Berechnung der Rückzahlung bei Mietern

  • Ich habe folgende Frage zu der Gaspreisbremse. Ich wohne als Mieter in einem 10 Familienhaus das über eine Zentralgasheizung betrieben wird. Die Kosten werden jährlich über eine Abrechnungsfirma umgelegt.
    Ich kann auf der Abrechnung meinen Verbrauch pro qm KW/h genau sehen . Wenn ich also im Jahr 2023 meinen Verbrauch um 35% gegenüber dem Jahr 2021 reduziere hätte ich einen Anspruch auf Rückerstattung in Höhe X.
    Wenn der Gesamtverbrauch in dem Haus aber gleich bleibt , bekommt der Vermieter ja nicht die Rückerstattung . Wie komme ich dann an meine Entlastung ? Oder habe ich als Mieter einfach Pech gehabt das die anderen Mieter nicht sparen. Ich hoffe eine erklärende Antwort zu bekommen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

  • Der Vermieter bekommt dann zwar keine Rückerstattung, aber du hast ja jetzt einen viel kleineren Anteil an der (gleich gebliebenen) Gesamtsumme.

    Also natürlich zahlst du dann auch weniger!*


    *Oft werden 30% der Gesamtkosten pauschal umgelegt (als Abgeltung der Fixkosten, Grundgebühr, Thermenwartung etc.), es kann also sein, dass du etwas weniger als die 35% sparst, aber Energiesparen lohnt sich trotzdem für Dich!

  • Genau so ist es. Und der Vermieter bekommt sein Geld ja als Nachzahlung von dem(n)jenigen Mieter(n), die mehr verbraucht haben müssen, wenn der Gesamtverbrauch gleich geblieben ist.

    Im Zweifelsfall tue das Richtige! :thumbup: