Bereitstellungszinsen

  • Hallo zusammen,


    da meine "Online" Bank, eine katastrophale Telefonerreichbarkeit hat und ich heute gefühlt 200x angerufen habe, dachte ich mir, vielleicht könnt ihr mir dazu was sagen.


    Ich hab eine Immobilienfinanzierung wo noch ca. 50.000€ zum Abruf bereitstehen (da ich mein Haus kernsaniere).


    Heute habe ich ein Brief bekommen, dass die Abnahmefrist zum 30.11.2022 endet (das war mir bekannt) und das sich die Abnahmefrist nun zum 30.11.2023 verlängert. Also es steht wortwörtlich im Brief "Wir verlängern die Abnahmefrist Ihres oben genannten Darlehens daher bis zum 30.11.2023....


    1.) Hier taucht eigentlich schonmal die erste Frage: Wieso wird das bereits jetzt verlängert wenn ich noch über 1 Monat Zeit habe die Summe abzurufen?

    2.) Laut mein Darlehensvertrag habe ich ab dem 01.12.2021 Bereitstellungsprovision über 2,50% p.a auf die noch nicht ausgezahlte Darlehensbetrag zu bezahlen (war mir auch bekannt). Nehmen wir mal Worst Case an, ich überschreite tatsächlich den 30.11 und es sind noch z.B 50.000€ zum Abruf offen, ist dann meine Rechnung richtig dass ich für die Summe pro Monat folgende Provision zahlen muss:


    50.000 x 2,5 / 100 = 1250€
    also 104,16€ pro Monat


    3.) Im Brief steht "Bitte beachten Sie, dass sich mit der Verlängerung der Abnahmefrist auch der Zeitraum für die zu leistenden Bereitstellungszinsen verlängert".

    Was genau bedeutet das? muss ich dann diese Bereitstellungszinsen über das gesamte Jahr bezahlen (also am Ende doch die 1250€), obwohl ich vielleicht nur 1 Monat überzogen habe? Oder endet die Provision in dem Moment wo ich die gesamte Summe abgerufen habe?


    Was mir auch aufgefallen ist, im Brief spricht man von Bereitstellungszinsen und im Darlehensvertrag über Bereitstellungsprovisionen, ich gehe davon aus, dass es sich um das gleiche handelt?


    Danke

  • Hallo davbar,


    ohne Kenntnis Ihres Darlehnsvertrages und des Briefes muss vieles Spekulation bleiben. Aber eins ist klar, Sie bezahlen die Bereitstellungszinsen/-gebühren nur solange auf die jeweils noch nicht abgerufene Summe, bis das Darlehn voll ausgezahlt ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die vereinbarten Darlehnszinsen zahlen und vermutlich auch tilgen. Sollte in Ihrem Darlehnsvertrag stehen.


    Gruß Pumphut