Riester

  • @HerzklopfenBauch Um die volle Zulage zu erhalten (165 euro ab 2017) muss man 4% vom einkommen einzahlen, max 2100 minus Zulage, also 1935 euro. Mehr kann, muss aber nicht. Die Zulage wird in jedem fall gezahlt.

    Servus,


    165 EUR ab 2017? Wer sagt das?! Ich habe in Erinnerung, dass Frau Nahles von den Sozialdemokraten den Wunsch geäußert hat, dahingehend die Riesterzulage zu erhöhen, aber ist denn die SPD nun 2017 schon in die Regierung gewählt?


    Ausserdem würde mir eine Erhöhung der Zulage gar nicht gut schmecken, ich nehme lieber die Steuerersparnis mit! Da ich sowieso schon maximal einzahle (1946 Euro) müsste ich die Eigenbeiträge wieder senken, lol, sag ich da nur. Das ist doch schon wieder eine Subventionierung der Versicherungskonzerne, wenn die Sagenden die Zulage erhöhen.


    Meine Beiträge bezahle ich zudem im voraus. Garantiert kann hier nix mehr für 2017 geändert werden!


    Da ich in den Vertrag schon mehr als 11 Jahre einzahle, werde ich den Vertrag auch behalten.

    dito
    2,75 % Zinsen, die nächsten 20 Jahre, der Vertrag ist größtenteils bezahlt, ätsch.
    Subventionieren tun die Versicherungskonzerne Springer wie

    Ich habe gerade meinen Riester gekündigt, aus diversen Gründen.

    Hin und her macht Taschen leer.



    Bei meiner Frage ging es um den Punkt, ob ich mehr einzahlen muss, um die volle Zulage zu bekommen, wenn 4% meines Bruttolohns (abzüglich der 154€) über den 2.100€ liegen.

    Sie müssen nicht mehr Eigenbeiträge als 1946 Euro leisten, um die volle Zulage von (bei Ihnen 154 EUR) zu erhalten, egal wie viel Sie verdienen.

  • Im Rahmen der geplanten Rentenreform von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist unter anderem eine Steigerung der Grundzulage von derzeit 154 Euro auf 165 Euro vorgesehen.


    Ich denke schon, dass dieses Jahr 165 Euro zu erwarten sind. Somit sinkt der Maximalbetrag von 1946€ auf 1935€.

  • Servus,
    165 EUR ab 2017?

    Einfach mal "Riesterzulage 2017" googeln.


    Hin und her macht Taschen leer.

    "Hin und her macht Taschen leer" ist eine Börsenweisheit und wurde im Zusammenhang mit (Klein-)Sparern geprägt, die meinen ihre Rendite durch schnelles Kaufen und Verkaufen steigern zu können. Da hierbei 1. selten Market Timing gelingt und 2. Kaufs- und Verkaufskosten die Rendite schmälern, führt dies meist nicht zum Erfolg.


    Dieses Zitat im Zusammenhang mit der Kündigung einer Riesterversicherung zu nutzen, die über vier Jahrzehnte aufgrund katastrophaler Kostenstruktur voraussichtlich nur 1-2% Rendite p.a. bringen würde, während durch Kündigung gerade einmal 900 Euro an die Versicherung gehen, ist etwa so sinnvoll, wie es im Zusammenhang "hin und her" taumelnder Trunkenbolde, "hin und her" schwingender Uhrpendel, oder dem "hin und her" Schwingen beim Abschütteln vor dem Pissoir zu verwenden. Es besteht schlicht kein Zusammenhang.

  • Ich denke schon

    Aha sie denken. Ich denke auch mal. Nix genaues weis man nix. Denkprozesse als Gegeben anzupreisen halt ich für Denkwürdig. Um welche Peanuts unterhalten wir uns eigentlich. 165 anstelle von 154? Jährlich?


