinen Sitz hat er in einer deutschen Großstadt. Die Büroräume sind in sehr guter Lage. Die Gesellschaft verfügt über mehrere Geschäftsführer und rund 15 Mitarbeitern die Kundenkontakte bei Tarifwechseln haben (Back-Office und Middle-Office-Mitarbeiter nicht mitgezählt). Tarifwechsel machen rund 80% der Umsätze aus. Das Vergütungsmodell stellt darauf ab, dass „Einsparmöglichkeiten“ recherchiert werden und der Kunde ein „Vielfaches“ dieser „Einsparung“ dann als Vergütung zahlt. Der Vergütungsanspruch ist dann davon abhängig, dass der Kunde innerhalb der nächsten 24 Monate eine „Einsparmöglichkeit“ in Anspruch nimmt, die vom Tarifwechselmakler recherchiert wurde.
Ohne Sozialneid kann ich darüber berichten, dass die Geschäftsführer mit einem jährlichen Fixgehalt von 80.000,-- € + variabler Vergütung + Firmenwagen usw. ausgestattet sind. Bei den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus. Sie haben ein geringes Fixum und einen hohen Anteil an variabler Vergütung (nach meinen Informationen beträgt dieser Anteil bis zu 70% für Neueinsteiger). Die in die Tarifwechsel involvierten Mitarbeiter verstehen schnell worum es in dem Unternehmen geht (das ist selbstverständlich nirgendswo schriftlich fixiert worden). Nur durch Minderung der Leistungen (oder die Erhöhung von Selbstbehalten) bei einem bestehenden KV-Vertrag können hohe „Einsparungen“ erzeugt werden. Nur hohe Einsparungen nähren das „Anreizsystem“, d.h. alles ist scheinbar darauf ausgerichtet auf die Formel „Hohe Einsparungen = hohe Vergütung / Umsatz = hoher individueller Verdienst“. Die Insiderin berichtete in etwa, dass wenn 30 Tarifwechseloptionen zur Auswahl stehen, sie denjenigen aussucht, der rechnerisch die höchste Einsparung bringt und am leichtesten beim Versicherer „durchgeht“. Es ist ihr mit der Zeit egal geworden, ob es sich um einen beitragsstabilen Tarif handelt, der Kunden seine künftige Tarifwechseloptionen einschränkt oder ob die Reduzierung von Leistungen für den Kunden in seiner individuellen Situation überhaupt sinnvoll ist. Damit könne sie sich nicht aufhalten. Sie müsse halt schauen, wie sie persönlich über die Runden kommt.
Die Aussagen kann ich natürlich im Detail nicht überprüfen (wobei ich einige Angaben gegengeprüft habe). Sie mögen an der ein- oder anderen Stelle überzeichnet sein. Insgesamt wirken Sie auf mich jedoch plausibel.
4.) Was sagen die Gerichte zu den Modellen von Tarifwechselmaklern?
„Die Höhe der Vergütung wird sodann dahin gehend berechnet, dass die Klägerin vom Kunden die „Einsparungen (alter Monatsbeitrag abzüglich neuer Monatsbeitrag) mal 10 zzgl. MwSt. erhalten soll. Diese Regelung ist in sich nicht stimmig, unklar und daher aus Sicht eines verständigen Kunden nicht transparent. Bereits der Begriff „Einsparmöglichkeit“ ist objektiv mehrdeutig (LG Saarbrücken, Az.: 14 O 152/15 - nicht rechtskräftig)“.
Erklären Sie mir bitte, was Sie solchen Modellen abgewinnen können ?
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“ -
Ich finde es trotzdem nicht gut ,wie Herr Gamper dieses Forum für sich (genaue Adresse für Aquise) benutzt ,ich dachte immer,daß Werbung gerade in einem Forum wie diesem nicht gestattet ist.Er kann ja sein gewiß fundiertes Wissen auch wie jeder andere hier weitergeben.bin auch erstaunt,daß die Webmeister das so dulden,er freut sich natürlich über diese kostenlose Werbung......
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Hallo fitcom,
indem Finanztip über die Forenregeln Eigenwerbung erheblich einschränkt und sich gewerbliche Mitglieder an diese Forenregeln halten. Genau das tue ich auch.
Mit besten Grüßen
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[..]DGFP- alleine der Name ist schon eine Täuschung [..]
Eben. Genau bei dem Namen "Deutsche Gesellschaft.."recherchiert man noch vor Kontaktaufname Träger, Finanzierung und Gesellschaftsform dieser "Gesellschaft". Noch dazu liest man wenigstens 2, 3 Überschriften in Bewertungsforen- und dann weiß man, mit wem und welchem Geschäftsmodell man es zu tun hat.
