Ich bin Hauseigentümer und mit Wasser und Heizung an der Fernwärme angeschlossen, Betreiber ist EON . Leider finde ich nirgends, dass der Fernwärmelieferant in einer bestimmten Zeit die Abrechnung für das Vorjahr dem Fernwärmebezieher vorlegen muss. In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) (§ 24) wird auf §§ 4 und 5 der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung verwiesen, allerdings hat der Gesetzgeber auch hier keine Frist festgelegt. Wer kann mir weiterhelfen?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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