Doppelbesteuerung bei freiwilliger Einzahlung in die Rentenkasse

  • Richtig lukrativ ist es wenn man besonders langjährig Versicherter ist - wenn man mit 50 Jahren anfängt die Abschläge einzuzahlen ist der Einzahlungsbetrag pro Jahr nicht soo groß und man spart extrem an Steuern - wenn man sowieso noch z.B. durch Vermietung usw. hohe Werbungskosten hat dann zahlt drückt man so schon massiv die Steuerlast - grad ab 50 Jahren ist normalerweise die Steuerlast am höchsten da auch normalerweise das Einkommen am höchsten ist -

    wenn man dann nach aktuellem Rentenrecht nicht mit 63 Jahren in Rente geht sondern bis zum 65. Lebensjahr durchhält gibt es die eingezahlten Beiträge zur nicht reduzierten Rente abschlagsfrei on Top obendrauf (einziges Minus sind die zwei Jahre bis zur Regelaltersrente in der keine Beiträge mehr bezahlt werden)...

    Die Steuerlast ist in der Rente dann normalerweise auch noch geringer mit einem kleinen Verdienst nebenher lassen sich auch noch genügend Werbungskosten absetzen so dass man auch für die zusätzliche Rente kaum Steuern bezahlt...

    So wird es lohnend und man kann auch zwei Jahre früher in den wohlverdienten Ruhestand und in dieser Zeit dann auch noch machen was man will -

    neben den Geldzeitungen sollte der Faktor "Zeit" auch eine Rolle für den schönen Lebensabend spielen.....

  • @Maxin

    Mit welchen Grenzsteuersätzen rechnest Du?

    Wahrscheinlich mit gar keinem, weil das Steuersparmärchen einfach nachgeplappert wird.

    Wenn während der Einzahlungsphase der Splittingtarif gilt und während der Rentenphase nicht mehr (Tod/Scheidung), dann ist die Steuerersparnis meist dahin.

    Bei 25k beträgt der Grenzsteuersatz im Splitting etwa 20%, bei bei 50k etwa 28% und bei 75k etwa 33%. So dolle ist die Progression nicht.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.