Habe in der letzen Steuererklärung die Kosten für die Instandhaltung einer vermieteten Wohnung nicht gleimäßig aufgeteilt.( 1/5)
Wurde durch das Finanzamt auch so anerkannt? Muß eine gleichmäßige Aufteilung in den 5 Jahren erfolgen ?
Danke für Antworten
KHB