Wenn man diese Dinge nicht tut und/oder trotzdem eine Vereinbarung mit dieser Gesellschaft eingeht, so muss man dann mit den Folgen leben. Im Nachgang auf Unseriösität und falsche Werbeversprechen zu pochen um die Maklerprovision nicht zahlen zu müssen- nun gut- kann man machen. Seriös finde ich das ebenfalls nicht.Zu Herrn Gamper: Er stellt hier nahezu täglich fundierte Posts ein, die uns Lesern kostenlos (!!) Wissen und Einschätzungen geben, die wir Leser sonst an anderer Stelle hätten bezahlen oder sehr zeitintensiv selbst recherchieren müssten. Ich habe mehrere Angaben von Herrn Gamper nachrecherchiert und bin von der Qualität seiner Beiträge, die er hier kostenlos anbietet, beeindruckt.
Von mir aus könnte Herr Gamper noch viel deutlicher Werbung für sein Unternehmen machen. Hauptsache ich kann seine Beiträge weiterhin lesen.Mich erstaunt ehlich gesagt diese Kostenlos-Mentalität: Alles soll kostenlos sein, aber wehe, da weist jemand einmal (völlig berechtigt) auf die Vorteile seines Geschäftsmodells hin- dann ist das unerwünschte Werbung.
Verrückte Welt.
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Hallo Ltotheeon,
herzlichen Dank für die Gelegenheit meine Gedanken zu diesem Thema weiter auszuführen. Zu der von Ihnen geäußerten Kritik möchte ich folgendes antworten:
1.) Anwurf/Beschuldigung: „Der letzte Satz ist ganz billige Werbung“.
Sie kritisieren, dass ich für meinen Berufsstand der unabhängigen Versicherungsberater eintrete und angeblich billige Werbung mache. Wer meine Beiträge liest, erkennt schnell, dass ich mich für meinen Berufsstand einsetze und die Stärkung der Honorarberatung durch den Gesetzgeber begrüße. Hier mache ich auch keine Eigenwerbung für mein Büro, sondern für meinen Berufsstand. Selbst beim schnellen Lesen sollte Ihnen das aufgefallen sein. Das machen übrigens Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten usw. auch. Was ist daran zu kritisieren? Ich habe im letzten Absatz auf eine Alternative zur Beratung durch Versicherungsmakler im Versicherungsangelegenheit hingewiesen (zumal tinabl an einen Tarifwechselmakler geraten ist) und sogar einschränkend gesagt, dass man bei Versicherungsberatern eine weitgehend interessenskonfliktfreie Beratung erwarten kann.
2.) Anwurf/Beschuldigung: „Den Makler von tinabl können Sie doch gar nicht bewerten, ohne ihn zu kennen. Und er hat auch genau über diesen Makler einen Tarifwechsel durchgeführt.“
Hier waren Sie ebenfalls etwas vorschnell mit Ihrem Urteil. tinabl hat ja zwischenzeitlich klargestellt, dass er von einem Versicherungsberater hinsichtlich des tatsächlich durchgeführten Tarifwechsels beraten worden ist und nicht von einem Versicherungsmakler. Ferner habe ich mit keinem Wort den vermeintlichen Makler von tinabl adressiert, sondern die DGFP. Hier verdrehen Sie Tatsachen und arbeiten mit dem Konzept des Postfaktischen.
3.) Grundsätzliches zu Tarifwechselmaklern und Tarifwechselberatern (Versicherungsberater)
Scheinbar haben Sie ein Problem mit Versicherungsberatern, die als Tarifwechselberater auftreten. Damit befinden Sie sich in einer Minderheitenposition bzw. vertreten eine Mindermeinung. Alle mir bekannten verbrauchernahen Organisationen empfehlen mehr oder weniger die Einschaltung von Versicherungsberatern in der Tarifwechselberatung. Vertrauen Sie darauf, dass die verbrauchernahen Organisationen wissen, wovon sie reden.
Einige Beispiele:
http://www.finanztip.de/pkv-tarif-wechsel/ (Finanztip)
Finanztest 3/2017, S. 84 ff. (Stiftung Warentest)
https://www.pfefferminzia.de/t…der-pkv-bdv-verklagt-mlp/ (Bund der Versicherten e.V.)
Ich selber führe pro Jahr 10 bis 15 Tarifwechselberatungen als Versicherungsberater durch. Damit bin ich ein „kleiner Fisch“ in der Branche, glaube aber, dass ich das Geschäft ganz gut verstehe. Ich habe vor einigen Monaten eine ehemalige Mitarbeiterin eines deutschen Tarifwechselmaklers kennengelernt und sie hat mir Insiderwissen verschafft, wie das Geschäftsmodell bei einem großen Tarifwechselmakler funktioniert.
