Hallo,
meine Frage betrifft Versteuerung von Mieteinnahmen. Ein Elternteil und ein Kind sind Wohnungseigentümer. Das Kind vermietet die Wohnung, bezieht die Mieteinnahmen und setzt die Kosten steuerlich ab. Ist das Elternteil zur Angabe der Immobilie und der Mieteinnahmen verpflichtet? Fällt ggf. anteilsmäßig Steuer an, nur weil es sich um Teileigentum handelt?
Vielen Danke für die Antwort
Ratsuchender