    Den Riesterbaustein halte ich jetzt, auch wenn ich das Riesterprodukt nicht optimal finde, einfach zur Diversivikation. Und dafür ist es bestens geeignet: Wie soll ich denn sonst eine Lebensversicherung auf mich selbst abschließen. Geht nicht. Also geht doch alle weg ihr Lobbyisten und anderes Gschmeiss, sorry

  • Aha sie denken. Ich denke auch mal. Nix genaues weis man nix. Denkprozesse als Gegeben anzupreisen halt ich für Denkwürdig. Um welche Peanuts unterhalten wir uns eigentlich. 165 anstelle von 154? Jährlich?
    Den Riesterbaustein halte ich jetzt, auch wenn ich das Riesterprodukt nicht optimal finde, einfach zur Diversivikation. Und dafür ist es bestens geeignet: Wie soll ich denn sonst eine Lebensversicherung auf mich selbst abschließen. Geht nicht. Also geht doch alle weg ihr Lobbyisten und anderes Gschmeiss, sorry

    www.duden.de

  • Soll ich von mir in der Dritten Person Plural sprechen. Ich bin (glücklicherweise) nicht blaublütig :thumbup:

  • Ich habe letztes Jahr meinen Riester beitragsfrei gestellt. Er wäre bis 2050 gelaufen. Vermögensstand incl Zulagen 11720 Euro. Ich habe nun angefragt, was mir die Versicherung bei Kündigung auszahlt. In den nächsten Tagen kommt der Brief. Folgende Fragen habe ich:

    • Der Riester ist fondsgebunden. Er hat Kosten von ca. 1,8% p.a. In den Fonds sind aktuell 4000 Euro. Der Rest ist Sicherung. Wenn sich die Fonds also um 3% entwickeln, steigt das Fondsvermögen um 1,2%. Kann ich davon ausgehen, dass sich das Sicherungsvermögen beim aktuellen Zinsniveau nicht nennenswert verändert?
    • Ich frage mich, ab wieviel Rückzahlung sich die Kündigung lohnt. Am Telefon schätzte die Dame, dass ich 8500 Euro ausgezahlt bekäme und dann die Steuerförderung zurückzahlen müsste. Wo finde ich die im Steuerbescheid?
    • Sagen wir, am Ende habe ich 6000 Euro und erreiche über 33 Jahre eine Aktienrendite von 3 %, dann hätte ich 16.000 Euro Vermögen. Ich denke, damit fahre ich besser als den Riester bis 2050 beitragsfrei stehen zu lassen.

    Abgesehen davon nervt mich die Aussicht, 33 Jahre lang Post zu erhalten. Dieser Riester ist ein totes Pferd, und ich reite keine toten Pferde.
    Was denkt Ihr dazu?

  • @mpollers
    Zu meiner Verteidigung möchte ich anführen, dass Deutsch mein schwächstes Fach im Abi war. 9 Punkte. Und auch das Abi ist bei mir mehr als 15 Jahre her. Auf der Arbeit sprechen wir auch mehr Englisch und Französisch. Da verlerne ich dann die schlechte Basis direkt weiter. :thumbup:


    Aber da Sie seit Dezember 2014 ca 7 Likes für ca. 30 Beitrage einheimsen konnten, lebe ich wohl mehr von Inhalten, als von Grammatik und lyrischem Stil. 8o


    P.S. Ich hoffe, Sie pimpen meinen Post jetzt mit Schriftfarbe.

  • Unterstreichungen, Durchstreichungen und Hochstellungen fehlen noch. Genauso wie

    • Aufzählungen...

    und so weiter. Bin gespannt wie ein Flitzebogen! :sleeping:

  • Unliebsame Meinungen mit einem Daumen nach unten zu kennzeichnen war vermutlich nicht die Intention dieses Features...

    Was ist denn der Sinn des "Daumen nach unten"? Aber prinzipiell stimmt es, es gibt auch bei Facebook einen Grund, warum man ihn nicht verfügbar macht...

  • Wem was nicht passt der sollte es doch einfach ignorieren.

    autsch nein! Geschichte zeigt wegschauen bringt nichts!


    So, Katze aus dem Sack: Ich hab kein Abitur! Dafür aber auch keinen Facebookaccount!
    Da wir doch unter uns sind, darf ich mal eine Frage stellen? User Haui = chris2702? Man hört doch immer wieder davon, dass sich mache Foren-Member-User gleich mehrere Accounts anlegen, um sich praktisch gleich "SELBST" zu unterhalten, kommt mir hier jedenfalls so vor. Siehe Zeitstempel der Beiträge. Ich meine, User Haui stimmt doch User chris2702 innerhalb wenigster Minuten überein. Stimmt's denn da noch überein, ich weis es ned. "chrissi" brüsted sich ja mit likes, die ich ned hätte, und ist damit größer. Also hät' er rechter. Gut. Aber die Feststellung der "neuen" Riesterzulage von 165 Euro, was einfach nicht stimmt, lasse ich einfach nicht zu.

