Umzugskosten bei beruflichem Umzug, absetzbare Kosten Mietentschädigung
es heißt, dass maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann, unter den Umzugskosten als Mietentschädigung abgesetzt werden können.
Meine Gründe z.B.: Küche bestellt, noch nicht eingebaut; notwendige Möbellieferungen (Bett) noch nicht erfolgt. Die Wohnung ist praktisch noch nicht nutzbar.
Trifft das nur bei doppelter Mietzahlung zu oder ist dies auch bei einem Erstbezug gültig, ich also nur diese Miete zahle.