Wohnungsübergabe

  • Hallo,

    kann mir vielleicht jemand sagen, was rechtens ist bzw. zählt?

    Es geht um folgendes:

    Im Mietvertrag steht zur Rückgabe der überlassenen Wohnung, dass diese untapeziert zu übergeben ist. Grundlage hierzu bildet das Wohnungsübergabeprotokoll vom Tag der Wohnungsübergabe.

    Ausgemacht und so steht's auch in der Wohnungsbeschreibung drin, ist, dass die Wohnung tapeziert und weiß gestrichen wird.

    Was zählt denn dann jetzt bei Auszug? Sollte ich die Formulierung im Mietvertrag ändern lassen,bzw. eine Ergänzung aufsetzen lassen oder genügt es, dass man die Auszugsübergabe auf dem Einzugsprotokoll vermerkt? Oder brauch ich garichts machen, weil der Zustand beim Einzug zählt und somit das " untapeziert" im Mietvertrag nichtig wäre?

    Kennt sich da jemand aus?


    Gruß Steffi

  • Aus meiner Sicht nicht rechtens, ebenso wie die Übergabe einer "renovierten" Wohnung zu verlangen. (vgl. BGH VIII ZR 109/05 oder ZR 152/05).

    Man stelle sich vor, der Mietvertrag hätte nur 6 Monate bestand (Jobwechsel, Trennung, etc.).

    Wenn überhaupt müsste das als Individualklausel in den Mietvertrag - halte ich aber für schwer umsetzbar. In diesem Fall ist es aber nicht mal im Vertrag und da vom Vermieter vorgegeben auch nicht individuell ausgehandelt.

    Es gilt also, die Wohnung ist zurückzugeben wie sie übernommen wurde, wobei kleine normale Abnutzungen hingenommen werden müssen.