Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Trainer?

  • Hallo,
    meine Frau arbeitet seit Jahren als Trainerin eines Sportvereins, fährt die ganze Woche mit dem privaten PKW durch die Gegend.
    Sie hat mit dem Verein bislang keinen Vertrag, erhält keinen einzigen Euro.
    Kann sie zumindest die Fahrtkosten steuerlich absetzen und falls ja, was ist genau zu tun?
    Danke

  • Leider nicht. Werbungskosten wie Fahrtkosten etc. können da abgesetzt werden, wo auch tatsächlich Einkünfte erzielt werden. Würde Ihre Frau eine Aufwandsentschädigung bekommen, wäre diese in den entsprechenden Grenzen steuerfrei, ein Ansatz von Werbungskosten daher nicht notwendig und auch nicht möglich.


    Aber da sie keine Einkünfte erzielt kann sie auch keine Fahrtkosten ansetzen, denn mit ihrer Arbeit oder ähnlichem hat die Trainertätigkeit ja (leider) nichts zu tun.


    Im Gegensatz zu Geldspenden an Vereine, wird das "Spenden" von Engagement und Freizeit leider nicht steuerlich begünstigt, obwohl das mindestens genauso wichtig ist...

  • Danke.
    Ich habe gehört, dass manche Vereine folgende Praxis haben:
    Sie zahlen dem Trainer eine "minimale" Entschädigung, zusammen mit dem Fahrtgeld und der Trainer reicht dies beim Verein wieder als "Spende" ein? Geht sowas, ist das rechtlich zulässig?

  • Ja das geht. Wichtig ist aber, dass die Satzung des Vereins Aufwandsentschädigungen zulässt. Außerdem muss der Anspruch sich nachvollziehen lassen, sprich man kann nicht einfach behaupten Mitglied XY hätte Anspruch auf 300 Euro sondern es muss dokumentiert werden (Kilometerabrechnung o.Ä.) durch welche Fahrten etc. dieser Anspruch entstanden ist.
    Es muss dann eine ganz normale Spendenbescheinigung ausgestellt werden mit dem Kreuzchen "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" (kennt man ja von den eigenen Spendenbescheinigungen).


    Wer genau wissen will, wie der Ablauf etc ist, bitte das entsprechende BMF Schreiben lesen :)
    http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2

  • Erstmal danke für die Verlinkung.


    Bedeutet also, meine Frau kann die Fahrtkosten Gelsenkirchen-Köln nicht steuerlich absetzen (Lesementorin).
    Habe ich es richtig verstanden, wenn sie sich vom Träger die Fahrtkosten als Spende bescheinigen lässt, dann könnte man die Fahrtkosten in der Steuererklärung als Spende geltend machen?