Strompreiserhöhung 2023


  • Grundpreis darf 2023 überhaupt nicht steigen

    Anders sieht es beim Grundpreis aus: Du musst keine Angst haben, dass Dein Anbieter statt beim Arbeitspreis dann hier so richtig zuschlägt. Das gesamte Jahr 2023 darf der Grundpreis für Gas und Wärme nicht höher liegen als am 30. September 2022. Beim Strom muss Dir der Anbieter einen höheren Grundpreis spätestens am 25. November angekündigt haben. Ansonsten darf er den Grundpreis nur in Ausnahmefällen leicht erhöhen, zum Beispiel wenn zu Jahresbeginn jetzt die Netzentgelte steigen.


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    Guten Morgen allerseits aus Hamburg-Volksdorf,


    ich habe ja o.g. Email erhalten (Newsletter),


    Mein Anbieter (Stadtwerke Ahrensburg) hat sowohl mir, als auch meiner Tochter eine Preiserhöhung zum 1.1.2023 angekündigt.

    Das Schreiben ist datiert vom 28.11.2022 - aslo 2 Tage nach dem o.g. Termin.

    Ich möchte gerne Widerspruch einlegen, deshalb bitte ich sie. mir die Grundlage dieses Stichtages zu nennen irgendetwas offizielles wird es ja seitens der Regierung geben, order?

    Die Erhöhung ist massiv - von € 8,69 auf € 12,53 , also über 40%.


    Ich bitte um kurze Rückinfo, vielen Dank

    Thomas Viedebantt

    Hamburg-Volksdorf

  • Der Stichtag steht im Gesetz. Allerdings zielt der Stichtag darauf ab, Senkungen des Grundpreises zu Lasten der Staatskasse zu verhindern.


    Trotzdem gilt es dem Wortlaut nach auch für bestimmte Erhöhungen, aber es gibt erstens Einschränkungen und zweitens sind dafür weitere Voraussetzungen erforderlich. Wie hoch ist denn der Arbeitspreis? Dass der Arbeitspreis über 40 ct./kWh liegt, ist die Grundvoraussetzung. Wobei die "massive" und ganz sicher akut existenzbedrohende Erhöhung um 3,84 € allein schon wegen der Erhöhung der Netzentgelte gerechtfertigt sein dürfte. Die 300 €, die der Staat dir kürzlich geschenkt hat, reichen übrigens, um diese "massive" Erhöhung sechseinhalb Jahre lang zu bezahlen.