Hallo!
Eine Info zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgelds, genauer des Arbeitgeber-Zuschusses, fehlt mir. Vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen!
Der Bemessungszeitraum für das Mutterschaftsgeld sind die letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Sofern in dieser Zeit bereits Elternzeit vorliegt, die beendet wird, wird als Bemessungszeitraum die Zeit vor der Geburt des (z. B.) ersten Kindes herangezogen. Soweit so klar.
Was passiert nun aber bei einem Arbeitgeberwechsel in einer laufenden Elternzeit? Kommt dann noch ein Kind und damit ein erneuter Mutterschutz und die laufende Elternzeit wird beendet, zahlt dann der neue Arbeitgeber den Zuschuss vom Gehalt beim damaligen Arbeitgeber (von vor dem ersten Kind) oder immer nur bis zur Höhe des Gehalts in Elternzeit beim neuen Arbeitgeber? Oder ganz was anderes?
Wäre super, wenn ihr hierzu Infos habt! Danke und viele Grüße!