Dieser Tarifwechselmakler macht rund 2,5 Mio. Umsatz p.a. und weist einen Bilanzgewinn von rund 250 T€ auf. Seinen Sitz hat er in einer deutschen Großstadt. Die Büroräume sind in sehr guter Lage. Die Gesellschaft verfügt über mehrere Geschäftsführer und rund 15 Mitarbeitern die Kundenkontakte bei Tarifwechseln haben (Back-Office und Middle-Office-Mitarbeiter nicht mitgezählt). Tarifwechsel machen rund 80% der Umsätze aus. Das Vergütungsmodell stellt darauf ab, dass „Einsparmöglichkeiten“ recherchiert werden und der Kunde ein „Vielfaches“ dieser „Einsparung“ dann als Vergütung zahlt. Der Vergütungsanspruch ist dann davon abhängig, dass der Kunde innerhalb der nächsten 24 Monate eine „Einsparmöglichkeit“ in Anspruch nimmt, die vom Tarifwechselmakler recherchiert wurde.
Ohne Sozialneid kann ich darüber berichten, dass die Geschäftsführer mit einem jährlichen Fixgehalt von 80.000,-- € + variabler Vergütung + Firmenwagen usw. ausgestattet sind. Bei den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus. Sie haben ein geringes Fixum und einen hohen Anteil an variabler Vergütung (nach meinen Informationen beträgt dieser Anteil bis zu 70% für Neueinsteiger). Die in die Tarifwechsel involvierten Mitarbeiter verstehen schnell worum es in dem Unternehmen geht (das ist selbstverständlich nirgendswo schriftlich fixiert worden). Nur durch Minderung der Leistungen (oder die Erhöhung von Selbstbehalten) bei einem bestehenden KV-Vertrag können hohe „Einsparungen“ erzeugt werden. Nur hohe Einsparungen nähren das „Anreizsystem“, d.h. alles ist scheinbar darauf ausgerichtet auf die Formel „Hohe Einsparungen = hohe Vergütung / Umsatz = hoher individueller Verdienst“. Die Insiderin berichtete in etwa, dass wenn 30 Tarifwechseloptionen zur Auswahl stehen, sie denjenigen aussucht, der rechnerisch die höchste Einsparung bringt und am leichtesten beim Versicherer „durchgeht“. Es ist ihr mit der Zeit egal geworden, ob es sich um einen beitragsstabilen Tarif handelt, der Kunden seine künftige Tarifwechseloptionen einschränkt oder ob die Reduzierung von Leistungen für den Kunden in seiner individuellen Situation überhaupt sinnvoll ist. Damit könne sie sich nicht aufhalten. Sie müsse halt schauen, wie sie persönlich über die Runden kommt.
Die Aussagen kann ich natürlich im Detail nicht überprüfen (wobei ich einige Angaben gegengeprüft habe). Sie mögen an der ein- oder anderen Stelle überzeichnet sein. Insgesamt wirken Sie auf mich jedoch plausibel.
4.) Was sagen die Gerichte zu den Modellen von Tarifwechselmaklern?
„Die Höhe der Vergütung wird sodann dahin gehend berechnet, dass die Klägerin vom Kunden die „Einsparungen (alter Monatsbeitrag abzüglich neuer Monatsbeitrag) mal 10 zzgl. MwSt. erhalten soll. Diese Regelung ist in sich nicht stimmig, unklar und daher aus Sicht eines verständigen Kunden nicht transparent. Bereits der Begriff „Einsparmöglichkeit“ ist objektiv mehrdeutig (LG Saarbrücken, Az.: 14 O 152/15 - nicht rechtskräftig)“.
Erklären Sie mir bitte, was Sie solchen Modellen abgewinnen können ?
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“
Zu Ihrem 2 Punkt) "Und noch ein Tipp: Reflektieren Sie bitte, ob Sie zukünftig weiterhin auf Versicherungsmakler als Berater in Versicherungsangelegenheiten setzen wollen. Zu Maklern gibt es nämlich eine gute Alternative mit weitgehend interessenskonfliktfreier Beratung: Den unabhängigen Versicherungsberater."
hier sprechen Sie ganz allgemein von Versicherungsmaklern und nicht von dem DGFP. Und alleine darum ging es mir. Ich halte gar nichts vom DGFP, da sie rein von der Beitragsersparnis des Wechsels leben. Aber von einem Tarifwechselmakler haben sie auch nicht geredet, sondern ganz allgemein von Versicherungsmakler. Und da gibt es genug, die sich für Ihre Kunden ganz seriös um einen Tarifwechsel kümmern. Und auch auch in allgemeinen Versicherungsangelegenheiten gut um Ihre Kunden kümmern. Denn auch diesen Punkt haben Sie aufgeführt. Nur weil jemand ein Honorar von dem Kunden für die Beratung erhält, wird die Beratung nicht gleich besser. Und genau dies unterstellen Sie mit Ihrer Aussage. Ich möchte noch vorab sagen, dass ich kein Makler bin, bevor mir dies vorgeworfen wird. Genauso wenig habe ich etwas gegen Honorarberater, wie sie mir unterstellen. Darum verstehe ich Ihren Punkt 4 überhaupt nicht. Aber auch hier gilt, nicht alles, was verbrauchernahe Organisationen sagen, muss immer 100% richtig sein. Genauso, wie es gute und schlechte Makler gibt. Genauso, wie es gute und schlechte Versicherungsberater gibt. Genauso, wie es gute und schlechte Ausschließlichkeitsvermittler gibt. Und noch einmal, von Tarifwechselmaklern habe ich nie gesprochen.