  • @mpollers
    Ich möchte mich für meine teilweise arroganten Worte entschuldigen. Wer von uns Abi hat und wer nicht ist wurscht, wer wieviele Likes auch. Dies ist das einzige Forum, in dem ich regelmäßig vorbei schaue. Mir gefallen die vielen hochqualitativen Beiträge, oft schreibe ich, sogut ich kann. Nicht alles trifft immer ins Schwarze. Aber der Tonfall ist meist fair. Heute war er es nicht.


    Haui und ich haben uns noch über die Konversationsfunktion (Sprechblase) ausgetauscht. Nicht über dich sondern über Nebensächlichkeiten. Wir sind wohl beide normale Arbeitnehmer mit normalem Feierabend, die ab einer Gewissen Tageszeit nichts besseres zu tun haben, als hier ständig die Seiten neu zu laden. Zum Beweis hängt ein Screenshot an. Ich hoffe du vermutest nicht, dass ich über Finanztip Selbstgespräche führe.


    Lass uns die letzten Posts vergessen und einfach die Differenzen abhaken. Den Ärger ist unser Kindergarten nicht wert und ich schlafe auch besser ohne so nen Käse.


    In diesem Sinne. Auf ein faires Miteinander! <3 finanztip.de/community/attachment/702/

  • Was ist denn der Sinn des "Daumen nach unten"? Aber prinzipiell stimmt es, es gibt auch bei Facebook einen Grund, warum man ihn nicht verfügbar macht...

    Aus meiner Sicht kann eine sinnvolle Verwendung nur darin bestehen Nutzer damit zu disziplinieren. Disziplin im Sinne von "sich an die üblichen Umgangsformen" zu halten. Wird der Daumen dazu "missbraucht" schlicht unliebsame Meinungen zu diskreditieren, dann läuft das doch dem Ziel des Forums insofern entgegen, als hier doch selbstverständlich auch gegensätzliche Meinungen im Austausch aufeinandertreffen (müssen). Das kann doch auch gar nicht anders gewollt sein. Dem muss man sich dann mit Argumenten entgegenstellen, aber nicht die Beiträge per Dislike als "schlecht" reklamieren. Insofern sehe ich durchaus einen Unterschied zur Verwendung des "Like", das ich durchaus auch als pure Meinungszustimmung Anwendung finden lassen würde.


    Das ist so ein bisschen wie in der derzeitigen politischen Diskussion. Angebliche Demokraten erschweren, wenn nicht gar verwehren, angeblichen Nichtdemokraten deren demokratisch legitimierten Rechte. Und pochen dabei aber darauf, dass sie selber ja Demokraten sind, die anderen seien das aber natürlich nicht und ein solches Verhalten damit legitimiert.


    Wo ist die Parallele: Die eingesetzten Mittel sind die falschen Mittel. Unliebsamen Meinungen kann man in argumentativer Weise entgegentreten. Unliebsame Meinungen mit anderen Werkzeugen zu bekämpfen diskreditiert letztlich nur diejenigen die solche einsetzen und entlarvt das eigene Fehlverhalten bei der Wahl der Mittel, wobei ein solches Fehlverhalten aber natürlich nur bei den Gegnern verortet wird.


    Im Forum findet das jetzt im Kleinen statt indem unliebsamen Meinungen nicht argumentativ sondern mit "Abwertung" entgegengetreten wird. Jeder Vergleich hinkt...ging mir aber gerade so durch den Kopf.

  • Der Schlichtungsvorschlag in meinem Ombudmannverfahren gegen die Volksbank Gronau-Ahaus ist da:


    Zitat von Ombudsmann

    Die Beschwerde ist begründet. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr steht der Bank nicht zu. [...] Die Bank sollte von der Berechnung des Entgelts absehen.


    Die Begründung stellt auf den erfolgten Widerspruch gegen die Vertragsänderung ab, nach dem die Bank an die ursprüngliche Vereinbarung weiter gebunden ist. Ein Kündigungsrecht habe sie auch nicht.
    Hoffentlich ist die Angelegenheit damit erledigt.