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Hallo Lotheeon,
ich sehe, wo das Problem zu liegen scheint: Ich sage: "Und noch ein Tipp: Reflektieren Sie bitte, ob Sie zukünftig weiterhin auf Versicherungsmakler als Berater in Versicherungsangelegenheiten setzen wollen. Zu Maklern gibt es nämlich eine gute Alternative mit weitgehend interessenskonfliktfreier Beratung: Den unabhängigen Versicherungsberater." und spreche demnach von Alternativen.
Ferner spreche ich allgemein nur von Vergütungsmodellen / Anreizsystemen, aber im speziellen nur von Tarifwechselmaklern. Dieser Thread dreht sich ja um das Thema Tarifwechselmakler und Tarifwechselberater und ihre Leistungen. Wenn ich von DGFP und anderen Maklern gesprochen habe, meine ich Tarifwechselmakler wie DGFP, WIDGE & Co (siehe dritter Absatz).
Sie drehen es jetzt so, dass ich gesagt hätte, alle Makler seien schlecht. Abseits davon, dass ich eine solche Aussage nie getroffen habe, wäre ich solchem "Schwarz-Weiß-Denken" auch nicht zugetan. Natürlich gibt es Makler, die trotz interessenkonfliktträchtiger Vergütungsmodelle, ordentlich beim Thema PKV oder in Bezug auf andere Versicherungen beraten.
Wozu ich aber stehe ist: Bei Versicherungsberatern erhalten Sie eine weitgehend interessenskonfliktfreie Beratung. Bei Maklern eine nur wenig interessenskonfliktfreie Beratung. Das sollte jeder wissen. Jeder Mensch kann dann für sich entscheiden, welchem Modell er nähertritt bzw. ob er lieber einen Makler oder Versicherungsberater beauftragt.
Zu Ihrer Kritik an verbrauchernahen Organisationen: Der Unterschied zwischen den genannten verbrauchernahen Organisationen und Ihnen ist ganz einfach. Sie betrachten das aus Ihrer persönlichen Perspektive und den Erfahrungen aus den wenigen Berührungspunkten mit Marktanbietern. Sie hatten bisher scheinbar gute Erfahrungen mit einem Makler - prima. Verbrauchernahe Organisationen haben durch Beratungen (Verbraucherzentrale, BdV), Einschriften (Finanztest) und eingehende Beschwerden (Marktwächter, Finanztip) hingegen "tausendfaches Marktfeedback" und wissen daher wovon sie reden. Ich glaube dann sollte man sich selber eingestehen und anerkennen, dass die eigene Meinung nicht unbedingt die Marktverhätlnisse widerspiegeln. Aber ein gewisses Maß an Selbstkritik konnte ich bei Ihnen (noch) nicht erkennen.
Trotzdem danke ich dafür, dass Sie jetzt verbal abrüsten.
Mit besten Grüßen
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Noch einen Nachtrag zur Aussage: "Nur weil jemand ein Honorar von dem Kunden für die Beratung erhält, wird die Beratung nicht gleich besser".
Obwohl ich auch diese Aussage gar nicht getroffen habe, ein Nachtrag:
Richtig, besser wird die Beratung nicht, aber unabhängig von Verkaufsdruck und insgesamt interessenskonfliktfreier.
Ist das denn nichts wert?
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Ich hatte bis heute noch keine einzige Erfahrung mit Maklern im privaten Bereich, da ich meine Versicherungen selbst verwalte. Wieso jetzt aber Verbraucherschützer, die natürlich mehr Marktfeedback als ich haben, die Besten Marktverhältnisse widerspiegeln, verstehe ich nicht. Bei denen landen doch hauptsächlich nur die Beschwerden.
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Gut. Sie haben keine eigenen Erfahrungen mit Maklern. Sehr wahrscheinlich auuch keine Erfahrungen mit Versicherungsberatern. Vermutlich auch keine Erfahrungen mit Tarifwechseln in der PKV.
Warum schreiben Sie dann überhaupt einen Beitrag in diesem Thread? Einfach nur des Nörgelns willens?